Darf ich Unfallgegnerische Versicherung kontaktieren trotz anwalt?
Hallo ihr Lieben.
Ich hätte vor einem halben Jahr einen Autounfall. Mir hat jemand an einer Kreuzung die Vorfahrt genommen ich bin seit dem Unfall arbeitsunfähig und die Gegenseite hat die Schuld bis heute abgestritten. Trotz allem wurde mir recht gegeben und die erste Zahlung für mein neues Auto wurde vor 5 Wochen (!) Endlich übernommen.
Vor einem Monat hat mein Anwalt ein weiteres schreiben aufgesetzt und die Versicherung gebeten meinen Verdienst und nutzungsaufall zu zahlen.
Bis jetzt allerdings keine reaktion der gegenseite wie immer :(
Ich bin leider auf das Geld angewiesen weil ich mit dem Krankengeld kaum über die Runden komme.
jetzt kam allerdings ein schreiben das ich vor gericht aussagen soll da die gegenseite gegen das Bußgeld vorgeht.
Ich weiss jetzt gar nicht was ich machen soll. Darf ich die gegnerische Versicherung kontaktieren trotz Anwalt?
Und wie lange dauert es bis die endlich zahlen.
LLeben dank im vorraus:)
6 Antworten
Das Bußgeld hat nix mit dem Schadenersatz zu tun. Du bringst da was durcheinander. Du kannst auf Schadenersatz klagen, du darfst natürlcih auch die Versicherung kontaktieren - aber wozu? Die werden dir keine Auskunft zum Buußgeldverfahren geben und das müssen sie auch nicht.
Natürlich darfst du das. Aber es ist unsinnig.
Also ich würde nicht am Anwalt vorbei irgendwas unternehmen. Die mögen es im Allgemeinen nicht, wenn man ihnen reingrätscht und irgenwann werden sie dann womöglich damit konfrontiert. Du solltest also auch mit deinem Anwalt reden, wie du dich da verhalten sollst.
Dass Versicherungen ganz gerne alles hinauszögern und alles mögliche ausprobieren, um doch noch von der Zahlung wegzukommen, ist nichts neues. Die Gefahr besteht, dass wenn du irgendeine verfängliche Äußerung direkt bei der Versicherung machst, deren rechtlichen Auswirkungen du womöglich gar nicht abschätzen kannst, dass dir daraus ein Strick von wegen Teilschuld und Zahlungsminderung gedreht wird.
Und bloßes Bitten, einen Zahlungsempfänger nicht hängen zu lassen, ist sowieso völlig zwecklos. Die sind der Auffassung, die sind kein Sozialamt sondern Kaufleute und der Gewinnmaximierung verpflichtet.
Kontaktaufnahme zur gegnerischen Unfallversicherung. Auf keinen Fall vor dem anstehenden Termin im Ordnungswidrigkeitenverfahren/Bußgeld, weil in diesem Verfahren mit einem Schuldspruch möglicherweise die Weichen hinsichtlich des Grads der Verschuldung gestellt werden. Geht es schlecht für den Unfallgegner aus ist es positiv für Dich.
In einem Telefonat könnte man Dir Informartionen entlocken oder diese falsch interpretieren.
Und grundsätzlich mögen Anwälte es überhaupt nicht, wenn man an ihnen vorbei "Verhandlungen" mit der Gegenseite aufnimmt.
Verdienstausfall, da sind nun mal umfassende Berechnungen erforderlich. Das dauert. aber es spricht doch nichts dagegen, dass Dein Anwalt bei der gegnerischen Versicherung einen angemessenen Vorschuß auf diese Schadensposition einfordert. Dann wäre Dir auch schon mal geholfen.
Wie es aussieht, läuft ein Gerichtsverfahren, da wird bis zur Klärung sicher keine weitere Zahlung erfolgen. Trotz Anwalt kannst Du bei der gegnerischen Versicherung nachfragen. Das ist Dein gutes Recht, um auf dem Laufenden zu sein.
Du willst Geld - u.a. den Verdienstausfall- ob darauf Anspruch hast prüft die gegnerische Versicherung bis zu bitteren Ende, heißt die lassen sich Zeit und sparen wo sie können.
Passiert das innerhalb der gesetzl. Fristen kannst du nichts dagegen machen. Dein Anwalt muss hier bellen und beißen.
Das Bußgeld hat aber nix mit dem Schadenersatz zu tun. Im Bußgeldverfahren bist du Zeuge, die Versicherung wird dir bestimmt nix dazu sagen.
Aber mein Auto wurde doch gezahlt.
In dem anwaltstermin geht es ja nur um das Bußgeld.