Anbieten von Dienstleistungen über eine Plattform ohne Gewerbe verboten?

3 Antworten

Ich möchte ja nur meine kostenlose Hilfe anbieten und verlange kein Geld
dafür. Wenn die "Kunden" mir dann aber freiwillig Geld geben möchten,
darf ich das dann annehmen? Ich hatte mir auch schon überlegt, dass ich
eine Art "Belege" drucken werde, auf denen die Kunden dann
unterschreiben müssten, mit allen Daten wie Betrag etc., damit ich einen
Beweis habe, dass mir dieses Geld FREIWILLIG gegeben wurde.



Dann ist es trotzdem schlicht und ergreifend Schwarzarbeit...

Wenn es so einfach und legal wäre, dann würde das so ziemlich jeder so machen...

Sowie du auch nur in Erwägung ziehst Geld für deine Leistung zu bekommen ob nun "freiwillig" oder nach Rechnungsstellung bist du verpflichtet ein Gewerbe anzumelden.

Das kostet in etwa 20,-EUR und bedarf der Zustimmung deiner Eltern. Solange du nicht mehr als etwa 7.000,- EUR/a einnimmst (kannst du nochmal genau nachschlagen), bist du auch nicht steuerpflichtig.

Helmuthk  06.08.2017, 22:34

Für die Gewerbeanmeldung eines Minderjährigen genügt die Zustimmung der Eltern nicht.

Dafür ist allein das Vormundschaftsgericht zuständig.

Dafür würde ich eine Gewerbeanmeldung erwarten. Es kommt auf die Gewinnerzielungsabwicht an.

Achtung: als Minderjährige kannst du eigentlich kein Gewerbe eröffnen, weil du selbst nur beschränkt geschäftsfähig bist und keine rechtsgültigen Verträge abschließen kannst. Hierfür kann es Ausnahmegenehmigungen geben - das ist aber ein sehr speziellen Gebiet, zu dem ich leider nichts sagen kann.