Hund darf nicht in Mietwohnung obwohl andere Hunde im Haus leben ist das Inordnung?
Hallo, ich wollte mir gern einen Hund holen, ich habe eine Tolle Hündin gefunden sie ist 2 Jahre alt ein Labrador Schäferhund Mix. Sie ist gut erzogen ruhig auch wenn man sie mal alleine läßt.
Im Mietshaus wohnen mehrere Hunde. Da dachte ich sollte es kein Problem sein einen selber zu halten.
Im Mietvertrag steht das ich wenn ich einen Hund Aufnehmen muss ich die Einverständnis vom Mieter brauch.
Heute kam die Antwort das keine Hunde in der Mietwohnung gestattet sind.
Wie kann das sein wenn andere Hunde halten?
Kann ich mich auf Gleichberechtigung setzen und sagen wenn andere einen haben möchte ich dies auch?
Ich finde es sehr schade das es so ungerecht zu gehen kann. Ich hoffe ihr habt Tipps wie ich dies doch durchsetzen kann.
Lg
13 Antworten
Meines Wissens darf der Vermieter weder allgemein verbieten, noch entstehen durch das Haustier anderer Bewohner zwingend ein Ansprüche auf Tierhaltung für andere Mieter.
Gemäß den Urteilen des BGH und dem Mietrecht dürfen Haustiere durch Vermieter nur mit einer Begründung abgelehnt werden. Die Zustimmung dürfen Vermieter also nicht grundlos verweigern. Haben bereits andere Mieter Haustiere, bedarf es einer nachvollziehbaren Begründung, warum neue Mieter ein Tierverbot für diese Mietwohnung erhalten
Wenn dir das ein Zerwürfnis mit deinem Vermieter wert ist, lass dich vom Mieterverein unterstützen
Erholsam, wirklich erholsam ... mal eine fachkundige Antwort ohne dummes Klugscheissen.
Ja das habe ich auch gelesen vielen Dank Top Antwort bisher.
Also ... eine nichtformularmäßige Vereinbarung wie die deine erschwert erheblich eine mögliche Hundehaltung. Der sog. Erlaubnsivorbehalt inkludiert aber auch den Widerspruchsvorbehalt. Ist der gegeben, reicht ein schlichtes "Nö" des Vermieters nach neuerer Rechtssprechung nicht.
Hundehaltung und Genehmigungsvorbehalt
Eine Vertragsklausel, nach der die Hunde- und Katzenhaltung einer vorherigen Zustimmung des Vermieters bedarf (Erlaubnisvorbehalt), ist mit einem Widerrufsvorbehalt grundsätzlich auch formularmäßig zulässig (Amtsgericht Hamburg- Bergedorf, Urteil vom 5.2.1991, Az. 409 C 535/90 sowie Amtsgericht Hamburg-Bergedorf, Urteil vom 9.3.1990, Az. 409 C 31/90). Liegt eine solche Vereinbarung vor, sollte geklärt sein, unter welchen Bedingungen der Vermieter seine Zustimmung erteilen muss oder wann er diese verweigern darf. Auch nach dem neuen BGH-Urteil ist der Erlaubnisvorbehalt wirksam (AG München, Urteil vom 26.07.2012, 411 C 6862/12). Nach dieser Entscheidung kann der Vermieter seine Zustimmung nur noch verweigern, wenn das Tier zum Beispiel die Hausgemeinschaft mehr als vertretbar stört. Das kann durch häufiges, langes Bellen, Beschädigungen am Gemeinschaftseigentum oder Verängstigung der Mitbewohner sowie Angriffe auf diese geschehen. Wiederum sollten diesen Störungen keine überragenden Mietinteressen entgegenstehen (wie die Haltung eines Blindenhundes oder die Anschaffung eines Hundes auf Anraten des Arztes zu therapeutischen Zwecken). Gleiches gilt für den nachträglichen Widerruf der Zustimmung zur Tierhaltung.
Aus der Tatsache, dass anderen Mietern die Hundehaltung gestattet wurde, kannst du übrigens kein Recht ableiten.
Habe ich auch gelesen, angeblich muss der Vermieter einen driftigen Grund haben, zb wenn Mieter eine Hundeallergie haben oder wenn sie eine Hundephobie haben ich kläre das einfach mal unverbindlich mit meinem Anwalt ab was er dazu sagt aber vielen dank 🤗
In deinem Mietvertrag steht es doch! Du brauchst die Zustimmung des Vermieters. Die bekommst du aber nicht. Also kannst du in dieser Wohnung keinen Hund halten.
Ich würde mir an deiner Stelle auch mal überlegen, ob ein großer Hund das richtige für eine Etagenwohnung ist.
In dieser Wohnung eben nicht.
Der Erlaubnisvorbehalt im Mietvertrag sollte wirksam sein (auch wenn man die jetzt nicht im Wortlaut kennt)
Da andere Mieter jedoch die Erlaubnis haben muss aufgrund der Gleichbehandlungsgrundsatz dir das eigentlich auch erlaubt sein. So ein kleiner Handtaschenhund ist aber u.U. wieder was anderes als ein Labrador-Schäfer-Mix.
Theoretisch könnte die Ablehnung daran liegen, dass andere Mieter berechtigte Gründe dagegen haben. Ist halt schwer zu glauben, wenn schon andere Hunde im Haus da sind.
Ich würde evtl. die Zustimmung anderer Mieter einholen und die dem Vermieter geben. Zusammen mit der Bitte, dass er doch die Entscheidung für euch begründet, da er doch sicherlich eine individuelle Einzelprüfung vorgenommen hat.
Sowas ist aber immer etwas schwierig, da man nicht unbedingt ein schlechtes Verhältnis zum Vermieter haben möchte.
Sie sind ein ganz besonderer Mensch mit einem tollen eigenen Mietvertrag, der mit den Verträgen anderer Mieter nichts, vermutlich nicht einmal die Miethöhe betreffend, gemein hat.
Teilt Ihnen der Vermieter nun in durchaus individuell zulässiger wie ebenso verständlicher Weise mit, dass gemäß diesem Vertrag in Ihrer angemieteten Wohnung keine Hundehaltung statthaft ist, dann gilt das halt für Sie.
Die Welt scheint manchmal ungerecht zu sein.
Die Lösung Ihres Hundeproblems liegt in der Suche nach einer geeigneten Wohnung, in der ein Vermieterr die Hundehaltung erlaubt.
Bei 100 m2 mit Garten hinten dran denke ich ist das Inordnung