Erziehungsberechtigt für sich selbst mit 18?

10 Antworten

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So weit ich weiß, darf der/die Volljährige für sich unterschreiben. Oft steht z.B. auch dabei, dass nur der Erziehungsberechtigte unterschreiben muss, wenn die Person um die es geht noch nicht volljährig ist. Mit Beendigung des 18. Lebenjahres werden die Eltern (Erziehungsberechtigten) da aus der Pflicht genommen.

Wenn man 18 ist, darf man alleine unterschreiben. Da gibt es niemanden mehr, der erziehungsberechtigt ist.

wenn du volljährig bist hast du keinen erziehungsberechtigten mehr und an der stelle wird nicht unterschrieben.

jentime 
Beitragsersteller
 28.07.2010, 11:15

gar nicht?

DollyPond  28.07.2010, 11:16
@jentime

gar nicht.

jentime 
Beitragsersteller
 28.07.2010, 11:26
@DollyPond

OK! Vielen Dank an dich/Sie. UND DANKE AN ALLE ANDEREN..

Mit 18 sehen die Zeugnisse anders aus... Es sei denn man ist oft sitzen geblieben!

jentime 
Beitragsersteller
 28.07.2010, 11:19

ich bin noch nie sitzen geblieben!! Ich war 4 Jahre in Amerika in Californien und in Deutschland noch in der Vorschule! P.s.: Ich habe das 11. Schuljahr absolviert.. (G9 --> noch 2 Jahre Abitur)

Du bist 18 also Volljährig. :-) Du musst es niemanden geben ausser Dir selbst, genaus wie Krankmeldungen kannst Du dir diene eigene Entschuldigung schreiben :-)