Arbeitsunwillig - Ansprüche?!
Hi,
ich möchte hier die völlig legale und berechtigte Frage stellen, ob in Deutschland arbeitsunwillige Erwachsene Anspruch auf Sozialhilfen haben, wenn sie kein eigenes Vermögen/Unterkunft haben und sonst auf der Straße verhungern müssten. Was sagt das Gesetz?
"Selbst schuld! Das ist unmoralisch, soll gefälligst arbeiten gehen" steht so nicht im Gesetzestext. Auch wenn diese Meinungen sehr berechtigt sind, sind sie hier NICHT gefragt.
Ich möchte die Foren Admins hier explizit darauf aufmerksam machen, dass diese Frage weder illegal, noch einfach zu googlen ist und mit SÄMTLICHEN Forenregeln vereinbar ist. Sollte ein Admin also (einmal mehr) das Bedürfnis verspüren, die Frage aus persönlichen Emotionen/Willkür zu löschen, dann möge er sich doch bitte an die gültigen Forenregeln halten und dies nicht tun. Die Frage ist ohne Zweifel vollständig legitim.
DANKE!!! An alle die sich die Mühe machen bei der Beantwortung der Frage zu helfen, vielen Dank!
Ich wünsche euch einen schönen Abend, Grüßle!
7 Antworten
Hast vergessen zu erläutern, warum die Frage für Dich persönlich wichtig ist?
Die Gesetze sind da eigentlich ganz klar: nach dem BGB ist zunächst jeder für seinen eigenen Unterhalt verantwortlich und hat in einer Gemeinschaft seinen Teil beizutragen (auch Kinder)
Das SGB unterscheidet nur zwischen erwerbsunfähigen und erwerbsfähigen Personen - erwerbsunlustige sind nicht vorgesehen. Und wer erwerbsfähig ist und den Erwerb verweigert, bekommt erst Kürzungen und dann den Sozialhilfeanspruch ganz gestrichen.
Das ist nicht unmoralischer als auf Kosten Anderer leben zu wollen :)
Die Leute werden nicht verhunger ,das letze ist das es nur Lebensmittelgutscheine gibt .Und so das den Leuten wohl bald peinlich sein wird und sie gerne wieder bereit sind sich um Arbeit zu bemühen.
Arbeitsfähige Erwachsene bekommen keine Sozialhilfe, sondern ALG II. Sozialhilfe ist arbeitsunfähigen Personen vorbehalten.
Nach dem Antrag bekommst du erst einmal den vollen Betrag ausgezahlt. Danach wirst du jedoch bald ins JobCenter eingeladen, um eine Eingliederungsvereinbarung zu unterschreiben. Versäumst du den Termin, wird um 10% gekürzt. Unterschreibst du die Vereinbarung nicht oder bewirbst dich nicht um eine angebotene Stelle, wird noch einmal gekürzt (soviel ich weiß, 3 Monate lang um 30%). Und wenn du dich nicht an die Vereinbarungen hältst, wird ebenfalls gekürzt, allerdings erst nach der nächsten Überprüfung. Es kann wirklich so weit kommen, dass du eine 100%-Kürzung bekommst, vor allem, wenn du noch keine 25 Jahre alt bist. Teilweise werden die Wohnkosten dann direkt an den Vermieter gezahlt. Wenn du wegen Mietschulden auf der Straße landest, hast du wohl Anspruch darauf, in ein Wohnheim für Obdachlose aufgenommen zu werden. Und Lebensmittelgutscheine gibt es wohl auch, wenn du sonst niemanden hast, der dich versorgt. Allerdings alles auf Antrag.
Es ist tatsächlich schon einmal ein Hartz-IV-Empfänger verhungert, der sich nicht mehr beim Amt meldete und daraufhin alles gestrichen bekam. Er hatte psychische Probleme, was ihn wohl von der Suche nach Hilfe abgehalten hat.
Ansonsten muss kein Mensch bei uns verhungern. Es gibt Suppenküchen, und die Müllcontainer quellen von oft noch einwandfreien Lebensmitteln über.
Arbeitsunwillige erhalten zunächst den vollen Hartz IV Satz.Da sie im Laufe der Zeit aber entweder nicht zu den Terminen im Amt erscheinen oder angebotene Jobs ablehnen,werden sie Sanktionen erhalten,ihr Satz wird gekürzt.
Mehr kann das Amt aber nicht machen.
Und wenn die Piraten weiter fleißig gewählt werden und das BGE einführen,erhalten diese Menschen 800€,ohne behelligt zu werden.
Alle 3 Monate können die Sperren erneut gesenkt werden,wenn sich nach einer Sperre die Einstellung nicht ändert ! Bis 100 % können sie Dich Sperren,dann kannst Du Dir Lebensmittelgutscheine abholen, ca. im Wert von 60 Euro pro Woche ( Kein Alkohol und Zigaretten )
Die ARGE lässt niemanden aus der Wohnung werfen, das tut der Vermieter, wenn die Mietzahlung ausbleibt!
Die Frage ist eigentlich vollkommen überflüssig:
Wer nicht arbeiten will - hat auch keine Unterstützung durch die Allgemeinheit verdient.
Falsch. Die gestellte Frage ist nicht überflüssig, sondern vollkommen berechtigt, ja sogar erforderlich.
Denn:
Jedermann darf/sollte sich über das absolute worst case Szenario Gedanken machen (dürfen)!
Zahle ich momentan nicht unerhebliche Steuern, und ich habe ein Recht zu erfahren was mit "mein" Geld geschieht und an welche Personengruppen es weitergeleitet wird!
Darüber hinaus scheinst du die Frage leider nicht vollständig gelesen zu haben. Es war nämlich ausdrücklich gefragt, was das Gesetzt sagt und ausdrücklich nicht gefragt was ein Bürger deiner Meinung nach von der Allgemeinheit "verdient" oder nicht "verdient".
Von einem "RatgeberHeld" hätte ich in dieser Hinsicht mehr erwartet :-(
Danke, die Info ist schonmal sehr hilfreich! Dazu würde mich interessieren
Nach welcher zeitlichen Frist (in Monaten/Tagen?) werden derartige Sanktionen 'tatsächlich' angewendet?
Und auf welchen Satz können die Hilfen maximal gekürzt werden?
(Ich kann mir nicht vorstellen, dass die ARGE es in die BILD schaffen will: "ARGE lies Arbeitslosen aus der Wohnung werfen und verhungern")