Hab ich als volljähriger Schüler das Recht Klassenarbeiten oder Entschuldigungen zu unterschreiben?
Hallo erstmal
Wie ihr oben gesehen habt geht es darum ob ich als volljähriger Schüler Klassenarbeiten oder Entschuldigungen zu unterschreiben darf. Als ich 18 geworden bin hab ich meine Klassenlehrerin gefragt ob ich jetzt Klassenarbeiten oder Entschuldigungen unterschreiben darf und sie meinte ja ich darf es da ich ja jetzt volljährig bin. Ich habe vllt dieses Schuljahr 3 oder 4 mal gefehlt und habe Entschuldigungen geschrieben. Gestern musste ich meine Klassenarbeit abgeben mit Unterschrift natürlich von mir, darauf sagte meine Klassenlehrerin ich sollte es von meinen Eltern unterschreiben lassen, da war ich etwas verwirrt. Und heute hat sie mir gesagt, dass sie dem Schulleiter gefragt hat, ob ich Klassenarbeiten oder Entschuldigungen unterschreiben darf und er meinte solange ich noch auf der Schule bin, müssen es meine Eltern trotzdem die Verantwortung dafür übernehmen. Jetzt will ich wissen ob das wirklich stimmt, weil rein gesetzlich her bin ich doch volljährig und für mich selbst verantwortlich und meine Eltern nicht mehr. Ich schreib das jetzt nicht wegen den Unterschriften damit ich es selber machen kann, weil ich sage meine Eltern trotzdem immer meine Noten etc. Steht das so im Schulgesetz? Oder hat der Schulleiter gegen das Gesetz verstoßen?
P.s: Ich bin auf der Realschule in BW Klasse 10.
Würde mich über sinnvolle antworten freuen.
Danke im voraus
9 Antworten
Bedarf es in diesem Fall überhaupt einer Unterschrift? Unterschriften der Eltern haben doch wohl den Sinn, dass die Lehrer wissen, Eltern haben die Leistung ihres Kindes zur Kenntnis genommen. Sie sind erziehungsberechtigt und für ihr Kind verantwortlich.
Nach Deiner Volljährigkeit ändert sich dieser Status der Eltern. Du bist ab diesem Zeitpunkt für Dich selbst verantwortlich. Da Du die Klassenarbeit (vermutlich) selbst geschrieben und damit auch zur Kenntnis genommen hast (jedenfalls wenn Du nicht unter Drogen gestanden hast), wäre Deine Unterschrift doch überflüssig.
Ich wiederhole meine Frage: Welchen Sinn macht Deine Unterschrift unter einer von Dir geschriebenen Klassenarbeit? Meines Erachtens ist die Forderung des Direktors überflüssig.
Gruß Matti
also in Hessen ist es so, dass man sich Entschuldigungen aufjedenfall selbst schreiben darf. Je nach Schule kann das aber eine bestimmte Anzahl an Entschuldigungen im Jahr sein (Bspw. 3 pro Semester). Bei Klassenarbeiten bin ich mir ziemlich sicher dass es genauso ist...
Die Unterschrift unter den Arbeiten ist von den Erziehungsberechtigten zu machen und nur weil du volljährig bist, bist du ja nicht dein eigener Erzieher. Vom Gesetz her gilt das, was in der Schule festgelegt wird.
und wer ist Erziehungsberechtigt für einen Erwachsenen?
Mit deiner Unterschrift unter der Klassenarbeit hast du bestätigt, dass du die Note und die Punkte gesehen hast. Nur sollst das eben nicht du, sondern deine Eltern bestätigen -.-
Deine Eltern haben damit nichts mehr zu tun. Deine Entschuldigungen kannst du selbst schreiben und deine Arbeiten selbst unterschreiben.
Siehe SchG BaWü § 55. Du darfst der Schule sogar verbieten, deine Eltern zu informieren (Absatz II, Satz 2). http://www.smv.bw.schule.de/Gesetze/schulgesetz.pdf