Nebenjob von zu Hause aus/Heimarbeit Tätowieren?
Hey,
- ich möchte keine unnötigen Kommentare lesen über das, was ich vorhabe, da ich versichern kann, dass alles geregelt abläuft.
So - nun zu meiner Frage:
Ich bin als EHK angestellt und möchte mich gerne als Tätowiererin selbstständig machen. Bevor ich das mache, würde ich gerne als "Heimarbeit" einen Minijob/Nebenjob als selbstständige Tätowiererin machen. Ich habe einen eigenen Raum dafür und alles ist so, wie es sein soll. Hygiene und Schulungen sind vorhanden, Erfahrung habe ich auch schon genug (Bisher war jeder zufrieden :))
Da ich mich mit dem Behördenkram nicht so auskenne, daher meine Fragen:
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Muss ich einen Handelsregistereintrag machen? Es ist eine Arbeit neben meinem Hauptberuf, also eine Art "Minijob/Nebenjob".
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Welche Unterlagen brauche ich außer den Zertifikaten, Gewerbeschein und evtl. HG-Auszug?
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Wie genau läuft das mit dem Finanzamt ab. Wie dokumentiere ich am besten meine Einnahmen, da ich diese am Ende auch versteuern muss. Oder gibt es eine "Freisumme" die ich verdienen darf?
Falls ihr noch irgendwelche Tipps habt, bitte immer her damit!
2 Antworten
Mal völlig ab davon, dass ich das für eine ziemliche Schnapsidee halte:
Du musst ein Gewerbe anmelden und dir einen Gewerbeschein holen. Eintrag im Handelsregister ist nicht erforderlich.
Dann muss das Gewerbe beim Finanzamt angemeldet werden und du beantragst die Kleinunternehmer-Regelung. Dann reicht das Führen eines Kassenbuches mit einer entsprechenden Auswertung für den Jahresgewinn. MWSt braucht dabei nicht berücksichtigt zu werden, die darfst du auch nicht berechenen oder absetzen.Der Gewinn wird dann einfach auf das Einkommen dazugerechnet und mitversteuert.
Kann mich der Antwort von Hambuger02 anschließen. Zu bedenken ist aber was ganz wichtiges: sofern du in einer Mietwohnung wohnst, benötigst du die Zustimmung des Vermieters zur gewerblichen Nutzung. Egal ob Haupt oder Nebengewerbe - es werden Kunden kommen und demzufolge ist es eine gewerbliche Nutzung einer Mietsache (aus Erfahrung weiß ich, daß kaum ein Vermieter dem zustimmen wird). Wohnst du dagegen in einem eigenen Haus, kein Problem, nur darf keinerlei Werbung an der Stätte des Gewerbes (z. B. am Haus/Zaun o. ä.) einfach so angebracht werden. Dazu ist eine (u. U. teure) Genehmigung bei der Gemeinde/Stadt erforderlich.