Auto (Automatik) fahren mit Einschränkungen erlaubt?

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Hallo schmaeke,

eine klare Aussage im Bezug auf Deine Frage  gibt der Blick in das Gesetz her:

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 § 2 Fahrerlaubnis‐Verordnung – Eingeschränkte Zulassung 

(1) Wer sich infolge körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen nicht sicher im Verkehr bewegen kann, darf am Verkehr nur teilnehmen, wenn Vorsorge getroffen ist, daß er andere nicht gefährdet. Die Pflicht zur Vorsorge, namentlich durch das Anbringen geeigneter Einrichtungen an Fahrzeugen, durch den Ersatz fehlender Gliedmaßen mittels künstlicher Glieder, durch Begleitung oder durch das Tragen von Abzeichen oder Kennzeichen, obliegt dem Verkehrsteilnehmer selbst oder einem für ihn Verantwortlichen. 

(2) Körperlich Behinderte können ihre Behinderung durch gelbe Armbinden an beiden Armen oder andere geeignete, deutlich sichtbare, gelbe Abzeichen mit drei schwarzen Punkten kenntlich machen. Die Abzeichen dürfen nicht an Fahrzeugen angebracht werden. Wesentlich sehbehinderte Fußgänger können ihre Behinderung durch einen weißen Blindenstock, die Begleitung durch einen Blindenhund im weißen Führgeschirr und gelbe Abzeichen nach Satz 1 kenntlich machen. 

(3) Andere Verkehrsteilnehmer dürfen die in Absatz 2 genannten Kennzeichen im Straßenverkehr nicht verwenden.

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Dieses Gesetz macht bezüglich Deiner Frage zwei Aussagen

  1. Der Beinbruch führt nur dann zu einem Verbot Fahrzeuge zu führen, wenn Dich die Verletzung hindert das Fahrzeug sicher zu führen. Kannst Du die Kupplung mit dem gebrochen Fuß ohne Einschränkungen bedienen, darfst Du damit selbst ein Fahrzeug mit Schaltgetriebe fahren
  2. Führt der Beinbruch dazu dass Du die Kupplung nicht bedienen kannst, ist es völlig ausreichend, wenn Du ein Automatikfahrzeug fährst, bei dem der linke Fuß nicht erforderlich ist. Im Grunde genommen, könntest Du sogar mit einem gebrochenen rechten Fuß ein Automatikgetriebe fahren, Du musst dann halt nur in der Lage sein, Gas und Bremse mit dem linken Fuß zu bedienen.

Also in Kurzform. Weder ist es verboten mit gebrochenen Linken Fuß (egal ob mit oder ohne Gips) ein Automatikfahrzeug zu führen, noch gibt es im Falle eines Unfalles versicherungstechnische Probleme. Die Versicherung kann auch nur dann Probleme bei der Schadensregulierung machen, wenn man grob Fahrlässig gehandelt hat. Wenn ich das Fahrzeug aber sicher führen kann, liegt weder eine einfache und erst recht keine grobe Fahrlässigkeit vor.

Schöne Grüße
TheGrow

Vorstellen könnte ich es mir, weiß es aber nicht genau. (..also, ich würd's einfach machen.  was keiner weiß.. 😁) 

Aber wenn du es genau wissen willst, ruf einfach bei der Polizei an und frag nach. Die sollten es wissen. 

Hallo!

Ich würde dazu tendieren es eher zu unterlassen -----------> ich bin während einem Beinbruch (Gips allerdings) auch NIE mit meinem Auto gefahren (es ist ein Automatik). War mir schlicht zu heikel/zu unsicher 

Es ist aber kein Problem, was Versicherungen angeht: Sofern der rechte Fuß voll einsatzfähig ist & das Fahrzeug "bedient" werden kann ohne dass Einschränkungen auftreten, ist es in trockenen Tüchern. Selbst wenn man 'nen Gips hätte!

Gute Besserung & schönes Wochenende :)

Nein. Klar genug?

verreisterNutzer  25.02.2016, 18:37

Du darfst zwar aber du musst bei einem Unfall auf jeden Fall mit einer Mitschuld rechnen.

Karl37  26.02.2016, 09:52
@verreisterNutzer

Nein, denn es geht um den linken Fuß, der beim Automatikauto keinerlei Funktion hat. Daraus kann keine Mitschuld abgeleitet werden.

Das ist meiner Wissens nicht erlaubt, auch wenn ich nicht verstehe warum, da man ja bei Automatik nur den rechten Fuß benötigt. 

verreisterNutzer  25.02.2016, 18:38

Erlaubt schon aber definitiv Mitschuld bei Unfall.