Mietvertrag, darf der zukünftige Mieter eine falsche Meldeanschrift angeben?
Darf ein Mieter im Mietvertrag eine falsche Meldeadresse angeben ? Eigentlich ist doch der Mietvertrag dann nichtig, oder ? Zum Beispiel wenn man bei der vorherigen Adresse nicht gemeldet ist aber dort zu erreichen ist ist das schlimm wenn ich diese angebe ?.
5 Antworten
Zum Beispiel wenn man bei der vorherigen Adresse nicht gemeldet ist aber dort zu erreichen ist ist das schlimm wenn ich diese angebe ?.
Das ist nicht schlimm, sollte dem Vermieter aber so kommuniziert werden.
Spätestens dann, wenn der Vermieter eine Schufa-Auskunft einholt, sieht er die korrekte Meldeadresse.
Das darf man. Ich kann ja z.B. in Stuttgart gemeldet sein, aber in München besser und schneller meine Post abholen. Somit könnte ich meine Münchner Adresse angeben.
Die Meldedresse spielt für den Vermieter keine Rolle. Hauptsache du bist bei Bedarf erreichbar. Du hast nur dann ein Problem, wenn sich später heraus stellen würde, dass du absichtich eine falsche Anschrift angegeben hast mit dem Zweck zu betrügen.
Mit dem Einwohnermeldeamt kannst du aber eher irgend wann mal Probleme bekommen. Denn sich nicht umzumelden oder eine falsche Anschrift anzugeben, wo man gar nicht wohnt, bedeutet ein Bußgeld, das durchaus in die Tausende gehen kann.
Mal angenommen, als Student oder Azubi hat man auswärts gewohnt und war dort auch gemeldet. Nun ist Studium/Ausbildung zu Ende und man kehrt wieder vorübergehend in die elterliche Wohnung zurück. Dort ist man nun regelmäßig erreichbar, bis man was neues hat. Da zwischen dem Auszug bei der Meldeadresse und dem Einzug in die neue Wohnung nur wenige Wochen liegen sollen, wäre es doch unsinnig, sich zweimal umzumelden. Das verlangt niemand.
Für einen Mietvertrag wäre es aber unsinnig, die alte Adresse, bei der man noch gemeldet ist, einzutragen, wenn man jetzt ganz woanders gut erreichbar ist.
Demzufolge ist es natürlich kein Problem, eine andere Adresse, als die Meldeadresse im Mietvertag anzugeben, solange man bei dieser anderen Adresse auch erreichbar ist und diese kein Fake ist. Gerade beim Mietvertrag kommt noch dazu, dass man spätestens nach Einzug in die neue Wohnung sowieso wieder eine andere Adresse hat, die dann erst recht nicht mit dem Mietvertrag übereinstimmen kann.
Danke:)
Der Vertrag wird nicht unwirksam wenn man eine Adresse angibt wo man nicht wohnt.