Darf (im Falle einer Rückgabe einer Ware) ein Händler personenbezogene Daten von dem Kunden verlangen?
Nach der Verbraucherzentralle darf man doch eine Rückgabe tätigen ohne den Grund zu nennen. Außerdem das Verlangen von den personenbezogenen Dateien sieht nach einem Handel der Dateien, was wieder nach UE-Gesetz verboten ist.
Deswegen meine Frage lautet: ob man das Verlangen eines Händlers nach der Adresse, Tel-Nr. des Kunden, der eine Ware zurückgibt, dulden darf?
2 Antworten
Ich nehme an, es geht um Umtausch im stationären Handel. Da hat man kein Widerrufsrecht, sodass man auf die Kulanz des Händlers angewiesen ist.
Diese Kulanz kann aber erfordern, dass man auch auf die Spielregeln des Händlers eingeht.
Diese Erfassung der Kundendaten hat meines Wissens damit zu tun, dass es im Handel vermehrt Vorfälle gab, wo teure Produkte (scheinbar) retourniert wurden - von Kassenbons, die die Kunden nicht mitgenommen haben. Statt dessen hat sich das Kassenpersonal dadurch bereichert. Anscheinend geht man davon aus, dass die Hemmschwelle für solche Betrügereien höher ist, wenn der Retourenbon (handschriftlich) ausgefüllt und unterschrieben werden muss.
Das kommt auf den Einzelfall an. Ich gehe mal davon aus, Du meinst, dass Du im Einzelhandel etwas zurück gibst und dafür die Daten auf dem Beleg ausfüllen sollst?!
Eine Rückgabe (mit Ausnahme des gesetzlichen Widerrufs nach dem Fernabsatzgesetz = Onlinekauf u.ä.) ist grundsätzlich eine freiwillige Leistung des Verkäufers. Wenn er es an die Preisgabe Deiner Daten knüpft, kannst Du überlegen was Dir wichtiger ist. Teil zurück gegen Daten oder eben nicht.
In diesen Fällen (so nehme ich an) werden die Händler prüfen ob Du bereits mehrfach auffällig wurdest und häufig Ware zurückgibst?!
Es ist KULANZ! Ein RECHT ist GESETZLICH garantiert. Die Rücknahme bei Aldi ist, auch wenn sie es reinschreiben, das sie es zurücknehmen, KEIN RECHT, Es ist IMMER NOCH Kulanz! Was ist daran so schwer zu verstehen?
Wenn Aldi mal sagt: Nee, nehmen wir nicht (zB eine benutzte Kaffeemaschine) hast du KEIN RECHT die Rücknahme einzuklagen. EGAL was auf den Schildern steht.
Schade, die Antwort habe ich seinerzeit gar nicht gesehen.
Tatsache ist jedoch: Wenn der Händler mit Rückgabe ohne wenn und aber wirbt (und das tun Aldi und Lidl wörtlich so!) so kann man sie immer darauf festnageln.
Ich habe selbst bei Discountern schon Dinge benutzt zurückgegeben. Schlicht und einfach, weil sie ihr Geld nicht wert waren und meine Erwartungen nicht erfüllen konnten. Ganz problemlos.
Aber auch das ist lediglich ein kulantes Handeln von Aldi und Lidl - nichts anderes! Sie wollen daraus einen Vorteil ziehen, den sie über die Werbung wirksam platzieren. Das dürfen sie auch und es ist legitim. Es ist und bleibt dabei aber KULANZ. Auf diese kann man sich dann (in diesen Einzelfällen) auch berufen.
Rechtlich und das möchte ich doppelt unterstreichen, rechtlich sieht die Sache anders aus! Es gibt kein Recht auf das man sich berufen kann, um mangelfreie Ware zurückzugeben.
Der Einzelhandel passt sich nur an um dem Internethandel nicht das Feld überlassen zu müssen, weil es dort eben dieses Recht gibt.
Nach der Verbraucherzentralle darf man doch eine Rückgabe tätigen ohne den Grund zu nennen. Außerdem das Verlangen von den personenbezogenen Dateien sieht nach einem Handel der Dateien, was wieder nach UE-Gesetz verboten ist.
Beim Kauf im Laden gibt es kein Rückgaberecht für fehlerlose Ware.
Da steht doch sogar das Widerruf im Einzelhandel keine Pflicht ist.
dann lies mal den von Dir zitierten Artikel aufmerksam!
Das Widerrufsrecht gilt nicht, wenn Sie etwas im Einzelhandel kaufen.
was zur Hölle ist ein UE-Gesetz? Wahrscheinlich meinst Du EU-Recht.
Ob hier etwas nach dem Handel mit Deinen Daten aussieht oder nicht, solltest Du genau prüfen! Gegebenenfalls kannst Du auch an der Kasse mal fragen, warum Du Deine Daten hinschreiben sollst.
Ausserdem kannst Du da auch reinschreiben was Du willst, es kontrolliert niemand.
Nochmal: Die Rückgabe ist eine Kulanzleistung. Wenn diese an die Preisgabe Deiner Daten gekoppelt ist, dann ist das so. Andernfalls gilt keine Arme, keine Kekse!
Bei Aldi und Lidl steht groß in den Läden, dass du alles zurückgeben kannst. Dann hast du auch ein Recht darauf.
Allerdings hat mich noch niemand gefragt, wo denn die Hundekackeallee ist, in der ich angeblich wohne...