Darf ich zu meiner Selbstverteidigung Filmen?

2 Antworten

Du willst einen Artikel aus dem Grundgesetz? Okay, Art. 2 GG. Ich weiß aber nicht was dir das Grundgesetz nun besonders bringen soll. Aber wenn dich das beruhigt. Zurückzuführen ist es auf Art. 2 und 20 GG

Marcelchik 
Beitragsersteller
 14.05.2020, 21:16

Ok danke aber darf ich das überhaupt ?

Seatmentor  14.05.2020, 21:17
@Marcelchik

Nö. Es sei denn dir steht ein Rechtfertigungsgrund zu.

Das Grundgesetz nützt dir erstmal gar nichts, es findet sich zumindest in Artikel 2 der Zusatz : "In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden."

In Notwehr jemanden zu filmen, weil er dich anzeigen will, kannst Du vergessen. Es ist kein rechtwidriger Angriff, ein jeder Bürger hat ein Recht dazu jemand anderen wegen irgendetwas anzuzeigen.

Im Gegensatz dazu kann der andere auf das Recht am eigenen Bild pochen, und die Löschung der Aufnahme verlangen. In Notwehr dürfte er dir das Aufzeichnungsgerät wegnehmen und die Aufnahme eigenhändig löschen.