Kaninchen im Gemeinschaftsgarten? Nachbarin nutzt den Garten jetzt gewerblich als Tagesmutter. Was genau muss ich rechtlich fundamentiert beachten?

4 Antworten

Wenn es ein Gemeinschaftsgarten ist, ist doch wohl eher die Frage, was die Tagesmutter beachten muss. Sie kann den Garten doch nicht einfach so für berufliche Zwecke verwenden. Ich denke, da habt Ihr als Mieter mehr Rechte. Wenn Deine Kanninchen im Garten ihren Stall haben, hat sie Sorge dafür zu tragen, dass die Kinder Deine Tiere in Ruhe lassen.

Mondherz2017 
Beitragsersteller
 25.06.2017, 16:05

Danke für die schnelle Antwort. Ich habe gar kein Problem mit der gewerblichen Nutzung. Jetzt allerdings frage ich mich, ob ich dafür ( und inwiefern wie genau) ich da ein fest installiertes Gehege mit fest installierten Dach anbringen muss? Wie ist da die Rechtslage?

bwhoch2  25.06.2017, 16:26
@Mondherz2017

Müssen? Das solltest Du, wenn die Kinder ferngehalten werden sollen. Sie können guggen, aber nicht "jagen". Ganz wichtig: Kein Dach, aber Gitter über dem Gehege verhindert einerseits, dass die Kinder rein klettern oder auch Erwachsene und es verhindert, dass z. B. Hunde reinspringen und Kanickel jagen.

Achtung, nochwas: Aufpassen, dass der Zaun um das Gehege nicht unterbuddelt werden kann. Kaninchen buddeln gerne und sind dann plötzlich trotz Zaun draussen.

conelke  25.06.2017, 16:29
@Mondherz2017

Wie die Rechtslage genau ist, kann ich Dir leider nicht sagen, da müsstest Du vermutlich mal bei einem Anwalt nachfragen, der Dir genau sagen kann, was zu tun ist. Sollte Dir vielleicht ein Anruf wert sein. Telefonische Auskunft mag vielleicht nicht ganz so teuer sein, wie ein persönlicher Besuch.

Ich würde Deiner Nachbarin folgendermaßen gegenübertreten. Ich würde ihr sagen, dass Du schon so entgegenkommend bist, dass Du kein Problem damit hast, dass sie fremde Kinder in den Garten lässt. Wenn ihr aber der Stall zu unsicher sei, dann müsste sie für die Kosten aufkommen, ihn sicher zu machen - schließlich wäre es nicht Dein Problem. Im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit ist sie selbst dafür verantwortlich ihren Arbeitsbereich sicher zu gestalten. Bevor Du einen Anwalt kontaktierst, würde ich erst einmal so reagieren, soll sie Dir doch die rechtlichen Bestimmungen offen legen und Dir sagen, welche Pflichten Du hast, wenn Du überhaupt welche hast.

Mondherz2017 
Beitragsersteller
 25.06.2017, 16:41
@conelke

Das ist eine sehr gute Idee. Vielen Dank... :)

dass das Tier nicht verletzt wird von den fisen, frechen Kindern, ist zu beachten. Würde es nicht ohne Aufsicht bei den Kindern lassen, denn die können es quälen und fallen lassen usw.

wie sind denn die Regeln des Gemeinschaftsgartens? Grundsätzlich musst du als Besitzer des Tieres natürlich dafür sorgen das vom Tier keine Gefahr für andere Nutzer des Gartens ausgeht. Aber ich finde es auch seltsamt das die Nachbarin den Gemeinschaftsgarten einfach für ihren Job nutzen kann. Gibt es dazu eine Absprache?

Mondherz2017 
Beitragsersteller
 25.06.2017, 16:07

Danke auch dir für die schnelle Antwort.

Für mich ist es in Ordnung das sie den Garten gewerblich nutzt. Das hat sie mit mir und dem Vermieter abgesprochen. 

Sanja2  25.06.2017, 16:09
@Mondherz2017

ok und was passt ihr jetzt nicht an deinem Gehege?

Mondherz2017 
Beitragsersteller
 25.06.2017, 16:17
@Sanja2

Es ist ihr zu "wackelig". Sie hat Sorge das die Kaninchen abhauen könnten ( nachdem ein Kind das Gehege irgendwie beschädigt, da es nur in den Boden gesteckt wird...)oder ein Kind gebissen wird.  Der Abstand der Metallelemente beträgt 3 cm. 

Sanja2  25.06.2017, 16:19
@Mondherz2017

Da hat sie vielleicht auch recht mit. Dann besprecht euch doch einfach was eine Alternative wäre. Vielleicht kann sie sich ja auch an der Beschaffung eines etwas weniger wackeligen Geheges fianziell beteiligen, denn für deine Zwecke reicht ja das das du hast.

Mondherz2017 
Beitragsersteller
 25.06.2017, 16:26
@Sanja2

Es ist nicht wirklich wackelig. Wenn sich aber ein Kleinkind daran hochziehen möchte kann es sein das ein Element sich nach innen biegt. Finanziell würde sie sich auch beteiligen. Aber ein fest montierten Gehege mit Dach kostet auch bei einem Selbstbau viel Geld das ich nicht hab. Bisher hat es gereicht...

Sanja2  25.06.2017, 16:30
@Mondherz2017

Es gibt ja vielleicht einen Zwischenweg. z.B. mit Holzstreben stabilisieren. Die Gefahr das ein Kleinkind sich da gegen lehnt oder falsch anfasst ist einfach sehr realistisch.

Es ist ein Gemeinschaftsgarten, ich würde eher fragen, was muss SIE beachten? Hat sie euch dazu befragt?

Mondherz2017 
Beitragsersteller
 25.06.2017, 16:02

Danke für die schnelle Antwort.  Sie sagt, ich sei in der Pflicht dafür zu sorgen das sich kein Kind am Gehege verletzt oder es beschädigt. Das Außengehege besteht aus flexiblen Metallelementen und darüber ist ein einfaches Obstnetz gespannt. Ihr ist das zu " wackelig"...

Gestiefelte  25.06.2017, 16:03
@Mondherz2017

Was sagt denn euer Vermieter überhaupt dazu?

Mondherz2017 
Beitragsersteller
 25.06.2017, 16:09
@Gestiefelte

Für ihn ist das in Ordnung. Und für mich auch.

Gestiefelte  25.06.2017, 16:10
@Mondherz2017

Ok, aber warum sollst du jetzt irgendwas mit den Kaninchen machen, wenn SIE da Kinder rumlaufen lässt.

Dann soll sie sich drum kümmern oder drinnen bleiben.

Mondherz2017 
Beitragsersteller
 25.06.2017, 16:14
@Gestiefelte

Sie sagt ich soll die Kaninchen für den Zeitraum von 10-12 Uhr im Stall lassen. Da ich aber tagsüber oft nicht da bin, lasse ich die Tiere morgens raus und setzte sie abends wieder in den Stall...

Gestiefelte  25.06.2017, 16:15
@Mondherz2017

Frag sie doch, ob sie die Tiere selber in den Stall packt.

Mondherz2017 
Beitragsersteller
 25.06.2017, 16:20
@Gestiefelte

Das ist eine Möglichkeit.  Danke. Trotzdem würde ich gerne wissen wie da die Rechtslage ist... 

bwhoch2  25.06.2017, 16:31
@Mondherz2017

Die Rechtslage ist, dass in einem Gemeinschaftsgarten jeder den Garten für seine Zwecke nutzen darf, sofern diese nicht mietvertraglich oder aus anderen Gründen ausgeschlossen wurden.

Bspw. Motorrad schrauben, wo Öl raustropfen kann, geht nicht.

Fahrrad basteln, Kaninchen halten, Kinder rumtoben lassen, Sonnenbaden sind alles typische Tätigkeiten in einem Garten, die alle auch zur gleichen Zeit von jedem Mitbewohner ausgeführt werden können, wenn nicht irgendwo im Mietvertrag oder in der Hausordnung spezielles geregelt ist.

Insofern wäre zu klären, wie groß Dein Kanickel-Gehege überhaupt sein darf, ohne dass die Mitbewohner zu sehr beeinträchtigt werden, denn dieses Abgrenzen ist dann schon wieder eine besondere Nutzung. Der Vermieter könnte Dir ein Gehege ohne weiteres verbieten.

Er könnte aber auch verbieten, dass die Tagesmutter ihre Betreuungskinder dort spielen läßt, denn diese sind keine Hausbewohner.

Mondherz2017 
Beitragsersteller
 25.06.2017, 16:37
@bwhoch2

Der Garten ist groß genug für alle. Der Platzbedarf ist kein Problem für uns.  Mir geht es um die Frage wer letztendlich verantwortlich dafür ist wie genau das Gehege beschaffen sein muss...Sie hat selber zwei Kinder und es klappt soweit gut. Sie hat Sorge, wenn da jetzt vier oder fünf Kinder herumtoben

Mucki0403  01.11.2019, 21:00
@Mondherz2017

ich würde der und deren Kindern juristisch verbieten lassen mit Anwalt, sich meinem Kaninchen zu nähern.

Mucki0403  01.11.2019, 21:02
@bwhoch2

das stimmt.die tagesmutter darf nicht in dem gemeinschaftsgarten ein gewerbe ausüben. Ich würde die anzeigen und der das untersagen lassen vom gericht, denn deren geschreieri wird dich ja auch beeinträchtigen. fremde Kinder haben nichts zu suchen in dem gemeinschaftsgarten, meine ich.

Mucki0403  01.11.2019, 21:03
@Mondherz2017

frage den Vermieter, ob sie das darf und das Veterinäramt zur Kaninchenhaltung.

Mucki0403  01.11.2019, 21:07
@Mondherz2017

wie ist das dann weiter gegangen? hat es den tieren geschadert?