Darf ich zurückschlagen bzw sie verteidigen?
Angenommen meine Freundin würde eine Ohrfeige von einem Jungen bekommen , dürfte ich dann meine Freundin verteidigen ( also zurückschlagen oder ihn zu Boden bringen ) ?
Bin 13 , Danke
5 Antworten
Du darfst sie nur dann verteidigen, wenn die Gefahr noch gegenwärtig ist; er also im Begriff ist, noch weiter zu schlagen. Dann darfst Du alles tun, was notwendig ist, damit er von ihr abläßt, nicht mehr.
Ist die Gefahr nicht mehr gegenwärtig, darfst Du, rechtlich gesehen, ihn nicht angreifen.
Jein.
Verpasst du ihm auch eine Ohrfeige, bleibt das straffrei, weil das gar keine Körperverletzung darstellt. Wirfst du ihn zu Boden, könntest du dich allerdings zivilrechtlich schadenersatzpflitig machen, wenn dabei Kleidung kaputtgeht oder verschmutz wird.
Darüberhinausgehende Aktionen würden schnell Gefahr laufen, in den Bereich der Körperverletzung hineinzureichen.
Strafrechtlich könnte man dir dann zwar erst mit 14 beikommen, erziehungsmäßig könnte es aber auch so schon heftige Maßnahmen geben...
Ich bin kein Jurist. Ich kenne die exakte Verlaufslinie der Körperverletzung nicht. Aber wenn Busen grapschen schon nicht als Körperverletzung angesehen wird, frage ich mich, was da bei einer Ohrfeige mehr verletzt worden sein soll...?!
Und für wieviele Jahre würdest du jemanden für eine Ohrfeige wegsperren...? :-)
Eine Ohrfeige oder Busengrabschen ist eine Verletzung der Ehre. Auch die Ehre ist ein Rechtsgut, dass man mittels Selbstverteidigung (bzw "Nothilfe") schützen darf. Es ist also nicht erlaubt, die Ehre eines Anderen zu verletzen.
Bestimmt wird man dafür nicht weggesperrt; aber es könnte eine Geldbuße nach sich ziehen, wenn man es denn beweisen kann...
OK. Aber es ging nicht um Ehrverletzung, sondern um Körperverletzung durch eine Ohrfeige! :-) Ansonsten keinerlei Widerspruch.
Eine Ohrfeige ist sowohl eine Körperverletzung, wie auch eine Ehrverletzung.
Stell Dir mal genau vor, wie Du dich fühlst, wenn Du eine Ohrfeige gibst. Willst Du ihn körperlich verletzen oder willst Du ihn nicht vielmehr demütigen?
Demütigen wollen = Ehrverletzung
Eine Ohrfeige IST körperverletzend und wird mit bis zu 3000€ Schadensersatz bestraft!
Busen grabschen ist keine körperverletzung, da eben keine Verletzung sondern sexuelle Belästigung vorliegt, welche übrigens mit noch viel höheren Strafen geahndet wird...
Verpasst du ihm auch eine Ohrfeige, bleibt das straffrei, weil das gar keine Körperverletzung darstellt.
Wer erzählt denn so einen Mist? Warum sollte eine Ohrfeige denn nicht den Tatbestand einer Körperverletzung erfüllen?
§ 223
Körperverletzung
(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
"Wirfst du ihn zu Boden, könntest du dich allerdings zivilrechtlich schadenersatzpflitig machen, wenn dabei Kleidung kaputtgeht oder verschmutz wird."
Wieder Falsch! Warum sollte er denn zivilrechtlichen Anspruch geltend machen bei einer Straftat die er selbst begangen hat??? Das ergibt doch gar keinen Sinn...
MfG
Mist? Für eine solch großfressige Kommentierung ist der Status einer Ohrfeige schlicht zu unbestimmt und zu grauzonig. Verursacht die Ohrfeige keine Schmerzen und ist lediglich "Kundgabe einer Missbilligung", entfällt ihre Strafbarkeit als Körperverletzungsdelikt - lese ich z.B. hier:
http://www.refrago.de/Welche_rechtlichen_Folgen_hat_eine_Ohrfeige.frage372.html
Hey Popcorn für alle, willkommen in der Grauzone GESETZ.
Lol! :-)
Seid ihr alle mit dem geistigen Klammerbeutel gepudert? Ist ja schlimm.
Eine Ohrfeige ist immer eine Beleidigung mittels Tätlichkeit nach § 185 StGB .
Nur wenn man mit der Ohrfeige das Opfer tatsächlich an der Gesundheit schädigt, greift die Körperverletzung nach § 223 StGB .
Aber pauschal ist eine Ohrfeige gerade keine Körperverletzung.
"Eine Ohrfeige stellt zunächst einmal eine Körperverletzung dar und ist daher nach § 223 StGB strafbar. Dies musste zum Beispiel Beate Klarsfeld erfahren, als sie im Jahr 1968 den damaligen Bundeskanzler Kurt Georg Kiesinger eine Ohrfeige verpasste und deshalb zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt wurde (Amtsgericht Tiergarten, Urteil vom 07.11.1968, Az. 380 Ds 161/68)."
http://www.refrago.de/Welche_rechtlichen_Folgen_hat_eine_Ohrfeige.frage372.html
Wow, großartige Leistung.
Eine Entscheidung, die fast 50 Jahre alt ist und zudem von einer Unterinstanz gesprochen wurde.
Die Ohrfeige kann rein aus der Logik schon gar nicht pauschal eine Körperverletzung darstellen.
idom: Deine verlinkte Seite ist nicht seriös.
http://www.refrago.de/Welche\_rechtlichen\_Folgen\_hat\_eine\_Ohrfeige.frage372.html
Die sind am 9.04.2016 tatsächlich noch der Auffassung, dass Eltern ein Züchtigungsrecht ausüben dürfen.
Selbiges wurde jedoch im Dezember 2000 (!) aufgehoben und durch § 1631 BGB ersetzt.
Verpasst du ihm auch eine Ohrfeige, bleibt das straffrei, weil das gar keine Körperverletzung darstellt.
Seit wann genau ist jetzt eine Ohrfeige keine Körperverletzung mehr? Oder anders: Warum ist eine Ohrfeige geeignet, einen bestehenden oder drohenden Angriff sicher zu beenden?
Siehe oben. Ich wäre schon verwundert, wenn man eine Ohrfeige als Körperverletzung strafrechtlich verfolgbar macht aber Busen oder Po grapschen nicht.
Als Notwehrmittel könnte eine Ohrfeige wiederum das geeignetste milde Mittel sein, um z.B. einen Beleidigungsschwall zu unterbinden...
Echt? Du kannst auch weggehen..., oder sagen "Halt den Mund"...
Ich muss dem Unrecht nicht weichen! :-) "Halt den Mund!" kann man natürlich sagen, nützt aber u.U. nichts. Und dann?
Oh mannomann.
Wer hat dir denn den Gedanken ins Gehirn gepflanzt, dass Busen grabschen nocht strafbar ist?
Leute sind für solche und keine schlimmeren Vergehen schon für mehrere Jahre ins Gefängnis gegangen"
Oh mannomann, wo hast du lesen gelernt...?
Notwehr existiert auch im BGB. Und schützt vor SEA.
In der beschriebenen Fallkonstruktion liegt aber gar keine Notwehr vor.
Die erfordert z.B. die "Gegenwärtigkeit" eines zu verhindernden rechtswidrigen Angriffs. Wenn der Typ der Freundin aber schon eine Ohrfeige verpasst hat (Warum eigentlich? Auch die könnte durch Notwehr gerechtfertigt sein!), dann liegt doch gar kein Angriff mehr vor, der abgewehrt werden könnte. :-)
Kommt nicht vor.
Mach dir keine Gedanken.
Du kannst ihr anderweitig deine Liebe beweisen :-).
Kauf dir ein Pferd und reite mit ihr in die Abendsonne!
Du darfst sie verteidigen aber Gewalt erzeugt Gegengewalt und das kann böse enden.
Er hat keine Freunde
Wenn es ganz dumm läuft bekommst du Ärger wegen Körperverletzung.
Das Gesetz der Straße und der Natur, knall dem Größten eine und du hast lange Zeit Ruhe. Funktioniert manchmal.
Ich muß niemand schlagen um mich zu wehren. Und ich hab es oben schon gesagt Gewalt erzeugt Gegengewalt
Und wenn der andere die Philosophie nicht versteht? Und weiß dass er einfach stärker ist auf lange Sicht? Dann zieht man dort den kürzen oder beim nächsten Besuch der Gang. Und das nur weil der Typ angefangen hat und sich sicher war dass er hier nicht der Verlierer sein wird. Den solche Menschen gibt es leider. Der denkt nicht drüber nach, "oh, bekomme Gewalt zurück wenn ich die Frau schlage, wie schlimm" wenn er 10 Mann hinter sich stehen haben kann...man verstehe was ich sagen will?
Bin aber kräftiger
Kraft ist nicht alles. Vielleicht hat er viele Freunde
Gibt es einen Grund dafür den du kennst, dass das passiert ist?
Die Philosophie musst du dir selber ausmalen. Schlau wäre eigentlich sich nicht einzumischen. Andererseits schlägt man auch keine Frauen, aber es gibt für alles Gründe. Ein bekannter Schläger könnte auch ohne Grund schlagen...aber du weiß es eben nicht. Du kannst auch jeden Schlagen der andere schlägt aber schlägst du auch den richtigen? Wäre es dann nicht besser niemanden zu schlagen? Weil sonst, bei Unwissenheit müsstest du Beide schlagen...ist das sinnvoll?
Man schlägt generell niemanden. Das hat mit Frauen nichts zu tun.
Prügelt eine Frau unberechtigt und zuerst auf mich ein, klatsch ich diese weg.
Gibt für "alles Gründe" bezieht sich nicht auf das schlagen sondern auf "Alles". Und wenn er (der typ der der dame eine knallt) meint dass er jemanden wegen irgenwas schlagen muss dann ist das sein Ding und wenns passiert ist es zu spät, da hilft hier keine Moral...sondern der gedanke was zu tun oder eben nicht.
Wie kommst du drauf das Eine "Ohrfeige" keine Körperverletzung darstellt?