Welcher Unterschied Security/Ordner mit bzw. ohne §34a?
Hi Leute.
Ich bräuchte mal ein bisschen Info bzgl. der genauen Tätigkeiten mit und ohne 34a. Würde da gerne mit ein paar Beispielen zum besseren Verständnis darüber diskutieren!
Wenn man jetzt keine Unterrichtung und Sachkunde nach §34a GewO besitzt, dann darf man ja z.B. trotzdem als Ordner bei z.B. einem Dorffest arbeiten, oder? Welche Tätigkeiten darf man dann ausführen (z.B. lediglich Einlasskontrolle oder aber auch die Leute von den Tischen ziehen, wenn diese draufstehen und der Veranstalter das nicht will)? Und welche Vorraussetzungen müssen bei dem Fest erfüllt sein (z.B. wenn das Fest von einer Landjugend oder einem Club ausgeht und ich dann nach dem Hausrecht dort tätig bin)? Was wäre wenn das Fest von der Stadt selbst ausgeht? Muss man als Ordner dann irgenwie gemeldet sein, wenn man auf einem solchen Fest nicht über eine Firma arbeitet? Soweit ich weiss, darf man ja zumindest nicht als Security über eine Sicherheitsfirma auf einem solchen Fest arbeiten, wenn man nicht mindestens die Unterrichtung nach §34a GewO vorweisen kann! Oder auch anders gefragt, welche Tätigkeiten darf ich generell ohne Unterrichtung und Sachkunde nach §34a GewO ausüben?
Dann mal angenommen, es ist eine Unterrichtung, aber keine Sachkunde vorhanden. Dann darf man ja bei einer Firma im Wach- und Sicherheitsgewerbe arbeiten. Also eben z.B. Auf einem Dorffest. Man darf ja dann ledi
10 Antworten
Hallo, zusammen.
Zuerst einmal: Man unterscheide zwischen Unterweisung nach § 34a GewO. und Sachkundeprüfung nach § 34a GewO. Die Unterweisung ist generell Pflicht, um als Unselbständiger überhaupt im Wach- und Sicherheitsgewerbe bei einem Sicherheitsunternehmen tätig zu werden. Dabei zu beachten ist, dass man mit ihr NUR im nichtöffentlichen Raum (z.B. Objektbewachung) eingesetzt werden darf. Bei der Sachkundeprüfung sieht das wieder ganz anders aus: Mit ihr darf man sich unter bestimmten Voraussetzungen, welche vom Staat vorgegeben sind, in diesem Gewerbe selbständig machen und man darf auch in öffentlichen Bereichen als Türsteher bei gastgew. Diskotheken, Kaufhaus-Detektiv, Citi-Streife, Fluggastkontrolleur und Sicherheitsmitarbeiter in der Nähe von Bahngleisen eingesetzt werden. Solltest du nun NICHT über ein Sicherheitsunternehmen, sondern direkt über ein anderes Unternehmen (dabei ist es egal, welches Unternehmen es ist!) als Ordner, Kaufhaus-Detektiv, etc. eingestellt worden sein, ist weder die Unterrichtung, noch die Sachkundeprüfung (beides § 34a GewO.) erforderlich!
hi... ohne gültige 34a prüfung darfst du nicht im security bereich arbeiten.da es dort strenge richtlinien und gesetze gibt.Einen Ordnungsdienst in dem Sinne wie du es beschrieben hast gibt es eigentlich nicht. Du darfst wenn du das Fest von der Landjugend oder einem anderem -Verein planst und du in diesem Verein tätig bist und auch mit zum Orga Team gehörst das Hausrecht durchsetzen...mehr aber auch nicht.Sollte das Fest von der Stadt organisiert sein muss sich die stadt um ein professionelles Security Team kümmern..Der einsatz von Ordnern ist meines Wissens nach nicht zulässig..
hi, also, ohne 34a darf man nicht im öffentlichen Raum tätig werden, nur in privaten Örtlichkeiten. Die wichtige Frage ist die rechtlichen Absicherung durch den Auftraggeber.
Ein Gewerbetreibender, der für Geld anderer Leute Leben oder Eigentum bewacht oder schützt, braucht eine Erlaubnis nach § 34a Gewerbeordnung. Dafür braucht er auch eine umfangreiche Schulung. Wenn er das nicht nur alleine macht, sondern MItarbeiter beschäftigt, müssen diese auch einen Sachkundenachweis belegt haben. Den Mitarbeiter muss der Chef auch beim Ordnungs- bzw. Gewerbeamt anmelden. Dabei muss er auch den Sachkundenachweis vorlegen. Sonst wird ihm die Beschäftigung dieser Person untersagt.
Ob die Bewachung im öffentlichen Raum oder auf Privatgrundstücken stattfindet ist völlig egal. Beispiel: Beschäftigt das Theater selbst eine Garderobenfrau, braucht sie keine Sachkunde oder Erlaubnis. Holt sich das Theater aber aber eine Garderobenfrau von einer externen Firma, muss diese Firma eine Erlaubnis und die Frau einen Sachkundenachweis haben und angemeldet sein. Für den Kaufhausdetektiv gilt das auch: Ist er selbstständig, braucht er alles, ist er Angestellter im Kaufhaus, braucht er nichts. Auch so Türsteher: Sind sie vom Disko-Chef angestellt, ist nichts erforderlich... Snd sie bei einer Security-Firma beschäftigt, kommt das ganze Paket zum tragen (egal ob Vorder- oder Hintertür).
... lediglich nicht im öffentlichen Verkehrsraum oder öffentlichen Bereichen kontrollen durchführen. Was ist aber mit dem Kaufhausdetektiv? Normalerweise ja nicht, aber theoretisch könnte sich ja auch der Kaufhausinhaber selbst in seinen Laden stellen und wenn er jemanden beim Klauen erwischt, diesen dann aufforden hier zu bleiben bzw. denjenigen auch Festhalten, bis die Polizei eingetroffen ist (§32STGB Notwehr und $127 STPO "Jedermann..."). Wo ist der genaue Unterschied? Ebenso darf ja der Unterrichtete keine Bewachungen im Einlassbereich einer gastgewerblichen Diskothek durchführen. Erstmal, was ist der unterschied zwischen einer gastgewerblichen und nicht-gastgewerblichen Diskothek? Und Was ist mit Bewachung hier genau gemeint? Der typische "Security" als Situations-Beobachter und eventuelle Eingreifkraft bei "Unruhen" oder auch der "Ausweis- bzw. Einlasskontrolleur"? Und dürfte man dann als Unterrichteter trotzdem in der gastgewerblichen Diskothek arbeiten, wenn man mit dem Einlassbereich nichts zu tun hat? Also sprich, Security an der Bar, Tanzfläche oder Billardraum?
Ich hoffe ihr könnt mich noch etwas aufklären über das Thema, weitere Fragen werden mit Sicherheit noch kommen.
Vielen Dank, viele Grüße Jojo