Rechtslage Parkhaus?

7 Antworten

Für Dich gelten die gleichen Regeln wie für alle anderen auch -

1. Minderjährig: Je nacj Unrzeit darfst Du evtl. nicht mehr alleine unterwegs sein.

2. Parkhaus: Falls es sich um ein Privatgelände handelt, darfst Du dich dort nur aufhalten, wenn dies generell gestattet ist. Falls keine Zutrittsbeschränkung existiert, darfst Du Dich auch auf der obersten Ebene aufhalten

3. Der Eigentümer / Mieter oder von ihm beauftragte Personen dürfen von  ihrem Hausrecht Gebrauch machen und Dich des Grundstücks verweisen. 

crewone 
Beitragsersteller
 24.06.2016, 00:30

Minderjährig aber über 16, Parkhaus hat aber eh um 22 Uhr geschlossen. Keine Zutrittsbeschränkungen. Vielen Dank.

Die Rechtslage vom Hotel interessiert dich dabei nicht, oder?

http://www.ra-kotz.de/gartenteich.htm siehe 2. Verkehrssicherungspflicht.

crewone 
Beitragsersteller
 24.06.2016, 00:45

Das Parkhaus besitzt faktisch kein Dach, dieses wird durch das oberste Parkdeck gebildet. Versicherungspflicht ist somit gegeben.

Allgemein gesprochen, muss man keinen Führerschein besitzen, um sich in einem Parkhaus aufzuhalten - auch nicht in der obersten Etage (ich vermute, das waren Parkflächen auf dem Dach?!)

Einen Unterschied kann es machen, wenn es sich hierbei um Privateigentum handelt. Davon ist bei einem hoteleigenen Parkhaus auszugehen. Dann darf der Eigentümer, also der Hotelbesitzer festlegen, wer Zutritt erhält (z.B. nur Gäste des Hotels).

Der Hausmeister oder ein sonstiger Mitarbeiter des Hotels kann sich gegebenfalls auf das sogenannte Hausrecht berufen und unbefugte Personen verweisen. Sollte man sich dann dennoch dort aufhalten kann das unter Umtständen eine Straftat (Hausfriedensbruch) darstelllen.

crewone 
Beitragsersteller
 24.06.2016, 00:29

Man muss nicht Gast des Hotels sein, um dort parken zu können. Mit oberster Etage ist die letzte Parkebene gemeint, es gibt kein Dach in diesem Sinne. Meine letzte Frage ist nun, ob auch jemand, der nicht offensichtlich zum Hausteam gehört, mich verweisen kann.

DerSamson  24.06.2016, 00:35
@crewone

Es kommt auf die jeweilige Benutztungsordnung des Parkhauses an. Diese sollte im Eingangsbereich deutlich sichtbar aushängen. Dort sind die Bestimmungen zum Parken bzw. Betreten aufgeführt. Es hängt natürlich auch davon ab, was der Minderjährige im Parkhaus getan hat bzw. vorhatte zu tun.

Jemand der erkennbar nichts mit dem Hotel bzw. Parkhaus zu tun hat (z.B. ein anderer Gast, der dort gerade parkt) hat kein Hausrecht und kann nicht einfach ohne Weiteres andere Personen verweisen, die sich dort lediglich aufhalten.

Im Parkhaus gilt die Benützungsordnung des Parkhauses bzw. das, was der Besitzer oder dessen Mitarbeiter anordnen. Normalerweise ist geregelt, dass du nur zum Einsteigen in ein geparktes Fahrzeug das Parkhaus betreten darfst. 

du darfst ein parkhaus betreten..auf dem dach hast du allerdings nichts verloren.

wenn die beschriebene person eine gefahr darin sieht ,daß du auf dem dach bist, ist es ihre pflicht zu handeln . so seh ich das .

ob das jetzt juristisch einwandfrei ist ...kein plan, ich würde es so machen.

crewone 
Beitragsersteller
 24.06.2016, 00:32

Eine super Aussicht auf meine Stadt. :) Findet man nicht alle Tage. Perfekt zum Fotografieren bei Sonnenuntergang, wobei ich mir des Panoramarechts und Fotorechts bewusst bin.

crewone 
Beitragsersteller
 24.06.2016, 00:26

Dach bedeutet oberste Park-Etage, das Parkhaus ist zum Himmel hin kffe 

Klappstuhl001  24.06.2016, 00:29
@crewone

es gibt ja auch  parkgebäude die in der obersten parkreihe überdacht sind......

blöde frage,was gibts da oben so interessantes ?  :-)