Post aus Briefkasten "gefischt" und geöffnet
Hallo an alle, vergangene Woche fand ich auf den Treppen meiner Etage (es handelt sich um ein Mehrfamilienhaus) einen Brief für mich vor - so was von eindeutig geöffnet! Ich habe mich natürlich total darüber geärgert, vor allem weil der Brief wirklich vertrauliche Infos enthielt. Vom Absender weiß ich, dass der Brief ordnungsgemäß versandt wurde. Auch der Postdienstleister bestätigte mir deutlich, dass der Brief in MEINEN Postkasten eingworfen wurde - es handelt sich um einen privaten Postdienstleister, der nur wenige Straßen betreut und sich noch an meinen Brief erinnerte, da er auf Grund des kleinen Kastens nicht komplett in den Kasten passte, sondern etwas "herausstand". Der Brief wurde also aus MEINEM Kasten gezogen, geöffnet (vielleicht auch gelesen) und anschließend auf die Treppe vor meiner Wohnung abgelegt. Es kommt also normalerweise nur ein Bewohner des Hauses in Betracht… hab auch jemanden in Verdacht, aber ohne Beweise bringt es ja nichts… will ja auch nicht jemanden "einfach beschuldigen", das wäre auch nicht korrekt. Was kann ich nun tun? Ich finde eine solche Aktion schon extrem dreist und will es nicht einfach so hinnehmen. Wenn so was mal "aus Versehen" passiert, kann man drüber reden, aber aus meinem Kasten einen an mich adressierten Brief zu ziehen und auch noch zu öffnen, kann ich persönlich nicht als "Versehen" sehen. Danke für jede Anregung und Hilfe!
12 Antworten
Du hast eindeutig als Ursache des ganzen Dilemmas einen zu kleinen Briefkasten. Das ist ein Mangel, der dich sogar dazu berechtigt, die Miete um 0,5% zu mindern (ausgehend von der Bruttomiete), Urteil: LG Berlin MM 90,261. Der Vermieter ist verpflichtet, die Mietsache, und dazu gehört der Briefkasten, in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu übergeben und zu erhalten. Für den Briefkasten bedeutet das, dass die Zustellung von Zeitschriften oder/und Briefsendungen im DIN-A4-Umschlägen problemlos möglich ist. Mache deshalb eine schriftliche Mangelanzeige (per Einwurfeinschreiben) an den Vermieter und setze ihm eine Frist von 14 Kalendertagen zur Abstellung des Mangels > Anbringung eines größeren BK< und kündige dabei mit an, dass bei fruchlosem Ablauf du selbst den Austauch veranlassen würdest und dessen Kosten im übernächsten Monat mit der Miete audrechnen würdest.
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Du kannst, wenn sich die Mühe dazu überhaupt lohnt diese verdächtigte Person dazu vorab höflich um eine Stellungnahme bitten. Oder ggf. auch eine Anzeige gegen Unbekannt erstatten.
Was Sinnvoll ist solltest Du entscheiden.
Wenn nur eine Person in Betracht kommt solltest du diese Person darauf ansprechen. Stell klar das, falls es noch einmal dazu kommen sollte eine Anzeige gibt. Er verstößt gegen Art. 10 Abs. 1 GG.
mach doch einen kleinen aushang unten bei den briefkästen, worin du dich bedankst, dass man dir die post zur türe bringt. und dann vielleicht noch den nebensatz "ich darf sie aber in diesem zusammenhang an das postgeheimnis erinnern und bitte sie, meine an mich adressierte post zukünftig bitte nicht mehr vorab zu öffnen" oder so ähnlich.
nun ja, bis zu einem gewissen maß ist das ja sehr höflich, einem die post, die nicht in den kasten passt, gewissermaßen direkt vor die türe zu legen. nur öffnen sollte man sie nicht. ich befürchte, viele leute wissen garnicht, welche grenze sie überschreiten, wenn sie so weit gehen, so eine postkarte ist ja auch schnell mal gelesen...deshalb würde ich auch nicht mit kanonen auf spatzen schießen, aber sehr deutlich klarstellen, was es mit dieser rechtsverletzung auf sich hat.
mit der ironie hat man dann auch ein bisschen dampf abgelassen ;)
Auch ne gute Idee :-)
ich würde die verdächtigte person ansprechen!
Sehr gute Idee... ob diese ironische Ausdrucksweise allerdings verstanden werden wird... ???!!! ;-)