Darf eine Bank, die vom Einwohnermeldeamt die Adresse eines Kunden erfragt, diesem die Gebühr dafür in Rechnung stellen?
Also meine Bank hatte meine Adresse nicht und statt mich auf meinem Handy anzurufen( diese Nummer war bei der Bank hinterlegt!!) gehen sie zum Einwohnermeldeamt und lassen sich meine neue Adresse geben. Das kostet ungefähr 11,90 und das verlangen die jetzt von mir. Ich frage mich ob die das dürfen...
5 Antworten
Ohne deine Bank zu kennen tippe ich, dass genau dieser Umstand in den AGBs deiner Bank stehen wird. Und da du als Kunde diese AGBs akzeptiert hast, musst du auch die Kosten einer Anschriftenermittlung zahlen. Es geht übrigens auch noch teuerer:
Ja. Wenn sie nicht die Adresse haben, kann jedermann die Adresse erfragen. Die Kosten dafür kann die Bank als Schadenersatz verlangen. Du hättest nämlich deine neue Adresse mitteilen müssen.
Ich kann meinen Vorrednern nur zustimmen. Du bist dazu verpflichtet, der Bank deine jeweils aktuelle Adresse mitzuteilen. Genauso ist die Bank dazu verpflichtet, alle zumutbaren Schritte einzuleiten, um deine Adresse in Erfahrung zu bringen. Wenn ihr dabei Kosten entstehen, werden die natürlich im Anschluss dir in Rechnung gestellt.
Ja, dürfen sie. Üblicherweise steht das auch im Preisverzeichnis. Die Berechtigung dazu ergibt sich daraus, dass der Kunde seine vertragliche Pflicht zur Mitteilung seiner Adresse nicht erfüllt hat.
ich frage mich natürlich, wieso du denen deine adresse nicht gibst.. ohne die kannste ja noch nicht mal ein konto eröffnen...
ohne die kannste ja noch nicht mal ein konto eröffnen...
Ich habe doch schon ein Konto, bin umgezogen und hab die Adresse nicht mitgeteilt. Das ist alles.
Hatte es einfach nur vergessen...