alter briefkasten defekt wer muss den neuen bezahlen?

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Briefkasten-Mietminderung

Ein Briefkasten gehört zur Ausstattung einer Mietwohnung.
Wenn es nur schwer zu öffnen ist und bei Regen eingelegte Post durchnässt wird, liegt ein Mangel vor, der zur Minderung in Höhe von einem Prozent des Mietzins berechtigt, auch, wenn der Schlüssel nicht übergeben wurde.

Quelle: http://www.wohnung.net/mietrecht/topic,520,-briefkaesten.html


Der Vermieter wäre also dafür zuständig gewesen.

Druckt dem Vermieter das aus und legt ein Schreiben bei, dass ihr die nächste Miete um die Kosten für den Briefkasten reduziert.

Das ist grundsätzlich Sache des Vermieters.

"es wuerde ja auch meine post hinein kommen."

DAS ist mal ein ausgesprochen origineller Blödsinn.

Eigentlich müssten Dinge, die mit-gemietet werden (so auch der Briefkasten) vom Vermieter ersetzt werden - so zumindest mein Empfinden. Nicht ersetzen muss der Vermieter allerdings Dinge, die mutwillig beschädigt wurden.. aber wenn der Briefkasten von vornherein defekt war, sollte er dafür sorgen müssen.

Sonst könnte er ja auch bei defekter Wohnungstür behaupten "da gehen ja nur Sie durch".. und das geht mal gar nicht ^^

Dazu zunächst das Rechtliche;

Briefkasten funktioniert nicht: In diesem Fall ist 1% Mietminderung zulässig (Urteil AG Mainz, Az. 8 C 98/96, aus WM 11/1996, S. 701).

Briefkasten fehlt: Gibt es überhaupt keinen Briefkasten, steht dem Mieter eine Mietminderung in Höhe von 3% zu (AG Hamburg, Az. 40 C 305/73, aus WM 1976, S. 53).

Achtung: Diese Gerichtsurteile lassen sich nicht ohne weiteres auf andere Gerichte übertragen.

Aber jetzt mal ehrlich, was hat der Briefkasten denn gekostet? Redet doch noch einmal mit dem Vermieter, macht ihn aufmerksam das es eigentlich seine Sache sei und einigt euch.

Hallo es ist keine Pflicht einen Briefkasten zu verfügung zu stellen. wenn es nicht im Mietvertrag so geregelt ist. Ihr könntet euch ja auch ein Postfach anschaffen. Wenn du aber selbst einen Briefkasten kaufst musst du ihn dann aber nach auszug nicht dalassen sondern darfst ihn mit nehmen weil es ja dein Eigentum ist.

Saarland60  14.12.2011, 12:54

Wenn bei Einzug bereits ein Briefkasten vorhanden ist, muss er auch gebrauchsfähig sein, wie alle Installationen, die diese Wohnung betreffen. Das muss keineswegs vertraglich geregelt sein.

Cranchips  14.12.2011, 12:52

Sorry hab mich verschrieben seine Pflicht.