Darf ich in meiner Mietwohnung einfach so in Wände bohren trotz folgender Klausel im Mietvertrag?
In meinem Mietvertrag steht folgendes:
"Bei allen Bauteilen, Baumaterialien und Ausstattungsstücken sind grundsätzlich alle Arbeiten am und im Gebäude und auf dem Grundstück mit dem Vermieter abzustimmen und erlaubnispflichtig."
Muss ich meinen Vermieter nun erst um Erlaubnis bitten, in Wände bohren zu dürfen und darf er es mir dann verbieten oder darf ich ohne ihn zu fragen einfach bohren?
Danke für Eure Antworten!
PS: 'Bohren' ist im Sinne von Löcher bohren für einfache Dübel zum Aufhängen von Bildern, Regalen und einer Hängematte gemeint.
13 Antworten
Das Setzen von Dübellöchern innerhalb des verkehrsüblichen Umfangs gehört im Mietrecht zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache. Das Bohren solcher Löcher bedarf also nicht der Zustimmung des Vermieters. Dübbellöcher zählen noch nicht als bauliche Veränderungen der Mietsache.
Nein. Laut dem Mietvertrag darfst du NUR mit der Erlaubnis deines Vermieters solche Arbeiten vornehmen, aber ich denke mal dein Vermieter wird es dir nicht verbieten. Solltest du ohne Erlaubnis Löcher bohren wirst du vertragsbrüchig und musst den Schaden reparieren, d.h. die Löcher wieder verschließen. Dafür kann dich dein Vermieter sogar rausschmeißen, weil das ohne Erlaubnis als Sachbeschädigung zählt!
Das ist Blödsinn
Woher hast du die Information?
Was notwendig ist anzubringen macht Bohrlöcher erforderlich, die Dir der Vermieter nicht verbieten kann. Er kann nur von dir verlangen, dass Du mit dem Auszug die Bohrlöcher wieder sauber verschließt. Dass man bei Bohrungen im Bad nicht direkt auf Fliesen bohren und stattdessen Fugenbohrungen bevorzugen sollte, das dürfte klar sein. Aber auch da kann er nichts verbieten, wenn die Bohrung (auch auf Fliesen) erforderlich ist, z. B. Haltegriffe im Fall körperlicher Beeinträchtigungen.
Das kommt darauf an: Da unterscheidert sich das Dübeln von Regalen nun erheblich von dem eines Bildes, das ebensogut an einem Stahlnagel hängt und erst Recht von dem einer Hängematte, dass in bestimmten Decken zu unzulässigen Schwingungen führt, Porenbetonstein-Leichtbauwäne einreißt oder gedämmte Lärmschutzwände beschädigt und als Lautsprecher umfunktioniert :-O
Was spräche also dagegen, ihm die Massnehmen vorher anzukündigen? Oder auf seine Expertise zu bauen, wo sich unkonventionell verlegte Wasser- und Stromleitungen befänden?
Mindestens bei dem Projekt Hängematte wäre das IMHO obligatorisch.
Dass man nicht über jeden gesetzten Stahlnagel für ein neues Bild oder eines Dübelloches, das nur soweit gesetzt würde, wie es erforderlich ist (manch einer meint, ein Regal hielte nur mit 12-20 Dübeln, wo 6 völlig ausreichen), eine Zustimmung erforderlich wäre, versteht sich allerdings von selbst.
Nur Fliesen oder Parkett würde ich an deiner Stelle garnicht anbohren, wenn es beschädigungsfreie Alternativen gäbe :-)
G imager761
Mit dieser Klausel ist aber nicht gmeint, dass du keine Bohrlöcher in die Wand anbringen darfst - hier der Link dazu:
http://www.helpster.de/bohren-in-der-mietwohnung-was-sie-laut-mietrecht-beachten-sollten_13324
Jetzt besser?
Mit den richtigen Werkzeugen ist es aber auch nicht unmöglich Nägel in die Wand zu Bohren.. :P
:-))
Garnicht: 1mm Bohrloch, 1,5 mm Stahlnagel eintreiben, fertig.
Ganz schön schwierig, Nägel in die Wand zu bohren