Darf mein Arbeitgeber meinen Schrank während meiner Krankheit öffnen?
Ich bin seit ein paar Monaten krank geschrieben und habe vor ein past Tagen eine Einladung zu einem Personalgespräch erhalten. Daran nehmen Teil: meine Hauptabteilungsleiterin, der Personalbezirksleiter, ein Mitglied des Personalrates und ich.
Ich habe, um mich vorzubereiten den Personalleiter angerufen, um den Grund des Gesprächs zu erfahren. Er sagte mir, dass in meiner Abwesenheit mein Büro-Schrank geöffnet werden musste und darin ein paar Vorgänge gefunden wurden, zu denen ich Stellung nehmen solle. Ich war im Glauben, alles ist abgearbeitet - weiß nicht, um welche Vorgänge es geht.
Nun die Frage: durfte in meiner Abwesenheit der Schrank geöffnet werden? Ich habe einen Schlüssel. Man hatte mich danach fragen können. Außerdem weiß die ganze Abteilung und noch andere Mitarbeiter, was da los war.
Ich arbeite seit 31 Jahren dort. Das ist der öffentliche Dienst. Ich bin ziemlich ratlos 😟
8 Antworten
Wenn es sich um einen im Büro befindlichen Schrank handelt, in dem üblicherweise Akten und ins Büro gehörende Materialien aufbewahrt werden, so ist die Öffnung sicherlich zulässig.
Wenn es sich zum Zeitpunkt Deiner Erkrankung um aktuelle Vorgänge handelte, die lediglich durch Deine Erkrankung in Vergessenheit geraten sind, so sollte nicht allzu viel geschehen können. Anders könnte es aussehen, wenn diese Akten eher "versteckt" wurden, um nicht offenbar zu machen, dass derenBearbeitung schon zum damaligen Zeitpunkt längst überfällig gewesen wären.
Ja sicher, denn es ist Firmeneigentum und es kann ja auch von dir für das Untenehmen Wichtiges deponiert sein, was für den Arbeitsablauf dringend notwendig ist!
So, wie ich das verstehe, geht es mitnichten um deinen Schrank sondern um den Schrank des Arbeitgebers. Natürlich darf er seinen Schrank öffnen.
Nur wenn der begründete Verdacht auf eine Straftat besteht.
Das kann ich mir nicht vorstellen, daß das erlaubt ist.
Ich denke auch nicht. Hier geht's um ein Persönlichkeitsrecht, dass verletzt wurde.