Darf ich meinem Mieter kündigen weil die Freundin ohne Erlaubnis eingezogen ist?
Ich möchte fragen ob ich meinem Mieter kündigen kann,wegen falscher Verdächtigung und weil seine Freundin ohne vorherige Erlaubnis mit in seine Wohnung gezogen ist.
15 Antworten
Grundsätzlich ist der Zuzug weiterer Personen, außer Ehepartner, leibliche Eltern, leibliche Kinder und eingetragenem (eheähnlichen) Partner ohne Zustimmung des Vermieters zulässig, es reicht die Information. Alle anderen Personen (Freundin, Kumpel, Geliebte/Geliebter und Untermieter) dürfen nur mit Zustimmung des Vermieters einziehen. Ansonsten liegt eine unerlaubte Gebrauchsüberlassung an Dritte vor, die nach fruchtloser Abmahnung zur Kündigung führen kann.
In der Regel ist die Bitte um Zustimmung reine Formsache, aber rechtlich trotzdem unbedingt erforderlich. Nur bei Überbelegung oder in der Person liegenden persönlichen Gründen darf der Vermieter die Zustimmung verweigern.
Falsche Verdächtigung berechtigt den Vermieter zur fristlosen Kündigung.
Wenn es "seine" Wohnung ist, kannst du ihn natürlich nicht kündigen. Wenn du der Vermieter bist, dann ist es möglich.
Doch, wenn sie ohne Erlaubnis längere Zeit dort wohnt, dann ist das ein Kündigungsgrund.
Nein.
Unsinn! Das ist kein Kündigungsgrund
Doch, u. U. sehr wohl! Die Freundin des Mieters ist ein "Dritter", für dessen Zuzug der Vermieter vorher um Erlaubnis gefragt werden muss. Ansonsten wäre das eine unerlaubte Gebrauchsüberlassung, die eine Abmahnung rechtfertigt und - falls die Abmahnung keinen Erfolg hat - zur Kündigung berechtigt.
Der momentane Lebensgefährte ist nach § 540 Abs. 1 BGB ein "Dritter", an den der Mieter die Wohnung nicht ohne Zustimmung des Vermieters überlassen darf. Je nach den Umständen des Einzelfalls ist daher tatsächlich eine Abmahnung oder Kündigung möglich, denn der Mieter muss dich vorher um Erlaubnis bitten.
Allerdings kannst du den Zuzug des Partners grundsätzlich nicht verhindern. Du dürftest es nur bei "berechtigtem Interesse" verweigern oder wenn die Wohnung dann überbelegt wäre.
Zu Recht, wie der Bundesgerichtshof meinte. Ein
Mieter sei ohne Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch
der Mietwohnung einem Dritten zu überlassen. Das bestimme Paragraph 540, Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Der Lebensgefährte sei ein Dritter im Sinne des Gesetzes.
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:)
du kannst sie ja auch erstmal drauf ansprechen und frgen ob das nun ein dauerzustand ist dass sie hier wohnt. und wenn ja, da was ausmachen oder so bevor man direct gleich kündigt
Unsinn! Das ist kein Kündigungsgrund.