Darf mein Lehrer meine Entschuldigung ablehnen?

8 Antworten

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Es gibt niemanden, der dir gegenüber erziehungsberechtigt ist. Mit deinem achtzehnten Geburtstag ist das Erziehungsrecht deiner Mutter verfallen. Wenn der Lehrer die Entschuldigungen nicht anerkennt, geh zum Rektor. Zumindest muss er dann begründen, warum er deine Entschuldigungen nicht anerkennen will und wie du Fehlzeiten entschuldigen kannst.

Lass den rechtlichen Aspekt mal beiseite.

Frag den Lehrer doch einfach, warum er Dir nicht vertraut.

Leg ihm da nächste Mal eine von der Mutter mit-unterschriebene Entschuldigung vor. Als Steigerung könte als Dritte Deine Oma noch unterschreiben wenn Du den Lehrer auf den Arm nehmen willst.

Denke aber daran, dass Volljährigkeit kein Legitimation zum Schummeln ist. Auch Arbeitgeber können bei Erwachsenen (allerdings auf Arbeitgeberkosten) ein amtsärztlichesAttest verlangen. Übrigens geben Ärzte Formulare mit, auf denen der Arztbesuch von .... bis... bescheinigt wird. Man braucht nur der Sprechstundenhilfe Bescheid zu sagen.

Versuche nicht zu eskalieren, sondern finde heraus, warum der Mann so misstrauisch ist.

Es wäre unklug, die Situation eskalieren zu lassen. Ich vermute auch, daß es eine Vorgeschichte gibt. Sicherlich könntest Du auf Dein Recht bestehen, es könnte aber auch sein, das besagter Lehrer dann auch jede Kleinigkeit sehr genau nimmt. Ob das in Deinem Interesse ist, musst Du selbst wissen.

Darf er nicht! Du hast keinen Erziehungsberechtigten mehr. Vielleicht ist ihm zu dem Zeitpunkt nicht klar gewesen dass Du bereits volljährig warst.

Vielleicht weiß er doch nicht, dass du volljährig bist. Hast du ihm das nochmal explizit gesagt?

bmf439 
Beitragsersteller
 17.02.2012, 19:36

Er weiß dass ich 18 bin.

sclaw  17.02.2012, 19:46
@bmf439

Das war nicht die Frage, sondern ob du ihm das in dem Moment nochmal gesagt hast. Deiner ausweichenden Antwort entnehme ich aber, dass du das nicht getan hast. Also reg dich nicht auf.

bmf439 
Beitragsersteller
 17.02.2012, 19:53
@sclaw

erstens: das hab ich ihm natürlich gesagt. zweitens: ich reg mich nicht auf.