Darf man ein Gartenhaus direkt an einer Straßen bauen?
Uns sagte man, dass man ein Gartenhaus im Neubaugebiet nicht an der Straße bauen darf, sondern man muss die 5m Abstand einhalten (Schleswig-Holstein), wie auch das Haus. Zum Nachbarn gibt es kein Problem - wissen wir. Wir brauchen nur die Info zur Straße hin. Vielleicht kennt sich da wer aus, so dass wir den Gang zur Stadt / Bebauungsplan nach hinten verschieben können.
1 Antwort
Hallo,
Gartenhäuser bis 30 m³ umbauter Raum sind in SH grundsätzlich genehmigungsfrei (§63 LBO SH).
Außerdem können die Abstandflächen für Gartenhäuser unterschritten werden (§6 Abs. 7, S.1 Punkt 2, LBO SH), wenn die Länge an einer Grundstücksgrenze nicht mehr als 9 m und die mittlere Höhe nicht mehr als 2,75 m beträgt (S.2 Punkte 1&2).
Darüber hinaus kann die jeweilige Verodnung oder Satzung für das Baugebiet weitere Vorschriften haben, also z.B. der Bebauungsplan für ihr Wohngebiet!