Darf mein Arbeitgeber meinen Schrank während meiner Krankheit öffnen?

8 Antworten

Wenn es sich um einen im Büro befindlichen Schrank handelt, in dem üblicherweise Akten und ins Büro gehörende Materialien aufbewahrt werden, so ist die Öffnung sicherlich zulässig.

Wenn es sich zum Zeitpunkt Deiner Erkrankung um aktuelle Vorgänge handelte, die lediglich durch Deine Erkrankung in Vergessenheit geraten sind, so sollte nicht allzu viel geschehen können. Anders könnte es aussehen, wenn diese Akten eher "versteckt" wurden, um nicht offenbar zu machen, dass derenBearbeitung schon zum damaligen Zeitpunkt längst überfällig gewesen wären.

Ja sicher, denn es ist Firmeneigentum und es kann ja auch von dir für das Untenehmen Wichtiges deponiert sein, was für den Arbeitsablauf dringend notwendig ist!

So, wie ich das verstehe, geht es mitnichten um deinen Schrank sondern um den Schrank des Arbeitgebers. Natürlich darf er seinen Schrank öffnen.

Nur wenn der begründete Verdacht auf eine Straftat besteht.

Das kann ich mir nicht vorstellen, daß das erlaubt ist.

Lotti1966 
Beitragsersteller
 07.05.2018, 17:44

Ich denke auch nicht. Hier geht's um ein Persönlichkeitsrecht, dass verletzt wurde.