Darf sich jemand als Jurist bezeichnen, der nur ein paar Semester Jura studiert hat und nicht einmal das erste Staatsexamen abgelegt hat?

12 Antworten

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Jurist ist kein geschützter Begriff und keine geschützte Berufsbezeichnung, von daher darf sich jeder im Prinzip so nennen, ist nicht strafbar.

iQhaenschenkl 
Beitragsersteller
 26.04.2019, 19:13

Ich bin entsetzt, aber es stimmt.

Jemand darf sich erst dann als einen (Voll-)Juristen bezeichnen, wenn man den 2. Staatsexamen erfolgreich abgelegt hat.

In eurem Falle darf er das nicht tun. Schon gar nicht, wenn man nicht mal den 1. Staatsexamen abgelegt hat.

Ich folgere daraus, dass der neue Mitarbeiter das Studium abgebrochen hat und sich nun als Hochstapler durchschlagen will.

iQhaenschenkl 
Beitragsersteller
 26.04.2019, 19:16

Es geht nicht um den Volljuristen. Der Begriff Jurist ist tatsächlich nicht geschützt. Habe ich jetzt mit Quelle erfahren und bin 😦. Aber Danke!

Grundsätzlich ist der Begriff "Jurist" nicht gesetzlich geschützt.

Wer aber durch sein Auftreten und Handeln Dritten gegenüber suggeriert, daß er Rechtsanwalt o. ä. wäre und einen persönlichen Vorteil daraus ziehen möchte, macht sich ggf. strafbar.

Zudem könnte das ein Verstoß gegen das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) sein - das hätte aber intern im Unternehmen keine Bedeutung.

Wenn man ihn also intern als "Jurist" ansieht, dann ist es eben so - in der Außendarstellung und der Außenvertretung sollte das Unternehmen aber damit vorsichtig umgehen.

iQhaenschenkl 
Beitragsersteller
 27.04.2019, 08:27

Er hat einen eigenen Internetauftritt als Consulting Unternehmer/Jurist.

Grundsätzlich ist die Bezeichnung Jurist nicht geschützt, sondern nur der Volljurist, bzw. der Diplom-Jurist.

Im Rahmen der Anfechtung einer Bürgermeisterwahl hat aber das Verwaltungsgericht entschieden, dass es irreführend ist, wenn auf dem Wahlzettel als Berufsbezeichnung "Jurist" steht, derjenige eine juristisches Studium zwar angefangen hat, aber keinerlei Abschlüsse in dem Bereich hat.

Hallo,

ja das darf er, denn die Bezeichnung Jurist als solche ist keine Berufsbezeichnung mit besonderem Schutz.Denn in Deutschland ist das keine geschützte Berufs-Bezeichnung.

Solche "Angeber" werden allerdings meisten recht schnell von den wirklichen Juristen (also denen, die das Staatsexamen (1.und 2.) bestanden haben oder die einen Studienabschluß in dem Bereich haben) "zurecht gestutzt" :-))

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung