Darf ich zu meiner Selbstverteidigung Filmen?
Guten Tag,
In Deutschland gibt es ja das Datenschutz Gesetz und ich hab zu meiner Selbst Verteidigung jemanden gefilmt bevor die Person die Polizei gerufen hat... die Person hat dann gesagt sie wird mich deswegen anzeigen, darf ich das tun oder nicht?Könnte vielleicht einer von euch der Jura studiert oder ein ausgebildeter Jurist mir ein Artikel aus dem Grundgesetz angeben.Hab sehr große Angst wäre sehr dankbar
2 Antworten
Du willst einen Artikel aus dem Grundgesetz? Okay, Art. 2 GG. Ich weiß aber nicht was dir das Grundgesetz nun besonders bringen soll. Aber wenn dich das beruhigt. Zurückzuführen ist es auf Art. 2 und 20 GG
Nö. Es sei denn dir steht ein Rechtfertigungsgrund zu.
Das Grundgesetz nützt dir erstmal gar nichts, es findet sich zumindest in Artikel 2 der Zusatz : "In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden."
In Notwehr jemanden zu filmen, weil er dich anzeigen will, kannst Du vergessen. Es ist kein rechtwidriger Angriff, ein jeder Bürger hat ein Recht dazu jemand anderen wegen irgendetwas anzuzeigen.
Im Gegensatz dazu kann der andere auf das Recht am eigenen Bild pochen, und die Löschung der Aufnahme verlangen. In Notwehr dürfte er dir das Aufzeichnungsgerät wegnehmen und die Aufnahme eigenhändig löschen.
Ok danke aber darf ich das überhaupt ?