Darf eine Vorgesetzte ihren Mitarbeitern sagen, dass ein Mitarbeiter aus ihrer Abteilung eine Abmahnung bekommen hat?

7 Antworten

Es ist absolut schlechter Stil, sowas mit dem Namen des Betreffenden zu sagen. Grundsätzlich ist es aber erlaubt (unter Weglassung des Namens), Mitarbeiter darüber zu informieren, worauf im Betrieb eine Abmahnung zu erwarten ist.

MarcoAH 
Beitragsersteller
 23.05.2018, 08:23

... und mit Nennung des Namens?

Skibomor  23.05.2018, 08:24
@MarcoAH

Es ist ja nun mal passiert und nicht rückgängig zu machen. Willst du deinen Arbeitgeber nun verklagen? Das wird die Situation nach einer Abmahnung nicht besser machen.

MarcoAH 
Beitragsersteller
 23.05.2018, 08:30
@Skibomor

Es geht nicht um mich, sondern um einen Kollegen von mir. Was passiert, wenn das wieder vorkommt und andere Kollegen trifft?

Skibomor  23.05.2018, 08:32
@MarcoAH

Wenn du gut mit deiner Vorgesetzten stehst, sprich sie doch mal darauf an - dass du die Namensnennung deines Kollegen nicht gut findest und ob man das zukünftig anders handhaben könnte.

MarcoAH 
Beitragsersteller
 23.05.2018, 08:40
@Skibomor

Ob das was bringt? Aus Erfahrung von Kollegen weiss ich, dass das zu keinem Erfolg führt.

Familiengerd  23.05.2018, 12:53
@Skibomor
dass du die Namensnennung deines Kollegen nicht gut findest

Das muss man nicht nur "nicht gut" finden - das ist schlicht und einfach nicht erlaubt!!

Und mit "Willst du deinen Arbeitgeber nun verklagen? Das wird die Situation nach einer Abmahnung nicht besser machen." kann man nicht immer und jedes Fehlverhalten eines Arbeitgebers/Vorgesetzten abtun!

Nein, das ist Firmenintern und darf trotzdem niemanden als Betriebsgeheimnis quasi, weitererzählt werden.

Aber unmoralisch sehe ich das ebenso, sowas tut man vor Kollegen des Betreffenden einfach nicht, schlechter Chef!

Wenn es die Mitarbeiter nicht schon längst wissen, kann es durchaus vom Arbeitgeber erzählt werden. Schweigepflichten beziehen sich auf verschiedene Berufsgruppen und ganz bestimmte Situationen. Hier mal was dazu, Abmahnung in deinem geschilderten Fall ist übrigens nicht erwähnt im Text.

https://arbeits-abc.de/schweigepflicht-wer-plaudert-riskiert-den-rauswurf/

PeterSchu  27.05.2018, 22:27

Es geht hier auch nicht um "Betriebsgeheimnisse" sondern um persönliche Daten, und die sind sehr wohl geschützt. Daher ist der Fall auch nicht in dem von dir zitierten Artikel erwähnt.

Die Abmahnung ist eine persönliche Angelegenheit und hat mit anderen Mitarbeitern nichts zu tun. Rechtlich muss ein AG nicht einmal einem Betriebsrat mitteilen, ob ein MA abgemahnt wurde.

Die Vorgesetzte sollte sich mal mit dem Datenschutzgesetz befassen.

Als betroffener AN (und als Betriebsrat, wenn ich es wüßte), würde ich mich an den Vorgesetzten der Vorgesetzten (AG?) und/oder an den Datenschutzbeauftragten der Firma wenden.

Ja sie darf .... als Warnung z.B.

PeterSchu  23.05.2018, 08:26

Zu einer Warnung muss man aber nicht den Namen des Betroffenen nennen.

unclecrunchy  23.05.2018, 08:14

Leider - aber total unangebracht als Chefin.