Darf ich meiner Freundin den Wohnungsschlüssel geben?

4 Antworten

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Selbstverständlich darfst Du Deinem Besuch einen Schlüssel geben.

Und nicht nur Deinem Besuch. Z. B. auch der netten Nachbarin die während Deines Urlaubs die Zimmerpflanzen gießt und den Briefkasten leert, dem Handwerker Deines Vertrauens der die Waschmaschine repariert oder Deinen Eltern.

anitari  10.12.2010, 20:38

Danke für das Sternchen.

Natürlich kannst Du von einem Anwalt ein Schreiben aufsetzten lassen.

Aber frag doch erst mal Deine "schlaue" Vermieterin in welchem Gesetz steht das der Mieter keine Schlüssel weiter geben darf.

Ich bin mir sicher das damit das Schreiben eines Anwaltes unnötig wird.

Du kannst deinen Schlüssel geben, wem du möchtest, sogar deinem Briefträger.

Der Mieter muss bei Einzug genügend Schlüssel erhalten. Die notwendige Anzahl der Schlüssel richtet sich grundsätzlich nach der Anzahl der Bewohner (LG Berlin GE 85, 1259), ausgenommen der Kleinkinder. Davon abgesehen kann der Mieter so viele Schlüssel verlangen, wie er für seine Zwecke benötigt. Deshalb stehen ihm zusätzliche Schlüssel zu für einen Zeitungsboten, den Pflegedienst, den Babysitter, die Tagesmutter oder die Putzhilfe. Die zusätzlichen Schlüssel kann sich der Mieter auch selbst anfertigen lassen, soweit das möglich ist. Er muss dies dem Vermieter mitteilen. Den Schlüssel einer Zentralschließanlage kann der Mieter jedoch nicht ohne Einwilligung des Vermieters nachmachen lassen. Die erforderliche Zustimmung muss der Vermieter aber erteilen (LG Berlin MM 91, 228). Die Kosten für die nachträgliche Anfertigung zusätzlicher Schlüssel über die übliche Anzahl hinaus hat der Mieter selbst zu tragen.

anitari  10.12.2010, 18:48

"Den Schlüssel einer Zentralschließanlage kann der Mieter jedoch nicht ohne Einwilligung des Vermieters nachmachen lassen."

Schlüssel für Systemschließanlagen können ausschließlich bei dem Hersteller dieser Anlagen nachgemacht/-bestellt werden.

Ein "normaler" Schlüsseldienst darf dies nicht und, auch wenn er könnte, tut es nicht.

Katrin2702 
Beitragsersteller
 10.12.2010, 19:27
@anitari

Ja, das weiß ich, das hab ich ja aber auch gar nicht vor, ich hab nur keinen bock mehr ihren Blödsinn mitzumachen

Soweit ich weiß nicht. Immerhin ist es deine Wohnung, du zahlst Miete und kannst entscheiden, wer in deine Wohnung darf und wer nicht. Und solange niemand bei dir einzieht geht sie das nichts an.

Danke für eure Antworten,wisst ihr ob es möglich ist zum Anwalt zu gehen, damit er ihr einen netten Brief schickt wo das drinsteht, mir glaubt sie das sowieso nicht

Tabaluga1961  10.12.2010, 21:12

na - ein Brief vom Anwalt kommt sicher nicht gut. Sag ihr doch sie soll sich hier anmelden und fragen oder selbst zum Anwalt dackeln.