Bootstrailer mit anderer Ladung
Darf ich einen Bootstrailer mit anderen Gütern, als einem Boot beladen, wenn ich die Ladung hinreichend sichere und der Anhänger normal zugelassen wird, oder ist er konstruktionsbeding straßenverkehrsrechtlich grundsätzlich anders als ein "normaler" PKW anhänger mit Ladefläche zu behandeln? Hintergrund: Ich würde gern lange Güter, vor allem Stahträger transportieren und brauche eine aufwändige Ladefläche dazu eigentlich nicht, da sie nur Nutzlast kostet...
2 Antworten
Wenn dein Anhänger eine normale Zulassung hat, darfst du alles transpotieren. Es gibt spezielle Bootsanhänger die nur für diesen Zweck verwendet werden dürfen. Aber du schreibst das du eine normale Zulassung hast. Wenn in deiner Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugschein) nichts anderes steht, kannst du ihn für alle Zewecke einsetzen. Unter der Berücksichtigung des Zulässigen Gesamtgewichtes und der Ladungssicherung
Ein Bootsanhänger ist steuerbefreit, da er nur für Sportzwecke vorgesehen ist ( das gilt auch für Segelflugzeug-Trailer ).
Würde man Fracht damit transportieren ( vorausgesetzt dass das bauartbedingt überhaupt möglich wäre ) begeht man Steuerhinterziehung und die berechnet sich rückwirkend vom Tag der Zulassung . . ! )
Also besser nicht ausprobieren !
Mfg Garrett