Können (nicht-gewerbliche Selbstständige) Freiberufler selbstständige Tätigkeit vorübergehend ruhen lassen?

2 Antworten

Du musst gar nichts "ruhen" lassen. Auch keine Gründe oder so angeben. Du füllst einfach Deine Steuererklärung aus und wenn keine Einkünfte zu vermelden sind, dann steht in der EÜ eine Null.

Hier solltest Du die Infos finden:

http://www.gewerbe-anmelden.net/gewerbe-ruhen-lassen/

PatrickLassan  23.07.2017, 20:08

In der Frage geht es um Freiberufler. Freiberufler müssen kein Gewerbe anmelden.

PiKay100  23.07.2017, 20:17
@PatrickLassan

Ist aber vom Prinzip her das Gleiche. Das Finanzamt wird in Kenntnis gesetzt...