Darf ich meinen Ex-Freund aus meiner Wohnung schmeißen wenn er keine Miete zahlt und nicht gemeldet ist und muss ich seinen Besuch dulden?

11 Antworten

und hat bis auf einmal vor 8 Monaten noch nie Miete bezahlt 

Kann er das nachweisen besteht zwischen Dir und ihm ein wirksamer mündlicher Mietvertrag.

Du könntest ihm jetzt wegen Mietrückstand in Höhe von ... € fristlos, mit einer Räumungsfrist von z. B. 2 Wochen, kündigen. Das aber in Schriftform.

Mein Ex wohnt bei mir in der Wohnung, ist aber weder hier gemeldet

Dann ist er vor dem 01. November 2015 eingezogen?

So lange er Dein Mieter ist, auch wenn er keine Miete zahlt, hat er das Recht Besuch zu empfangen.

Wenn er nicht im Mietvertrag steht keine Miete bezahlt und nicht gemeldet ist, dann besteht auch kein Mietverhältnis zwischen dir und deinem Ex.Freund Daran wandert auch die Tatsache, dass er bei dir Möbel und andere Gegenstände abgestellt hat nichts.

Mein Tipp: Erteile deinem Ex (möglichst unter Zeugen die für dich aussagen würden) Hausverbot - wenn er dann nicht geht rufst Du die Polizei. Wenn er seine Sachen nicht gleich mit nimmt, dann solltest Du sie im Keller einlagern.

Für die Einlagerung würde ich 100,- im Monat berechnen, das Geld wirst Du zwar nicht bekommen, aber die Berechnung der Lagerkosten ermöglicht dir die Sachen (wenn er sie nicht abhohlt) zu vernichten nach dem die aufgelaufenen Lagerkosten den Restwert über steigen.

Wenn er weder gemeldet ist dann hat er sich nicht ohne deine Bewilligung dort aufzuhalten, auch wenn er seine Sachen bei dir dort stehen hat ist dass lange kein Grund dort zu bleiben und klar kannst du es Dulden das seine Freunde keinen Schritt durch deine Tür hinein kommen. Es ist deine Wohnung, nur du stehst im Mietvertrag und somit würde ich am besten den Vermieter bescheid geben oder wenn es gar nicht mehr geht die Polizei rufen und den Typen weg schicken mit denen zusammen! Das ist ja mal ein unverschämter ***

t1naxcvi  08.05.2016, 04:24

Du kannst ihn sogar jetzt sofort rauswerfen, da brauchst du überhaupt keine Frist setzen

johnnymcmuff  08.05.2016, 05:00

Es ist deine Wohnung, nur du stehst im Mietvertrag und somit würde ich am besten den Vermieter bescheid geben oder wenn es gar nicht mehr geht die Polizei rufen

- Wohnt der Freund ohne Wissen des Vermieters dort, kann das richtig Ärger geben.

- Es gibt auch mündliche Mietverträge und wenn der Freund einen Beleg über die einmal bezahlte Miete hat, dann hat die Fragestellerin ein großes Problem.

Da wird dann auch die Polizei nix machen können.

Lavendelelf  08.05.2016, 15:47
@johnnymcmuff

Du hast in allen deinen Ausführungen übersehen/vergessen, dass der Ex Freund seit mindesten 8 Monate in der Wohnung wohnt. Er hätte sich dort also anmelden müssen. Das hat er jedoch nicht, somit wirft dies auch die gesamte Rechtslage durcheinander und du bringst die Fragestellerin durcheinander , was sie noch mehr verunsichern wird. - Nicht schön.

johnnymcmuff  08.05.2016, 17:51
@Lavendelelf

und du bringst die Fragestellerin durcheinander , was sie noch mehr verunsichern wird. - Nicht schön.

Deine zum Teil falsche Antwort und Deine falschen Kommentar sind nicht schön, Du verbreitest hier Unwissenheit und verunsicherst den FS.

Zumal hier ein paar antwortende User sind, die sich mit dem Thema besser auskennen.

Du hast Deine Themengebiet und kennst Dich da hoffentlich besser aus als im Mietrecht:

Schuster bleib bei Deinen Leisten.  :-)

Nata1994005 
Beitragsersteller
 08.05.2016, 04:20

Muss ich ihm denn eine Frist geben in der er ausziehen muss? Oder habe ich das Recht ihn sofort der Wohnung zu verweisen 

Lavendelelf  08.05.2016, 04:26
@Nata1994005

Du musst ihm keine Frist geben, du hast das Recht ihn sofort der Wohnung zu verweisen. 

Dein Freund macht sich in zwei Punkte strafbar, ein Punkt davon ist Hausfriedensbruch.

Mein Ex wohnt bei mir in der Wohnung, ist aber weder hier gemeldet und hat bis auf einmal vor 8 Monaten noch nie Miete bezahlt und steht auch nicht im Mietvertrag. 

Wenn er die Zahlung beweisen kann, hast Du ein großes Problem, dann kannst Du ihn nicht einfach raus schmeißen!

Dei meisten antwortenden User wissen anscheinend nicht, das es auch mündliche Mietverträge gibt.

Ich würde Dir empfehlen eine Fachanwalt für Mietrecht zu fragen.

Lavendelelf  08.05.2016, 16:01

Das ist richtig, unter welchen Voraussetzungen ein Mietvertrag mündlich rechtswirksam geschlossen werden kann, richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften der §§ 145 ff BGB.

Aber laut Fragestellerin wohnt der Ex-Freund seit mindestens 8 Monate bei ihr. Wenn ein mündlicher Mietvertrag besteht, muss er sich spätestens nach 3 Monate in der Wohnung anmelden. Macht er das nicht, macht er sich strafbar und auch der mündliche Mietvertrag erlöscht.

Nach den vielen "Expertenantworten" hier wird es der Fragestellerin jetzt schlechter gehen als vor ihrem Besuch von GF. 

johnnymcmuff  08.05.2016, 16:07
@Lavendelelf

Macht er das nicht, macht er sich strafbar und auch der mündliche Mietvertrag erlöscht.

Steht wo? Bitte Beweise anstatt " Experten" die sich selber als solche nicht bezeichnet haben aber von Dir kritisiert werden.

Das es was kosten kann/wird, wenn man sich nicht ummeldet ist nicht strittig, aber für Deine Behauptung, dass ein Mietvertrag erlischt, hätte ich bitte einen eindeutigen Beweis.

Vielen dam im Voraus.


anitari  08.05.2016, 16:55
@Lavendelelf

Macht er das nicht, macht er sich strafbar und auch der mündliche Mietvertrag erlöscht.

Noch mehr Blödsinn. Reicht der von buma1978 nicht schon?

Es heißt übrigens erlischt.

In deiner Wohnung hast du Hausrecht. Wenn du sagst, er soll gehen, dann muss er das auch. Wenn er das nicht tut, kannst du ihn (und seine Freunde) von der Polizei "entfernen" lassen. Ohne Frist, augenblicklich.

johnnymcmuff  08.05.2016, 05:01

Es gibt auch mündliche Mietverträge und wenn der Freund einen Beleg über die einmal bezahlte Miete hat, dann hat die Fragestellerin ein großes Problem.

Da wird dann auch die Polizei nix machen können.

buma1978  08.05.2016, 07:48
@johnnymcmuff

Es gibt natürlich mündliche Verträge, dieser müsste dann aber vom Vermieter bestätigt werden. Ein einzelner Einzahlungsbeleg ist noch kein Beweis.

Für die Polizei ist in diese Fall die Meldeanschrift maßgebend.

anitari  08.05.2016, 07:59
@buma1978

Es gibt natürlich mündliche Verträge, dieser müsste dann aber vom Vermieter bestätigt werden.

Untermietverträge, egal ob mündlich oder schriftlich, müssen vom Vermieter des Hauptmieters nicht bestätigt werden. Lediglich die Untervermietung müßte erlaubt werden.

Ein einzelner Einzahlungsbeleg ist noch kein Beweis. 

Doch der reicht als Nachweis für einen Mietvertrag.

buma1978  08.05.2016, 08:19
@anitari

In nahezu allen Fällen die ich kenne ist die Untervermietung explizit ausgeschlossen.

Ich kann mir nicht vorstellen das ein Gericht Deiner Rechtsauffassung bezüglich eines einzelnen Einzahlungsbeleges folgen würde. Damit wären Vermieter ggf. mit unerwünschten Vertragspartnern konfrontiert, was sie sicher nicht akzeptieren würden. Außerdem könnte ein potentieller Untermieter einen Vertrag auf diese Weise quasi erzwingen.

anitari  08.05.2016, 08:39
@buma1978

Damit wären Vermieter ggf. mit unerwünschten Vertragspartnern konfrontiert,

Vermieter (Eigentümer) und Unter-Mieter sind nicht Vertragspartner. Das sind Haupt- und Untermieter.

Außerdem könnte ein potentieller Untermieter einen Vertrag auf diese Weise quasi erzwingen.

Wieso erzwingen? Der besteht doch schon.

Eingezogen - Miete gezahlt - fertig Mietvertrag

Das gilt übrigens für alle Mietverträge.

buma1978  08.05.2016, 09:29
@anitari

eher umgekehrt

Mietvertrag dann eingezogen, und Miete gezahlt, sonst bräuchte es keine Mietverträge mehr. Einfach eine freie Wohnung suchen eine Miete überweisen und einziehen. Wozu braucht es dann noch Vermieter?

Ok, das ist überzogen da es sich ja hier um den Lebenspartner handelt. Eventuell dazu auch mal den Beitrag im Link meiner Antwort lesen. Nach der recht schlüssigen Auskunft des dortigen Anwalts kann sie ihn sehr wohl zur Räumung der Wohnung veranlassen.

Lavendelelf  08.05.2016, 15:53
@johnnymcmuff

@johnnymcmuff 

Du hast in allen deinen Ausführungen übersehen/vergessen, dass der Ex Freund seit mindesten 8 Monate in der Wohnung wohnt. Er hätte sich dort also anmelden müssen. Das hat er jedoch nicht, somit wirft dies auch die gesamte Rechtslage durcheinander und du bringst die Fragestellerin durcheinander , was sie noch mehr verunsichern wird. - Nicht schön.

Du kommentierst hier fast jede Antwort ohne selber zu antworten. OK, das steht dir frei. Du solltest aber immer alle rechtlichen Punkte mit einbeziehen, sonst hat die Fragestellerin nach ihrer Frage mehr Wirrwarr im Kopf als vorher.

anitari  08.05.2016, 17:14
@Lavendelelf

Du kommentierst hier fast jede Antwort ohne selber zu antworten.

Natürlich hat johnnymcmuff geantwortet. 

johnnymcmuff  08.05.2016, 17:57
@Lavendelelf

@I@ auf, meine Antwort ist schon 10 Stunden alt, zum Zeitpunkt Deines Kommentars.