Darf mein Nachbar trommeln? Was kann ich dagegen tun?
Hallo, wir haben einen Nachbarn im Haus, der Musikunterricht gibt. Auf dem Schlagzeug. Jeden Wochentag zwischen 16.00 und 19.00 Uhr. Also er spielt nicht für sich, sondern für sein Gewerbe als Musiklehrer.
Darf er das? Muss er uns andere Mieter nicht erst fragen? Darf er sein Gewerbe im Miethaus ausführen?
Gespräche wehrt er damit ab, dass er während eine Musikstunde gar nicht die Tür aufmacht oder wenn seine eigenen Kinder trommeln, er kurz die Tür öffnet, "Oh, Entschuldigung" sagt und dann für gewisse Zeit Ruhe ist.
6 Antworten
Hallo, wir haben einen Nachbarn im Haus, der Musikunterricht gibt. Auf dem Schlagzeug. Jeden Wochentag zwischen 16.00 und 19.00 Uhr. Also er spielt nicht für sich, sondern für sein Gewerbe als Musiklehrer.Darf er das?
Er darf.
Muss er uns andere Mieter nicht erst fragen?
Nein, muss er nicht.
Darf er sein Gewerbe im Miethaus ausführen?
Wenn er es mit dem Vermieter abgesprochen hat und dieser keine Einwände hat, dann ja.
Hier mal ein Link dazu:
http://www.helpster.de/kleingewerbe-in-der-wohnung-das-ist-erlaubt-oder-verboten_113615
MfG
Johnny
Also in Österreich ist es so, dass Gewerbetätige Musiker/Schlagzeuger nicht lärmungeschützt spielen dürfen (in Wohnblöcken zumindest). Da muss man vorweisen, dass man nur in einem lärmgeschützten Raum spielt. In meinem Haus ist auch ein Schlagzeuger, der wohnt im Erdgeschoss und hat einen Raum so "umgestalten" müssen. Ich weiß nicht genau, wie ich es nennen, soll, aber das Wort "Betonwanne" beschreibt den Raum am Besten...
Vielleicht gibt es so eine Regelung in Deutschland auch?
Gewerbe? Hau mal das Finanzamt/Zoll an, ich bezweifle, dass er das gemeldet hat. Sonst kannst du auf §223 StGB pochen, das ist ja nicht auszuhalten.
Nicht in allen Mietwohnungen darf man gewerblich tätig sein.
Ein Hinweis an den Vermieter dürfte schon reichen.
Unabhängig davon würde ich die störenden Tage und Zeiten schriftlich erfassen.
Nicht in allen Mietwohnungen darf man gewerblich tätig sein.
Kommt immer auf das Gewerbe an und oder dem Vermieter an.
er darf in dieser Zeit ohne Probleme trommeln.
.... wenn er die Nachbarn dabei nicht stört (Lautstärke).
Dein Morgenpost Hinweis kostet Geld (!). Warum hast Du ihn nicht in voller Länge gebracht oder zumindest in den wesentlichen Punkten.
Außerdem muss etwas im Mietvertrag stehen.
Dein Morgenpost Hinweis kostet Geld (!). Warum hast Du ihn nicht in voller Länge gebracht oder zumindest in den wesentlichen Punkten.
Es kostet eventuell was oder mehr, je mehr man postet, wegen Urheberrechtsverletzung, Daher sollte man höchtsnes 1-3 Sätze posten den Link und den Verfasser angeben.
Ich musste hier bei schon mal Geld an einen Journalisten zahlen
Außerdem muss etwas im Mietvertrag stehen.
Nein, nicht unbedingt. Ein ruhiges Gewerbe ohne Publikumsverkehr bedarf keiner Zustimmung.
Dein Morgenpost Hinweis kostet Geld (!). Warum hast Du ihn nicht in voller Länge gebracht oder zumindest in den wesentlichen Punkten.
Das ist jetzt allerdings ein wenig seltsam, denn ich konnte ihn in voller Länge lesen ohne mich anmelden zu müssen. Jetzt allerdings auch nicht mehr. Ich hatte auch nirgendwo einen Hinweis darauf.
Sorry dafür!
Nicht ganz, er darf täglich 2 Std. trommeln, eine Std. Vormittags und eine Nachmittags.
http://www.morgenpost.de/printarchiv/immobilien/article1837684/Wenn-Klavier-und-Trommeln-die-Stimmung-vermiesen.html