Wohngeld und Umzug
Hallo.
Angenommen jmd. wohnt in einer Wohung, bezieht Wohngeld, will nun in eine etwas teurere Wohnung ziehen und stellt vorher einen Änderungsantrag. Einen wirklich zwingenden Grund wie z.B. eine Kündigung oder ein befristeter Vertrag hat er nicht.
Wird der Umzug dann vom Wohngeldamt abgelehnt? Bzw. wird weiterhin nur der Betrag für die alte Wohnung gezahlt?
Ich frage deshalb, weil man beim Bezug von Alg2 auch nicht einfach so, also ohne zwingenden Grund, in eine teurere Wohnung umziehen darf. Macht man es doch, hat das Amt das Recht, dem Antragssteller anschließend nur die Mietkosten, die auch in der alten Wohnung entstanden wären, weiterzuzahlen.
Ist das beim Wohngeld ähnlich?
Danke für eure Antworten jetzt schon mal, Marie
3 Antworten
Deine Frage stellt sich in dieser Form nicht. Wohngeld ist immer an die jeweils bewohnte Wohnung gebunden, weswegen kein Änderungs-, sondern ein Neuantrag zu stellen ist.
Ich würde Ihm das Wohngeld streichen, denn wenn er das Geld hat in eine größere teurere Wohnung zu ziehen, dann braucht er ja wohl die Unterstützung nicht mehr, oder??? Umzugskosten würd ich im Leben nicht zahlen, sondern eher noch einen "Strafaufschlag" verlangen. Womit will er denn mit ALG2 eine größere / teurere Wohnng bezahlen, Schwarzarbeit? Na dann : Chapeau und weiter so. Man braucht sich über nix mehr wundern in Deutschland
Es war nicht die Frage, was du tun würdest, sondern wie die Rechtslage aussieht. Desweiteren gibt es sehr wohl Gründe, aus denen jmd. gerne in eine andere, vielleicht auch größere Wohnung, weil der Wohnungsmarkt sonst nichts hergibt, umziehen würde, die von Amtswegen aber so nicht anerkannt werden. Z.B. Streitigkeiten mit Nachbarn, Lärmbelästigung durch Kneipe vorm Haus etc....
Es soll hier um die hypotethische Frage gehen, wie es sich verhält, wenn jmd. nur wohngeldberechtigt ist und eben KEIN Alg2 bekommt! Umzugskosten zu beantragen etc. schließt sich damit grundsätzlich aus!
Hallo KlabauterMarie,
Wohngeld bekommst du immer nur für die Wohnung, die Mittelpunkt deiner Lebensbeziehungen ist. Das Wohngeldgesetz beschränkt an keiner Stelle deine Umzugslust. :) Regelungen wie im SGB II gibt es da nicht. Willst du also in eine neue Wohnung ziehen, rate ich dir, stell möglichst schnell einen Erstantrag für die neue Wohnung zu stellen. Mit deinem Umzug endet dann auch der Anspruch für die bisherige Wohnung. Nicht vergessen, das sofort in der bisher zuständigen Wohngeldbehörde anzuzeigen, sonst droht zur Rückforderung auch noch ein Verwarngeld.
Viele Grüße