Kann man sich aus fremden Einkaufswagen bedienen?
Wenn der einkauf noch nicht bezaht wurde und der einkaufswagen gehört ihnen auch nicht solange die keine münzen brauchen
dann darf man doch gleich den ganzen Wagen nehmen und zur kasse
und ohne ihn den wagen aus der hand zu reissen
ein voller einkaufswagen steht rum unbeaufsichtigt und du schnappst ihn dir
also theoretisch, ich will niemandes Einkaufswagen klauen
12 Antworten
Wie würdest Du Dich fühlen, wenn Du durch den ganzen Supermarkt läufst, Dir alles zusammensuchst, und kurz vor der Kasse schnappt sich jemand anderer Deinen Einkaufswagen?
Dazu gibt es sogar ein Gerichtsurteil: https://www.t-online.de/leben/id_51469572/einkaufswagen-verteidigen-ist-erlaubt.html
Was ist das für eine Frage ?? NATÜRLICH nicht
Drücke dich bitte so aus, dass man erkennen kann, worum es dir geht.
Alles, was ein Kunde an Waren in den Einkaufswagen legt ist in seinen Besitz übergegangen. Dies wird juristisch geschützt. Wer also einem Kunden, ohne dessen Erlaubnis oder Zustimmung den Besitz eigenmächtig entzieht, macht sich strafbar. § 858
Belese dich, was der Unterschied zwischen Besitz und Eigentum ist. Das sind juristisch zwei unterschiedliche Dinge.
Hab das schon vor einer stunde gegoogelt aber hab trotzdem versucht ein Schlupfloch zu finden
Dein Schlupfloch ist, dass du einfach früher hingehst und deinen legalen Einkauf tätigst, statt Anderen ihren Besitz zu entziehen. ;))))
Hier hat @AndreaxAnders
wenn auch sehr bildhaft- aber sicherlich gut für dich zum Verständnis etwas geantwortet, wenn es auch nicht juristisch war.
Um ein weiteres Bespiel für dein Verständnis zu bringen, was Besitz und was Eigentum ist:
Du hast ein Fahrrad, welches du bei einer gemeinsamen Radtour mit deinem Freund, ihm kurz anvertraust, um ein Eis kaufen zu können.
Das Fahrrad ist dein Eigentum. Mit der Abgabe des Fahrrades an deinen Freund hast du den Besitz über das Fahrrad verloren und dieser ist in den Besitz deines Freundes übergegangen. Damit ist er zwar nicht zum Eigentümer geworden- aber zum Besitzer.
Sehr viel anders agiert die Justiz nicht, wie @AndreaxAnders geschildert hat. Sie ist überwiegend logisch und nachvollziehbar unparteiisch aufgebaut, wenn man sich damit auskennt.
Solange die Ware noch nicht bezahlt wurde, sie nicht dem Kunden gehört. Ergo Dich also an dessen Wagen bedienen könntest. Wenn es jedoch aufliegt der Ladenbesitzer dir sicher ein Hausverbot aussprechen wird. Mehr aber nicht.
Das ist nicht richtig. Hier würde einem der Besitz gegen seinen Willen entzogen. Auch wen eine Ware noch nicht bezahlt ist, ist diese jedoch durch das Ablegen in einen Einkaufswagen in den Besitz des Kunden übergegangen und wird auch gesetzlich geschützt.. Entimmt ein Anderer einfach ohne dessen Einwilligung die Ware ist das juristisch 'verbotene Eigenmacht'.
Warum ein hausverbot er hat die ware schneller verkauft
(also aus der sicht vom marktleiter)
Warum ein hausverbot er hat die ware schneller verkauft
Weil ein verärgerter Kunde verdammt schädlich fürs Geschäft sein kann. An dir hätte er vielleicht schnell etwas verdient, der verärgerte durch das fehlende Handeln sich aber z.B. in sozialen Medien darüber mokiert.
Ein Image-Schaden mit das letzte ist was ein Händler gebrauchen kann geschweige wollen wird. Ergo wird man dir ein Hausverbot aussprechen und du allein am Ende der Dumme bist.
Nein, ganz schlecht. Und das hat auch nichts mit den Rechten des Rechtsstaats zu tun, sondern worauf sie beruhen. Du darfst in diesem Universum nichts anderen wegnehmen; keine Identifikation, keine Würde, keine Meinung, kein Leben und keinen Stein.
Wenn jemand einen Stein aufhebt und ihn benutzt, dann darfst du ihn nicht wegnehmen. Das ist die Grundlage für Unrecht. Im Grunde gehört der Stein auch nicht sein Finder, doch dass gibt dir kein Recht dazu, ihn zu nehmen. Du darfst neidisch sein und höflich dannach fragen. Ich sage mal so, das Prinzip gilt überall auf der Welt, es ist universal und ganzheitlich. Der Räuber erlegt die Beute und die Geier warten bis etwas übrig bleibt. Wer zuerst kommt malt zuerst. Und woher nimmst du das Recht zu behaupten, dass etwas unbeaufsichtigt ist. Es ist dein innerer Geiz oder Neid, was nicht umsonst Todessünden sind und Totlaster. Es ist ausserdem hinterhältig und zeugt vom schlechten Charakter.
Angenommen, es sind nurnoch 6 Flaschen Wasser im Supermarkt und jemand packt sie sich ein. Dann ist das Pech. Er hat alles Recht im Universum, um dir eins auf die Schnauze zu geben. Eine Raubkatzen würde dir auch eins verpassen, wenn du ihm zu Nahe kommst. Ubd für gewöhnlich hört man sich schon etwas an, wenn jemand Dinge aufm Laufband berührt, die einen nie gehören werden. Vielleicht liegt es an die dreckigen Finger, aber mit welchem Recht willst du das anderen zumuten; wenn du nur einen Sixer Wasser anfasst?
Ich wüsste nicht wie ich reagieren sollte, dass geht dann nie gut aus.
(1) Wer dem Besitzer ohne dessen Willen den Besitz entzieht oder ihn im Besitz stört, handelt, sofern nicht das Gesetz die Entziehung oder die Störung gestattet, widerrechtlich (verbotene Eigenmacht).
Darunter fallen auch noch nicht bezahlte Einkäufe in einem Einkaufswagen eines anderen Kunden.
Nur weil man nicht der Eigentümer ist, heißt es nicht, dass man nicht der Besitzer ist.
Naja vor dem kauf ist immer der supermarkt der besitzer
Das opfer kann ja wieder zurück klauen wenn ich nicht aufpasse
Schau dir doch mal den Unterschied zwischen Besitz und Eigentum an^^
Das ist im juristischen Sinne nämlich nicht das Gleiche. Das sollte dann auch deine Frage beantworten.
ich hab nach den rechtlichen gefragt und nicht nach dem moralischen
und beim Artikel fehlen die Details
Da steht was von ‚verbotene eigenmacht‘
Das bedeutet doch entziehung ist die beendigung des besitzes
aber wann hat er den einkauf je bessesen ?
in meinem beispiel einkaufswagen hatte keine münze/chip also besitz des ladens und keine verbotene eigenmacht
Keine persönlichen Sachen
nur waren die dem supermarkt gehören