Anbieten von Dienstleistungen über eine Plattform ohne Gewerbe verboten?
Ich wollte als Minderjährige meine Kenntnisse über die Technik zum "Beruf" und mich mehr oder weniger selbstständig machen und wollte deswegen auf Ebay Kleinanzeigen meine KOSTENLOSE Hilfe in einer Anzeige zur Verfügung stellen, um dadurch einige Kunden zu gewinnen und auf mich aufmerksam zu machen. Kostenlos deshalb, da ich dieses "Gewerbe" sonst ja anmelden müsste und Steuern oder ähnliches zahlen muss? Mich hatte jemand von einer anscheinenden Firma angeschrieben, dass das Werben für Dienstleistungen auf einer Plattform Werbung sei (was durchaus stimmt) und dass Werbung ohne Gewerbe nicht erlaubt ist. Stimmt das? Und wenn ja, darf man allgemein keine Werbung für ein nicht angemeldetes "Unternehmen" machen? Oder nur nicht auf anderen Plattformen, die einem selbst nicht gehören? Ich habe auch eine Website mit Jimdo erstellt für meine Technikhilfe, aber das ist doch erlaubt? Ich möchte ja nur meine kostenlose Hilfe anbieten und verlange kein Geld dafür. Wenn die "Kunden" mir dann aber freiwillig Geld geben möchten, darf ich das dann annehmen? Ich hatte mir auch schon überlegt, dass ich eine Art "Belege" drucken werde, auf denen die Kunden dann unterschreiben müssten, mit allen Daten wie Betrag etc., damit ich einen Beweis habe, dass mir dieses Geld FREIWILLIG gegeben wurde. Eine weitere Frage wäre auch noch, ob ich dann auch Visitenkarten verteilen, beziehungsweise weiter geben darf? Ich habe nicht vor, auf die Straße zu gehen, Menschen anzureden und denen meine Karten in die Hand zu drücken, sondern, dass ich Menschen, denen ich bereits helfe, ein paar Karten gebe, damit diese mich weiter empfehlen könnten, wenn sie möchten. Und darf ich dann auch Visitenkarten in Läden auslegen, wenn ich die Erlaubnis davon habe? Oder ist das strafbare Werbung?
3 Antworten
Ich möchte ja nur meine kostenlose Hilfe anbieten und verlange kein Geld
dafür. Wenn die "Kunden" mir dann aber freiwillig Geld geben möchten,
darf ich das dann annehmen? Ich hatte mir auch schon überlegt, dass ich
eine Art "Belege" drucken werde, auf denen die Kunden dann
unterschreiben müssten, mit allen Daten wie Betrag etc., damit ich einen
Beweis habe, dass mir dieses Geld FREIWILLIG gegeben wurde.
Dann ist es trotzdem schlicht und ergreifend Schwarzarbeit...
Wenn es so einfach und legal wäre, dann würde das so ziemlich jeder so machen...
Sowie du auch nur in Erwägung ziehst Geld für deine Leistung zu bekommen ob nun "freiwillig" oder nach Rechnungsstellung bist du verpflichtet ein Gewerbe anzumelden.
Das kostet in etwa 20,-EUR und bedarf der Zustimmung deiner Eltern. Solange du nicht mehr als etwa 7.000,- EUR/a einnimmst (kannst du nochmal genau nachschlagen), bist du auch nicht steuerpflichtig.
Für die Gewerbeanmeldung eines Minderjährigen genügt die Zustimmung der Eltern nicht.
Dafür ist allein das Vormundschaftsgericht zuständig.
Dafür würde ich eine Gewerbeanmeldung erwarten. Es kommt auf die Gewinnerzielungsabwicht an.
Achtung: als Minderjährige kannst du eigentlich kein Gewerbe eröffnen, weil du selbst nur beschränkt geschäftsfähig bist und keine rechtsgültigen Verträge abschließen kannst. Hierfür kann es Ausnahmegenehmigungen geben - das ist aber ein sehr speziellen Gebiet, zu dem ich leider nichts sagen kann.