Postgeheimnis darf es geöffnet werden?
ICh wurde ,letzens Kontrolliert. Da es ja ein Postgeheimnis gibt , darf die Polizei dann , ein Packet oder Brief einfach öffnen ,bei einer Fahrzeugkontrolle ?
Interessiert mich ob des da auch gildet
9 Antworten
bei Gefahr in Verzug oder einem Verdacht dürfen sie das.
Wenn sie deine Personalien überprüfe und dabei etwas verdächtiges aufblinkt, dann ist es gerechtfertigt und steht über dem Postgeheimnis
Bei einer Verkehrskontrolle musst Du Führerschein und Fahrzeugschein vorzeigen, zudem die vorgeschriebene Fahrzeugausstattung wie Verbandkasten, Warnweste und Warndreieck zeigen wenn dies verlangt wird.
Alles andere geht bei einer reinen Verkehrskontrolle die Polizei nichts an.
Kontrollen sind generell über das Postgeheimnis zu stellen, sprich ja, dürfen sie. Oft sind ja auch Pakete die geliefert werden geöffnet, da das in verschiedenen Fällen erlaubt ist, wie z.B. Zoll, oder einfach um zu sehen ob in Buchsendungen wirklich nur Bücher drin sind (weil der Versandt da umsonst ist).
Postgeheimnis gilt bei der Post. Wenn die Polizei vermutet, daß in dem Paket usw. verbotene Ware ist, darf sie es öffnen.
Das Postgehemnis gilt für Postangestellte, doch aber nicht für die Polizei.
Es gilt allgemein - z.B. auch für den Nachbarn.