Darf ein Vermieter einem Die Wohnung fristlos kündigen? Nach 2 Wohnungsdurchsuchungen in Folge?
Welche Rechte hat der Mieter ?
6 Antworten
Wenn die Polizei Dauergast bei euch ist. Der Vermieter möchte wohl nicht seinen Ruf ruinieren. Aber ob er fristlos kündigen darf ist fraglich. Erkundige dich bei einem Anwalt oder beim Mieterverein.
Mieter, die wiederholt nicht unerheblich gegen Bestimmungen des Mietvertrags verstoßen, riskieren eine Kündigung. Als erhebliche Vertragsverletzungen werden von den Gerichten unter anderem anerkannt: – dauernd unpünktliche Mietzahlungen, – Mietrückstände, – Beleidigungen der VermieterInnen, – Verstöße gegen die Hausordnung, – wiederholte Störung des Hausfriedens, – eine Untervermietung, auf die kein Anspruch besteht, – vertragswidriger Gebrauch der Wohnung (z.B. als Büro, Werkstatt, Bordell etc.). In schwerwiegenden Fällen ist hier sogar eine fristlose Kündigung möglich.
Auszug aus https://www.mieterverein-bochum.de/fileadmin/inhalte/pdf/ratgeber/kuendigung-vermieter-10-Aug.pdf
Ziehen Sie trotz der außerordentlichen fristlosen Kündigung nicht aus, kann der Vermieter Sie nicht einfach auf die Straße setzen: Er muss beim zuständigen Amtsgericht auf Räumung klagen. Das Gericht prüft dann, ob die außerordentliche fristlose Kündigung zulässig und begründet war.
Selbst wenn vor Gericht ein Räumungsurteil ergangen ist, kann der Eigentümer nicht einfach eigenmächtig gegen Sie vorgehen, wenn Sie die Wohnung nicht räumen: Er muss in jedem Fall einen Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung des Urteils beauftragen. Nur dieser Beamte darf die Zwangsräumung vornehmen und Ihnen den weiteren Zutritt verweigern, indem er die Wohnung versiegelt. Die Kosten dafür müssen Sie tragen.
Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/fristlose-kuendigung-mietvertrag/#ixzz39qBgNjxt
Auch nach 20 nicht. Eine Durchsuchung ist ein Ermittlungsschritt, keine Verurteilung. Und auch eine Verurteilung beeinflusst einen Vertrag nicht, in dem Fall den Mietvertrag.
Fristlos definitiv nicht.
Guckst du Anwalt!
Vielleicht wäre es hilfreich, wenn du mal noch ein paar Infos hinzufügst. Der Sachverhalt ist unklar.
Hier bekommst du ein konkrete Antwort auf deine Frage:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k2_kuend/K_ao_vermiet.htm
Hausdurchsuchung wegen Mitbewohner 2 mal in einem Monat Mitbewohner ist direkt nach dem ersten mal ausgezogen Vermieter wohnt im Haus und hat fristlos gekündigt ist das überhaupt rechtlich