Darf ich die Biehindertenparkplätze benutzen?
Habe Krücken weil linker Fuß gebrochen,fahre Automatik Wagen. Darf ich beim Einkaufen die Behindertenparkplätze benutzen?
22 Antworten
Behindertenparkplätze dürfen nur Menschen mit einem Ausweis benutzen. Falls Du kontrolliert wirst, muß Du zahlen. rebe1942
Nein, Du erfüllst mit Deinen vorübergehenden Beeinträchtigungen nicht die Bedingungen, um einen solchen Platz zu nutzen. Dafür brauchst Du mindestens einen Ausweis über GdB 50 mit dem entsprechenden Merkzeichen sowie nach Antragstellung die erhaltene Genehmigung für die Nutzung von Schwerbehindertenparkplätzen, die Du in Deinem Fahrzeug sichtbar anzubringen hast.
Wenn, wie Fragesteller mit Automatik und der linke Fuß gebrochen geht das.
Aso - ich fahre ausschließlich mit Schaltung, an Automatik hab ich nicht gedacht.
Nächste Rückfrage an den Fragesteller: hast Du ein Automatikfahrzeug?
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Ok - war etwas zu sehr damit beschäftigt, den Fragesteller vor falschen Antworten zu warnen - da ist mir dieses Detail doch tatsächlich entgangen.
Es geht aber nicht darum ob es geht sondern darum ob man das Fahrzeug in dem Zustand auch Sicher führen kann und spätestens bei einem Unfall wird sich die Frage stellen ob der Unfall ohne gebrochenen Fuß auch passiert wäre.
Nein, da du verletzungsbedingt gehbehindert bist ist es dir nicht gestattet Behindertenparkplätze zu nutzen. Die Behindertenparkplätze sind nur für Leute mit einer Behinderung, die sie über einen Behindertenausweis belegen können,vorgesehen. Vorrübergehende Verletzungen sind keine keine Behinderungen in dem Sinne...
lg, jakkily
ich würde es tun. Kommt jemand, der dies verbieten will, werden sie deine Behinderung respektieren müssen, sie ist ja sichtbar! Und ich hoffe für dich, dass eine Ausnahme, auch ohne Ausweis genehmigt wird. Gute Besserung !
Wenn er genug Kleingeld fürs Knöllchen hat, kann er sich natürlich auch unberechtigt auf einen solchen Platz stellen.
Mariesuisse, man sollte die Leute nicht zu Miesetaten anstiften, es sein denn du hast genügend Geld auf deinem Konto, damit man dir die Knöllchen hierfür zuschicken kann.
Eine Verletzung ist keine Behinderung in dem Sinne!!!!!
lg, jakkily
Diese Antwort kann nur von einem kommen der was das Betrifft keine Ahnung hat, Da selbst die meisten Schwerbehinderten- dort nicht parken dürfen versteht es sich fast von selbst das der Fragesteller dort nicht parken darf,
Da noch nicht einmal ein einseitig Bein amputierter in der Regel auf eine Behindertenparkplatz parken darf sollte sofort klar sein das du wenn du mit Krücken gehen kannst ganz bestimmt nicht auf so einem Parkolatz parken darfs genau so wenig wie die meisten Inhaber eines Schwerbehindertenausweis.
Der Vollständigkeit halber: wenn Du unberechtigt auf einem solchen Platz parkst, kostet das derzeit 35 €. Punkte oder Fahrverbot bleiben Dir allerdings erspart.
http://bussgeldkatalog.kfz-auskunft.de/parken-behinderung.html
Nur frag ich mich, ob Du mit gebrochenem Fuß in der Lage bist, einen PKW zu fahren.