Darf ich erfahren wer mein Paket geöffnet hat?

8 Antworten

Der Nachbar hat es doch geöffnet und verstößt somit gegen das Briefgeheimnis

Schimeck  27.06.2019, 00:14

Nicht unbedingt, wenn er in dem Paket verdächtige Geräusche gehört hat und das Paket nicht mit "Vorsicht, lebende Tiere" gekennzeichnet war.

Tristan1141996 
Beitragsersteller
 27.06.2019, 00:47
@Schimeck

Die Tierchen haben sicher keine Geräusche genacht mit ihren 2-3cm

Schimeck  27.06.2019, 00:48
@Tristan1141996

Woher kann ich wissen wie groß Deine Skorpione sind?

Tristan1141996 
Beitragsersteller
 27.06.2019, 00:54
@Schimeck

Von mir, habe die Ehre

Und dann? Wenn du es weißt, was machst du dann?

Vlt hat der erst die Polizei gerufen und die haben es - wegen Gefahr in Verzug - geöffnet.

Du kannst beim Zusteller fragen, wem er es gegeben hat. Muss ja einer quittiert haben.

Gruß S.

Tristan1141996 
Beitragsersteller
 16.07.2019, 02:24

Dann kote ich ihm schön vor die Tür.

Ich würde das Paket öffnen, wenn ich darin Geräusche vernehme, die von lebenden Tieren stammen müssen. Zumindest würde ich das Paket öffnen lassen, meinetwegen von der hinzugerufenen Polizei.

Lebendversand von Tieren unterliegen einigen Gesetzen und Vorschriften. Z.B. ist der Versand nur bei Temperaturen bis 29°C erlaubt (siehe Tiertransportgesetz in der Fassung aus 2007). Und die wurden in den letzten Tagen sicher überschritten. Oder haben die Zusteller mittlerweile klimatisierte Laderäume? Also hast du dich auch strafbar gemacht, und der, der den armen Tieren Luft verschafft hat, sogar eine Gefahr abgewehrt.

Tristan1141996 
Beitragsersteller
 16.07.2019, 02:22

Stimmt so auch nicht. Das Gesetz gilt nur für Wirbeltiere

Es liegt gar nichts vor.

Das "Postgeheimnis", was du anspricht, bezieht sich auf Sendungen, die sich noch im Postgewahrsam befinden.

Eine Verletzung des Briefgeheimnisses(§ 202 StGB) könnte aber zutreffen, da die Sendung sich nicht mehr im Postkreislauf befindet. Aber diese Vorschrift bezieht sich auf Briefe oder Schriftstücke. Zudem müsste die Zuwiderhandlung vorsätzlich geschehen.

Beide trifft nicht zu. Es liegt also - nichts vor.

Vermutlich wurde dein Päckchen versehentlich oder wegen einer vermuteten latenten Gefahr geöffnet. Da kannst du nicht machen.

Ist mir auch schon passiert, dass ich Post für den Nachbarn geöffnet hatte und erst dann feststellte, dass die gar nicht für mich bestimmt war.

Nein aber du darfst Anzeige gegen Unbekannt erstatten da das Briefgeheimnis gebrochen wurde du kannst dem Anzuzeigenden anbieten die Sache untereinander zu klären darauf wird diese Person sich dann wahrscheinlich einlassen

Still  27.06.2019, 07:52

Die Polizei würde das von Amtswegen machen, falls der Straftatbestand erfüllt wäre. Scheinbar gab es hier aber eine Gefahrenlage, die das Öffnen legitimierte.

Tristan1141996 
Beitragsersteller
 16.07.2019, 02:27
@Still

Eben nicht. Der Nachbar hat das Paket geöffnet weil er zu dumm zum Addressaten-Lesen ist.

Still  16.07.2019, 06:01
@Tristan1141996

Da liegt ja auch kein schuldhafter Vorsatz vor.

Tristan1141996 
Beitragsersteller
 16.07.2019, 12:47
@Still

Ich hab gelernt dass Unwissenheit nicht vor dem Gesetz schützt.. naja im entsprechenden Zeitungsbericht stand das exakte Alter des Nachbarn, also weiß ich wer es war. Vlt bekommt der einfach mal ne Backpfeiffe, kann ich ja nicht wissen dass man das nicht darf :'D

Still  16.07.2019, 15:56
@Tristan1141996

Mit Jura hast du es offensichtlich nicht so richtig....

furbo  27.06.2019, 06:40

Wieso Verletzung des Briefgeheimnisses wenn es sich doch um ein Päckchen handelt?

wiki01  27.06.2019, 09:05
@furbo

Das Brief- Post- und Fernmeldegeheimnis deckt meiner Meinung nach Sendungen jeglicher Art ab. Also auch Päckchen. Das Wort "Brief" in diesem Gesetz wäre dann eine Floskel bzw. Platzhalter.

furbo  27.06.2019, 11:29
@wiki01

Nach dem Bestimmtheitsgebot des Art.103 Abs. 2 GG darf ein Gesetz nicht im Wesensgehalt verändert werden. Zwischen Brief und Päckchen ist ein himmelweiter Unterschied, der Brief übermittelt Daten und Informationen, das Päckchen Sachen.