Anwedung von körperlicher Gewalt und Handfesseln durch privat. Sicherheitsdienst?

4 Antworten

Und zwar dieses BGH 4 StR 558/9 da steht : Allerdings gestattet das Recht zur Festnahme nicht die Anwendung eines jeden Mittels, das zur Erreichung dieses Zieles erforderlich ist, selbst wenn die Ausführung oder Aufrechterhaltung der Festnahme sonst nicht möglich wäre. Das angewendete Mittel muß vielmehr zum Festnahmezweck in einem angemessenen Verhältnis stehen. Unzulässig ist es daher regelmäßig, die Flucht eines Straftäters durch Handlungen zu verhindern, die zu einer ernsthaften Beschädigung seiner Gesundheit oder zu, einer unmittelbaren Gefährdung seines Lebens führen .

Heisst für mich , es kommt auf den Einzelfall an und es könnte unter gegeben Anlass ( z.B. wenn sich der Festnahme gewaltsam widersetzt wird ) Aber auch durch den Notwehr Paragraph sehe ich den Einsatz von Handfesseln als leigtim an , wenn dadurch ein Angriff beendet werden kann . Ich gebe zu , das ist jetzt rein therotisch aber ich verstehe das Gesetz so . Das die Fesseln , sobald der Angriff beendet ist abzunehmen sind ist klar . Aber wenn nun vorher eine Strafstat begangen wurde ( z.B. Körperverletzung ) würde ich sie grad dran lassen . Ach der ältere Beamte gab mir bei den Handschellen auch recht , mit der Bemerkung geeignete Mittel . So..wer weiss vllt mehr wie ich oder weiss an welche Stelle/Behörde ich mich wenden kann ??? Ich will nämlich auch nicht als Idi.. da stehen der keine Ahnung hat und so stand ich letzte Nacht da und leider war es auch noch hier wo wir ständig im Einsatz sind .

Vielen Dank .

Ich habe das in meiner Ausbildung zur Sicherheitskraft so gelernt, dass das Jedermannrecht zwar die vorläufige Festnahme eines Straftäters erlaubt, aber man ihn nicht fesseln oder einsperren darf, da dies wiederum den Tatbestand der Freiheitsberaubung erfüllt. Man darf ihn lediglich festhalten, bis die Polizei eintrifft. Im Übrigen darf man, soweit ich gelehrt wurde als Sicherheitskraft keine Handfesseln tragen, da man keine hoheitlichen Aufgaben erfüllt, wie z.B. die Polizei.

Notwehr und Nothilfe dürfen natürlich geleistet werden, die eingesetzten Mittel aber nicht aus dem Ruder laufen. Man sollte vor allem zunächst auf Deeskalation setzen, bevor man drauf los prügelt. Ich denke mal, der Polizist meinte, man sollte nicht zuerst zuschlagen. Es ist etwas anderes, wenn ich selbst oder eine andere Person tätlich angegriffen werden und ich nicht anders ins Geschehen eingreifen kann.

Ach ja die Polizei... Natürlich darf man Nothilfe leisten. Bei den Handschellen könnte es aber Probleme geben, wenn das im Nachhinein ein Richter als unverhältnismäßig einstuft.

security2003 
Beitragsersteller
 14.04.2013, 12:23

Das ist ja wieder etwas anderes, das es erforderlich angemessen und geeignet sein muss versteht sich von selbst . Das ich Personen die allein auf die Aufforderung nachkommen sich nicht zu entfernen bzw. sich der Festnahme nicht widersetzen keine Handfesseln anlege ist doch klar . Die würde ich im übrigen auch nicht am Arm anfassen , sondern mich einfach daneben stellen . Anders würde es aussehen wenn die Person versucht zu flüchten oder gewalttätig wird . Es gibt kein Gesetz was mir erlaubt Handfesseln oder sonstige Mittel einzusetzen , aber auch keins was es mir verbietet , dementsprechend bin ich weiterhin der Meinung in Abetracht des jeweiligen Einzelfalls und unter Einbeziehung der Verhältnissmäßigkeit das man pauschal nicht sagen kann Handschellen seien für Privatpersonen verboten .

Private Sicherheitsdienste haben nicht mehr oder weniger Rechte als jeder andere Bürger auch.

  • Das heißt, dass sie das Hausrecht wahrnehmen können,
  • dass sie selbstverständlich im Rahmen von Notwehr und -hilfe handeln dürfen und
  • dass sie sich der unterlassenen Hilfeleistung strafbar machen, wenn sie bei gemeiner Gefahr nicht in zumutbarer Weise helfen.
  • Auch die so genannte "Jedermannfestnahme" gilt natürlich auch für Angehörige von Sicherheitsdiensten, solange die Voraussetzungen dafür vorliegen.
Reiswaffel87  16.04.2013, 17:23

Das HSOG regelt die Kompetenzen und Handlungsmöglichkeiten der Polizei und Ordnungsbehörden in Hessen und sagt nichts darüber aus, was du darfst.