Darf in einer Abmahnung einer Kollegin der Name stehen, von der Kollegin die das Fehlverhalten gemeldet hat?
3 Antworten
So pauschal kann man das nicht beantworten. Was ist passiert bzw. wegen was wurde abgemahnt?
War die genannte Kollegin in irgendeiner Art und Weise an dem Vorfall beteiligt? In dem Fall ist es sinnvoll, sie namentlich zu nennen.
Grundsätzlich halte ich die Namen anderer Kollegen aus Abmahnungsschreiben raus, außer der Sachverhalt ist so, dass es anders keinen Sinn macht.
Es macht immer Sinn, eine Abmahnung so genau wie möglich (wasserdicht) zu erstellen. Dazu gehören auch Namen von Zeugen.
In diesem Fall halte ich die Nennung von Zeugen auch für sinnvoll.
Ohne juristisch davon Ahnung zu haben, ich gehe davon aus - das das rechtens ist.
Denn im Falle einer Klage müssen Zeugen/"Melder" benannt werden.
So eine Abmahnung muss protokolliert und "wasserdicht" sein.
Angenommen: Es wird jemand wegen irgendjemandem! wegen einem Fehlverhalten gemeldet.
So "gerügt/abgemahnt" werden kann man ja nur mit stichhaltigen Vorkommnissen.
Vorausgesetzt - Das Fehlverhalten war schwerwiegend und somit ist eine Abmahnung gerechtfertigt ist & Der Kollege verpflichtet ist, dieses zu melden.
Wie soll der Vorfall konkret ohne Namen des Kollegen lupenrein sein?
Der Arbeitsablauf könnte nicht rekonstruiert werden, wenn irgendeiner das gewesen sein sollte.
Dann könnte man als Vorgesetzter (im fiesesten Fall) sich so eine Geschichte ausdenken.
Natürlich ist das für den benannten Kollegen mehr als unangenehm, da der Kollege mit dem Fehlverhalten noch in der Firma ist.
Genau so ist es!
Da solltest du erst einmal die meldende Kollegin fragen, ob sie überhaupt damit einverstanden ist. Generell würde ich das nicht machen ...
Wenn sie Ihr ok gibt entfällt das doch schon
Hat sie nicht gegeben
mir geht es um die gesetzliche Regelung (Datenschutz)
Also, am besagten Tag hatten 4 Kolleginnen Dienst. 2 Haben sich ordentlich eine hinter die Binde gekippt. die anderen beiden nicht. Das haben andere Kollegen im Haus(Krankenhaus) beobachtet und gemeldet. Daraufhin wurde die Chefin der betreffenden Abteilung aufgefordert zu handeln. Diese bestellte sich die zwei Kolleginnen ein, die an der Party nicht beteiligt waren, schilderte ihnen den Vorwurf und wollte wissen ob es so war. Unter der Androhung wenn sie nicht wahrheitsgemäß aussagen auch eine Abmahnung zu erhalten würden sie genötigt den Vorfall zu betätigen.