Darf eine Vorgesetzte ihren Mitarbeitern sagen, dass ein Mitarbeiter aus ihrer Abteilung eine Abmahnung bekommen hat?
Oder zählt das zur Schweigepflicht? Was könnte der Mitarbeiter machen?
7 Antworten
Es ist absolut schlechter Stil, sowas mit dem Namen des Betreffenden zu sagen. Grundsätzlich ist es aber erlaubt (unter Weglassung des Namens), Mitarbeiter darüber zu informieren, worauf im Betrieb eine Abmahnung zu erwarten ist.
Es ist ja nun mal passiert und nicht rückgängig zu machen. Willst du deinen Arbeitgeber nun verklagen? Das wird die Situation nach einer Abmahnung nicht besser machen.
Es geht nicht um mich, sondern um einen Kollegen von mir. Was passiert, wenn das wieder vorkommt und andere Kollegen trifft?
Wenn du gut mit deiner Vorgesetzten stehst, sprich sie doch mal darauf an - dass du die Namensnennung deines Kollegen nicht gut findest und ob man das zukünftig anders handhaben könnte.
Ob das was bringt? Aus Erfahrung von Kollegen weiss ich, dass das zu keinem Erfolg führt.
dass du die Namensnennung deines Kollegen nicht gut findest
Das muss man nicht nur "nicht gut" finden - das ist schlicht und einfach nicht erlaubt!!
Und mit "Willst du deinen Arbeitgeber nun verklagen? Das wird die Situation nach einer Abmahnung nicht besser machen." kann man nicht immer und jedes Fehlverhalten eines Arbeitgebers/Vorgesetzten abtun!
Nein, das ist Firmenintern und darf trotzdem niemanden als Betriebsgeheimnis quasi, weitererzählt werden.
Aber unmoralisch sehe ich das ebenso, sowas tut man vor Kollegen des Betreffenden einfach nicht, schlechter Chef!
Wenn es die Mitarbeiter nicht schon längst wissen, kann es durchaus vom Arbeitgeber erzählt werden. Schweigepflichten beziehen sich auf verschiedene Berufsgruppen und ganz bestimmte Situationen. Hier mal was dazu, Abmahnung in deinem geschilderten Fall ist übrigens nicht erwähnt im Text.
https://arbeits-abc.de/schweigepflicht-wer-plaudert-riskiert-den-rauswurf/
Es geht hier auch nicht um "Betriebsgeheimnisse" sondern um persönliche Daten, und die sind sehr wohl geschützt. Daher ist der Fall auch nicht in dem von dir zitierten Artikel erwähnt.
Die Abmahnung ist eine persönliche Angelegenheit und hat mit anderen Mitarbeitern nichts zu tun. Rechtlich muss ein AG nicht einmal einem Betriebsrat mitteilen, ob ein MA abgemahnt wurde.
Die Vorgesetzte sollte sich mal mit dem Datenschutzgesetz befassen.
Als betroffener AN (und als Betriebsrat, wenn ich es wüßte), würde ich mich an den Vorgesetzten der Vorgesetzten (AG?) und/oder an den Datenschutzbeauftragten der Firma wenden.
Ja sie darf .... als Warnung z.B.
Zu einer Warnung muss man aber nicht den Namen des Betroffenen nennen.
Leider - aber total unangebracht als Chefin.
... und mit Nennung des Namens?