Wenn der Mieter in der Wohnung kifft. Muß man das dulden?
Wenn man weiß das Mieter in der Wohnung kifft und mit Mietzahlung im Rückstand ist weil er kein Geld dafür hat,eigene Aussage.Muß man das dulden?
9 Antworten
wen du weisst, das er kifft .. dann teile dieses Wissen mit den Freunden und Helfern. Und gleichzeitig würde ich die fristgerechte Kündigung betreiben, am beste mit anwaltlicher Beratung,
Betäubungsmittel UND Mietrückstand, beide Gründe wären wohl für sich Grund zur Kündigung genug.
Das Urteil zugunsten des Zigarettenrauchers bezieht sich nur auf die legalen Zigartten. Der Gestank von Marihuana hat für nicht-Kiffer noch eine andere Dimension. Wobei ich die Belästigung und Gesundheitsgefährdung durch Rauch auch für ein ernstes Thema halte. Aber Marihuana Geruch sollte keine Hausgemeinschaft akzeptieren müssen.
Die Frage ist etwas unklar gestellt. Wer ist mit "man" gemeint? Ist gemeint:
"Muss ein Vermieter es dulden, wenn sein Mieter in der Wohnujng kifft?"
Der Besitz von Cannabis ist eine Straftat. Falls der Mieter in seiner Wohnung alleine ist, also nicht nur "straflos mitraucht" bei einem Joint, der sich im Besitz eines Besuchers befindet, dann begeht er eine Straftat.
Die allgemeine Frage lautet also: Muss ein Vermieter es dulden, wenn in eine von ihm vermieteten Wohnung der Mieter regelmäßig Straftaten begeht, oder wäre dies ein Grund zur Kündigung des Mietverhältnisses?
Unter dem folgenden Link sind Gründe zur fristlosen Kündigung eines Mietverhältnisses aufgezählt:
https://ratgeber.immowelt.de/a/wann-der-vermieter-dem-mieter-fristlos-kuendigen-kann.html
Darunter ist nicht allgemein das Begehen von Straftaten genannt. Im Zusammenhang mit Drogen steht da nur "Störung des Hausfriedens, wenn der Mieter im Hausflur mit Drogen dealt".
Ein anderer Grund wäre ein bestialischer Gestank, der aus der Wohnung kommt.
Meine Schlussfolgerung: Solange also eine Straftat den Hausfrieden nicht stört und nicht oder kaum aus der Wohnung nach außen dringt, kann sie nicht als Begründung für die Beendigung eines Mietverhältnisses dienen.
Ein anderer, vom Kiffen rechtlich völlig unabhängiger Kündigungsgrund ist es, wenn der Mieter mit seinen Mietzahlungen im Rückstand ist. Dann kann der Vermieter das Mietverhältnis kündigen. Hierbei kommt es noch auf Dauer und Ausmaß der Rückstände an. Eine einmalige Verzögerung der Mietzahlung um wenige Tage reicht noch nicht für eine Räumungsklage aus.
Ob der Mieter nicht genug Geld für die Miete hat, weil er es benötigt, um sich Cannabis zu kaufen, ist ein Punkt, der den Vermieter nichts angeht.
Was der Mieter in der Wohnung macht, tut oder nicht tut, hat den Vermieter nicht zu interessieren. Wenn er seinen Zahlungspflichten nicht nachtommt und Mietrückstände hat, kannst Du die üblichen Vermieter-Maßnahmen ergreifen.
Natürlich hat jeder Bürger das Recht, einen Mitbürger anzuzeigen, wenn dieser eine Straftat begeht. Die Straftat wird dann von der Polizei und Staatsanwaltschaft verfolgt und ggf. durch ein Gerichtsurteil bestraft.
Die Frage, um die es dem Fragesteller geht, ist ja aber, ob die Straffälligkeit eines Mieters ein Grund für die Kündigung des Mietverhältnisses ist oder sein kann.
Wenn man einem Kiffer kündigen könnte, müsste man ebensogut einem Mieter kündigen dürfen, der LSD oder Amphetamine in seiner Wohnung einnimmt, ohne dass dabei irgendein Geruch entsteht.
Ebenso müsste man einem Betrüger kündigen dürfen, der in seiner Wohnung am Computer Wertpapiergeschäfte macht, mithilfe derer er Anlegern das Geld aus der Tasche zieht.
Und hier würde ich sagen: Nein, Straffälligkeit ist kein Miet-Kündigungsgrund.
Nur in dem Fall, dass die Wohnung ganz explizit als "Tatwerkzeug" verwendet wird, würde meiner Auffassung nach eine Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertigen, wenn also der Täter die Wohnung systematisch benutzt, um überhaupt seine Straftaten begehen zu können.
Die Nutzung einer Wohnung zur Ausübung eines illegalen Gewerbes, z.B. Prostitution im Sperrgebiet, illegaler Spielsalon, Drogenumschlagplatz etc. muss nicht geduldet werden.
Wenn der Grund für den Cannabiskonsum ein medizinischer ist, würde eine Beendigung des Mietverhältnisses schwieriger werden als eine Beendigung des Mietverhältnisses aufgrund von ausstehenden Mietzahlungen.
Das klingt, als ob das nicht Dein Mieter ist.
Dann geht Dich das nichts an. Rückständige Miete ist Angelegenheit des Vermieters.
Leider ist das mein Mieter.
In deinem anderen Kommentar hast du eben geschrieben, ihr hättet schon mehrmals den Vermieter kontaktiert. Das klingt unlogisch. Bist du jetzt selbst der Vermieter oder nicht?
Dann musst Du ihm eine formell korrekte schriftliche Mahnung mit Fristsetzung schicken. (Ich weiß die Formulierung und Frist allerdings nicht.) Danach kannst Du den Mietvertrag bei Ausbleiben der Zahlung von zwei Monatsmieten fristlos kündigen.
Ich habe kurz Deine vorherige Frage gelesen - Du hast einer Ratenzahlung für die Kaution offenbar zugestimmt. Dann kannst Du sie nicht zum Betrag des zweimonatigen Mietrückstands rechnen. -> vorsichtshalber Anwalt beauftragen, sonst wird das Problem unter Umständen für Dich teurer, als nötig.
Der ersten Satz kann ich nicht unterstützen und schon gar nicht gutheißen. Demnach dürfte ja jeder in der von ihm gemieteten Wohnung beliebige Straftaten begehen. Wenn jemand davon Kenntnis hat, hat er natürlich das Recht - und oft auch die Pflicht - Anzeige zu erstatten.
Wie viele Kinder werden in Mietwohnungen misshandelt, weil die Anderen sagen "geht mich nix an"?