Darf eine Bank, die vom Einwohnermeldeamt die Adresse eines Kunden erfragt, diesem die Gebühr dafür in Rechnung stellen?

5 Antworten

Ja. Wenn sie nicht die Adresse haben, kann jedermann die Adresse erfragen. Die Kosten dafür kann die Bank als Schadenersatz verlangen. Du hättest nämlich deine neue Adresse mitteilen müssen.

Ich kann meinen Vorrednern nur zustimmen. Du bist dazu verpflichtet, der Bank deine jeweils aktuelle Adresse mitzuteilen. Genauso ist die Bank dazu verpflichtet, alle zumutbaren Schritte einzuleiten, um deine Adresse in Erfahrung zu bringen. Wenn ihr dabei Kosten entstehen, werden die natürlich  im Anschluss dir in Rechnung gestellt.

Ja, dürfen sie. Üblicherweise steht das auch im Preisverzeichnis. Die Berechtigung dazu ergibt sich daraus, dass der Kunde seine vertragliche Pflicht zur Mitteilung seiner Adresse nicht erfüllt hat.

ich frage mich natürlich, wieso du denen deine adresse nicht gibst.. ohne die kannste ja noch nicht mal ein konto eröffnen...

CheezusChrist 
Beitragsersteller
 16.08.2016, 12:46

Hatte es einfach nur vergessen...

Sciffo  16.08.2016, 12:54
@CheezusChrist

ohne die kannste ja noch nicht mal ein konto eröffnen...

CheezusChrist 
Beitragsersteller
 16.08.2016, 13:02
@Sciffo

Ich habe doch schon ein Konto, bin umgezogen und hab die Adresse nicht mitgeteilt. Das ist alles.