Darf man sich mit einem gebrochenen Fuß im Homeoffice krankschreibenlasssen?

5 Antworten

Homeoffice sollte mit Gipsbein möglich sein.

Wieso "dürfen"?

Wenn Dein Arzt der Meinung ist, dass Du "arbeitsunfähig" bist, wird er Dir auch eine AUB geben. Denkt er, dass Du trotz gebrochenem Fuß arbeiten kannst, da Du ja im Homeoffice bist, gibt es entsprechend keine AUB.

Suboptimierer  01.12.2021, 11:13

Dazu muss der Arzt die Info bekommen, dass man im Homeoffice arbeitet.

Der Arzt kann doch nicht wissen, welcher Patient wann wo arbeitet.

Hexle2  01.12.2021, 11:15
@Suboptimierer

Mein Arzt fragt seine Patienten nach ihrer Tätigkeit.

Ob er jetzt auch nach Homeoffice fragt, weiß ich nicht, da ich dieses Jahr nur zum impfen dort war und das ganze Jahr keine AUB gebraucht habe

Suboptimierer  01.12.2021, 11:16
@Hexle2

Ja, das macht das Ganze aber zu einer Vertrauenssache.

Ich meine, für viele wirkt es vielleicht erstmal verlockend, dem Arzt die Info nicht zu geben.

Aber Vertrauenssache ist es sowieso. Gibt auch ohne Homeoffice bestimmt genug, die dem Arzt etwas vorspielen.

Hexle2  01.12.2021, 11:19
@Suboptimierer

Da stimme ich Dir zu, außerdem gibt es leider zu viele Ärzte, die überhaupt nicht nachfragen und sofort den "Gelben Schein" zücken.

Da ist mir mein Arzt lieber. Der gibt mir eine AUB wenn ich arbeitsunfähig bin und nicht, weil er mich als Patientin halten möchte

Hallo Wildhengst,

Im allgemeinen Sinne würde ich mich aufgrund eines gebrochenen Fuß nicht krankschreiben, da sowas (vor allem im Homeoffice) nicht wie ein Problem scheint, was mich von dem Arbeiten abhält! Solltest du jedoch von Zeit zu Zeit noch immer Schmerzen empfinden, sodass du dich nicht konzentrieren kannst, könntest du das als Vorwand für eine Arbeitsfreistellung nutzen! Dennoch rate ich dir, keine Krankschreibung zu beantragen, da dies deinem Chef beweist, dass dir was an deiner Arbeit liegt!

Liebe Grüße und viel Heilungsspaß,
TatthiMau

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wenn der Fuß so heftig weh tut, dass du dich nicht konzentrieren kannst, ist das durchaus rechtens. Ich persönlich würde es aber bleiben lassen, wenn es irgendwie geht. Ist eine Frage der Arbeitseinstellung.

Wenn du arbeitsunfähig bist, bist du arbeitsunfähig. Wenn nicht, dann nicht.