Kann mein Ex mich von heute auf Morgen auf die Straße setzen?
Hallo Zusammen,
folgende Fakten:
Ich lebe seit über 2 Jahren GEMELDET, in der Wohnung meines Partners. Nun haben wir uns getrennt und er will mich schnellstmöglich raus haben.
Auch ich hab grundsätzlich kein Interesse zu bleiben und wäre lieber gestern statt heute raus. Jedoch lässt es meine Konstellation nicht zu kurzfristig eine Unterkunft zu bekommen (2 Katzen / 1 Hund), ich suche seit 4 Wochen wie bekloppt WG, 1,2 - Zi Wohnung, Zwischenmiete, hatte sogar zwischenzeitlich überlegt einen Camper zu kaufen... oder Ferienwohnung, aber durch Corona auch unsicher wie lange man Campingplätze noch nutzen darf. Ich hänge fast ununterbrochen am Netz nur um irgendein Dach über dem Kopf zu bekommen.
Also ich geb mir echt Mühe. Aber es tut sich einfach nichts auf. Zu Verwandschaft / Freunden geht auch nicht, bzw. nur mal ein paar Tage, da alle weiter weg Wohnen und ich auch meinen Job nachgehen muss...
Gleichzeitig macht mein Ex Stress, dass wenn ich in der Wohnung nur geduldet bin und mir den kleinsten Fehltritt in seinen Augen leiste, fliege. Notfalls mit Gewalt oder durch seine Freunde. Er war der, der es beendet hat und nun Platz für seine Affäre braucht.
Daher die Frage, kann er mich unter folgenden Umständen wirklich jederzeit vor die Tür setzen:
- Ich stehe NICHT im Mietvertag, er ist Hauptmieter
- Es gibt KEINEN Untermietvertrag
- Ich bin seit 2 Jahren an der Adresse gemeldet.
- Ich bezahle den größten Anteil an der Miete
- Der Telefonanschluss läuft auf mich.
Ist durch diese Fakten nicht zumindest ein mündlicher Untermietvertrag entstanden, dass er zumindest Kündigungsfristen hätte?
9 Antworten
An zwei Stellen hast Du nun geschrieben: Überweisung an ihn mit entsprechendem Verwendungszweck.
Wie lautet denn der Verwendungszweck wörtlich:
- Miete für Monat xy
- Miete
- Beteiligung an der Miete
- oder anders?
Das könnte sehr bedeutend sein für die Auslegung, ob Du einen Untermietvertrag hast oder nicht.
Noch etwas wurde hier kurz erwähnt, was bedeutend sein kann: Wer hat die Einrichtung bezahlt? Größtenteils Dein Ex oder ihr beide oder größtenteils Du? Daraus kann sich die Dauer der Kündigungsfrist ableiten.
Ja! Du kannst etwas tun, damit er Dich nicht einfach so auf die Straße setzen darf!!!
Du stehst zwar nicht im Mietvertrag und hast auch keinen Untermietvertrag, aber Du schreibst in Deiner Frage, dass Du den Hauptteil an Miete zahlst! Gibt es hierüber Kontoauszüge? Belege? Quittungen??? Rechnungen?????
Dann solltest Du diese ganz fix sammeln und kopieren und gut verstecken!
Du wirst ihn anzeigen wegen Fahrlässigkeit und Betrug! Denn er bezieht den Hauptteil der Miete, schmeißt Dich raus und das darf er nicht! Hierfür wären Zeugen und Belege gut; und am Besten erwischst Du ihn mit einer Zivilklage! Ansonsten würde ich Strafanzeige stellen und ihm den Strafprozess machen!
Wenn sie ihn anzeigt, dann wird es aber sehr ungemütlich bei denen in der Wohnung werden. Ich glaube kaum, dass sie da noch freiwillig bleibt.
Wenn du anteilig Miete bezahlst, würde ich grundsätzlich durchaus einen konkludenten Vertragsschluss unterstellen.
Aber davon mal abgesehen: Um dich vor die Tür zu setzen, muss er sich schon einen Gerichtsbeschluss holen. Und eine Räumungsklage dauert und bei der von dir geschilderten Situation würde sie aktuell vermutlich sogar abgewiesen.
Mein Rat: Wenn der gegenüber dir oder deinem Eigentum Gewalt anwendet, ruf die Polizei. Dann ist plötzlich er derjenige, der der Wohnung verwiesen wird. Der Polizei ist erst mal egal, wer Hauptmieter ist. Denen reicht, dass du dort gemeldet bist.
Unsinn. Sie ist kein Gast, den man vor die Tür setzen kann. Sie wohnt dort. Das ist durch die EMA-Meldung hinreichend belegt, und das ist auch genau das, worauf die Polizei schaut. Die Wohnungsgeberbestätigung muss ja auch irgendwer unterschrieben haben.
Abgesehen davon bedürfen Mietverträge keine Schriftform. Wenn sie nicht nur vorübergehend in seinem Haus lebt, dort gemeldet ist und anteilig Miete bezahlt ist das ein mehr als ausreichender Anscheinsbeweis. Eine Kündigung hingegen bedarf der Schriftform und ist bislang nicht erfolgt.
EOD.
Dann ist plötzlich er derjenige, der der Wohnung verwiesen wird.
Sicher nicht. Er ist der einzige Mieter. Er kann sie einfach vor die Tür stellen, Schlüssel abnehmen und ihre Sachen rausstellen.
Er kann dich rausschmeissen wann immer er will, da er die Wohnung gemietet hat. Sollte es dazu kommen und du zahlst weiterhin "den größten Anteil an der Miete", ist dir echt nicht mehr zu helfen.
Guck, dass du irgendwo unterkommst, Freunde, Eltern, ... dann wird er sehen, wie lange er noch dort wohnt, wenn er die Miete nicht mehr zahlen kann
Dein Status "GEMELDET" ist in dieser Sache unwichtig.
Hier ist nur wichtig, dass du gerichtsfeste Belege für deine Mietbeteiligung hast. Denn nur so kannst du aus deiner permanenten Mietzahlung einen mündlichen Untermietvertrag konkludent herleiten.
Hast du dem Ex Bargeld ohne Quittung gegeben?
Nein, alles offiziell per Überweisung mir entsprechendem Verwendungszweck.
Tatsächlich bräuchte er dazu keinen Gerichtsbeschluss, da es gar keine rechtliche Grundlage gibt, die irgendwie ermittelt werden müsste.
Sie steht nicht im Mietvertrag bzw. gibt es keine sonstige nachweisbare Vereinbarung dafür, die sein Recht in Frage stellt darüber zu bestimmen, wen er in seiner Wohnung duldet und wen nicht.
Er könnte tatsächlich einfach die Polizei rufen, die dafür sorgen würde, dass sie geht, sofern sie die Wohnung nicht freiwillig verlässt und die Polizei würde das auch zweifelslos durchsetzen.
Wer die Miete oder Teile davon zahlt, ist dabei leider auch nicht relevant.