Darf ich erfahren wer mein Paket geöffnet hat?
Hallo, folgende Situation:
Ich züchte Spinnen und Skorpione. Habe mir malwieder ne Gruppe Skorpione bestellt. Jetzt hat ein Nachbar das Päckchen angenommen, es geöffnet und mir dann die Polizei auf den Hals gehetzt.
Darf ich wegs Postgeheimnis erfahren wer mein Päckchen geöffnet und mir die blauen Männchen vorbeigeschickt hat?
8 Antworten
Der Nachbar hat es doch geöffnet und verstößt somit gegen das Briefgeheimnis
Die Tierchen haben sicher keine Geräusche genacht mit ihren 2-3cm
Woher kann ich wissen wie groß Deine Skorpione sind?
Von mir, habe die Ehre
Und dann? Wenn du es weißt, was machst du dann?
Vlt hat der erst die Polizei gerufen und die haben es - wegen Gefahr in Verzug - geöffnet.
Du kannst beim Zusteller fragen, wem er es gegeben hat. Muss ja einer quittiert haben.
Gruß S.
Dann kote ich ihm schön vor die Tür.
Ich würde das Paket öffnen, wenn ich darin Geräusche vernehme, die von lebenden Tieren stammen müssen. Zumindest würde ich das Paket öffnen lassen, meinetwegen von der hinzugerufenen Polizei.
Lebendversand von Tieren unterliegen einigen Gesetzen und Vorschriften. Z.B. ist der Versand nur bei Temperaturen bis 29°C erlaubt (siehe Tiertransportgesetz in der Fassung aus 2007). Und die wurden in den letzten Tagen sicher überschritten. Oder haben die Zusteller mittlerweile klimatisierte Laderäume? Also hast du dich auch strafbar gemacht, und der, der den armen Tieren Luft verschafft hat, sogar eine Gefahr abgewehrt.
Stimmt so auch nicht. Das Gesetz gilt nur für Wirbeltiere
Es liegt gar nichts vor.
Das "Postgeheimnis", was du anspricht, bezieht sich auf Sendungen, die sich noch im Postgewahrsam befinden.
Eine Verletzung des Briefgeheimnisses(§ 202 StGB) könnte aber zutreffen, da die Sendung sich nicht mehr im Postkreislauf befindet. Aber diese Vorschrift bezieht sich auf Briefe oder Schriftstücke. Zudem müsste die Zuwiderhandlung vorsätzlich geschehen.
Beide trifft nicht zu. Es liegt also - nichts vor.
Vermutlich wurde dein Päckchen versehentlich oder wegen einer vermuteten latenten Gefahr geöffnet. Da kannst du nicht machen.
Ist mir auch schon passiert, dass ich Post für den Nachbarn geöffnet hatte und erst dann feststellte, dass die gar nicht für mich bestimmt war.
Nein aber du darfst Anzeige gegen Unbekannt erstatten da das Briefgeheimnis gebrochen wurde du kannst dem Anzuzeigenden anbieten die Sache untereinander zu klären darauf wird diese Person sich dann wahrscheinlich einlassen
Die Polizei würde das von Amtswegen machen, falls der Straftatbestand erfüllt wäre. Scheinbar gab es hier aber eine Gefahrenlage, die das Öffnen legitimierte.
Eben nicht. Der Nachbar hat das Paket geöffnet weil er zu dumm zum Addressaten-Lesen ist.
Da liegt ja auch kein schuldhafter Vorsatz vor.
Ich hab gelernt dass Unwissenheit nicht vor dem Gesetz schützt.. naja im entsprechenden Zeitungsbericht stand das exakte Alter des Nachbarn, also weiß ich wer es war. Vlt bekommt der einfach mal ne Backpfeiffe, kann ich ja nicht wissen dass man das nicht darf :'D
Mit Jura hast du es offensichtlich nicht so richtig....
Wieso Verletzung des Briefgeheimnisses wenn es sich doch um ein Päckchen handelt?
Das Brief- Post- und Fernmeldegeheimnis deckt meiner Meinung nach Sendungen jeglicher Art ab. Also auch Päckchen. Das Wort "Brief" in diesem Gesetz wäre dann eine Floskel bzw. Platzhalter.
Nach dem Bestimmtheitsgebot des Art.103 Abs. 2 GG darf ein Gesetz nicht im Wesensgehalt verändert werden. Zwischen Brief und Päckchen ist ein himmelweiter Unterschied, der Brief übermittelt Daten und Informationen, das Päckchen Sachen.
Nicht unbedingt, wenn er in dem Paket verdächtige Geräusche gehört hat und das Paket nicht mit "Vorsicht, lebende Tiere" gekennzeichnet war.