Brief wurde von einer fremden Person geöffnet. ...
Mein Brief wurde versehentlich, vom Inhaber der Postfiliale, in ein anderes Postfach gelegt und der andere Postfachinhaber hat meinen Brief, ohne zu prüfen, ob es sein Brief ist, geöffnet. Heute morgen war der geöffnete Brief in meinem Briefkasten mit dem Vermerk, das dieser Brief im falschen Postfach gelandet ist. Wer trägt hier die Schuld und wie sieht es mit dem Postgeheimnis aus? Der Postinhaber sagte mir, dass das mal vorkommen kann. Nun kennt jedoch der andere Postfachinhaber meine Daten. Eine Entschuldigung habe ich nicht bekommen. Wie kann man sich davor schützen? Bitte nur ernstgemeinte Antworten und vielen Dank im Voraus.
7 Antworten
Die Schuld trägt meiner Meinung nach der Betreiber evtl. bei seiner übergeordneten Stelle beschweren.
Der Empfänger hatte halt geglaubt es sei sein Brief.
Wichtig ist falls irgendwelche vertraulichen Daten (zum Bsp. Bank Pins o.Ä.) darin waren den Absender verständigen
Ja, habe meine Bank informiert, aber die können, aus technischen Gründen, nichts machen. Danke für deine Antwort.
Wo gearbeitet wird, da passieren Fehler. So auch bei der Einsortierung der Post in die Fächer. Ein gewisses Lebensrisiko hat hier jeder zu tragen. Du kannst auch vom Blitz getroffen werden, wenn Du bei Gewitter unterwegs bist. Und wer trägt dann die Schuld?
Ich denke, hier sollte man nicht übertreiben. Selbst wenn Du Dein Postfach kündigst und die Hauszustellung wählst, kann es auch hier zu Irrläufern kommen. Ein Restrisiko wirst Du überall in Kauf nehmen müssen!
Danke
So was kann Dir auch an Deinem Hausbriefkasten passieren, dass Du einen fremden Brief im Briefkasten hast oder Dein Post woanders landet. Auch das er schon mal versehentlich geöffnet worden ist.Daher dort wo gearbeitet wird, können Fehler entstehen und man nichts ausrichten. Aber ehrlich gesagt, sich über so etwas aufzuregen, bringt doch sowieso nichts. Es gibt schlimmeres.
Danke
Ist von den AGBs der Post abgedeckt...
Mal einlesen - wenn, dann kann man nur den"Falschöffner" belangen, dazum uß man ihm aber nachweisen, daß er nicht versehenlich die Post geöffnet hat.
Und mal im ernst - Wer schaut auf den Umchlag, wenn er seine Post bekommt? - Beim öffnen erst fällt das auf, daß das gar nicht für einen bestimmt ist....
Nachlesen hier: http://www.wochenanzeiger.de/article/92963.html
Danke
In diesem Fall muss ich Novo recht geben Briefgeheimnis bei offenen fremder Briefe ist Strafbar.Den noch gildet dies nur wenn dein Brief im eigenen Postfach liegt und dies trotzdem entwendet gegeben falls geöffnet werden oder bei Fund bsp.auf Strasse etc..Dies gildet nicht wenn fremdbriefe beim Eigentümer im Postfach (Briefkasten) liegen.In deinem Fall drüber wegschauen da man in solch fällen nichts machen kannst.Frei dich das die Person deinen Brief zum richtigen Adrezenten gebracht hat.
Danke