Können (nicht-gewerbliche Selbstständige) Freiberufler selbstständige Tätigkeit vorübergehend ruhen lassen?
Hallo zusammen,
bitte um Rückmeldung, vielen Dank im Voraus!
Unter welchen Umständen ist es möglich? Was muss dann beim Finanzamt angegeben werden und was muss man da beachten? Wie lange ist es möglich und muss es schon vorher beim Finanzamt angegeben und ein Grund gennant werden?
Einen schönen Tag!
2 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Recht
Du musst gar nichts "ruhen" lassen. Auch keine Gründe oder so angeben. Du füllst einfach Deine Steuererklärung aus und wenn keine Einkünfte zu vermelden sind, dann steht in der EÜ eine Null.
Hier solltest Du die Infos finden:
PiKay100
23.07.2017, 20:17
@PatrickLassan
Ist aber vom Prinzip her das Gleiche. Das Finanzamt wird in Kenntnis gesetzt...
In der Frage geht es um Freiberufler. Freiberufler müssen kein Gewerbe anmelden.