Darf man mit einem operierten, linken Knie bzw. Hüfte einen Automatikwagen fahren?
Guten Morgen,
mein Vater hat vor drei Wochen ein künstliches Hüftgelenk bekommen und möchte irgendwann wieder selbstständig Autofahren. Es gelingt mir auch nicht wirklich, ihn davon abzuhalten.
Nun meine Frage:
Darf man mit einem operierten, linken Knie bzw. einer Hüfte einen Automatikwagen fahren? Das linke Bein wird ja nicht bei der Automatik benutzt.
Ist das von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich und wer ist mein Ansprechpartner?
9 Antworten
Ich bin damals sogar mit einem Gips am linken Fuß gefahren - da kann niemand etwas dagegen sagen. Schließlich wird der linke Fuß bei einem Automatik-Fahrzeug nicht benötigt.
Auch Beinamputierte können ja jederzeit den Schein machen und fahren. Sie müssen allerdngs an sich ein Automatikfahrzeug benützen - oder eine "Handkupplung" (gibt´s dieses Sytem überhaupt noch?) einbauen lassen:
Es darf natürlich druch das Hüftgelenk keine sonstige Bewegungsbeschränkung gegeben sein, das rechte Bein muss also "voll funktionsfähig" sein. Dannn gibt es auch mit der Versicherung keine Probleme.
Wenn Dein Vater ein künstliches Hüftgelenk bekommen hat, ist er doch wieder "komplett funktionstüchtig", was die Gehbewegungen angeht. Zumindest, wenn er die Reha verlassen hat und wieder laufen kann. Dann kann er auch wieder Autofahren. Er kann auch einen PKW mit Schaltgetriebe fahren, wenn er sich wohlfühlt. Ich würde allerdings mehr zu einem Automatikgetriebe tendieren, denn da ist die linke Seite nicht belastet und es gibt keinen neuen Verschleiß an der Hüfte durch die Schaltbewegungen.
Mein Vater hatte nach einem Verkehrsunfall ein steifes linkes Bein und ging deshalb mit Krücken. Aber er konnte einwandfrei einen Automatik-PKW fahren. Da gab es keine Probleme, weder beim Fahren, noch versicherungstechnisch.
Dein Vater muss nur fit sein und das rechte Bein sollte funktionieren.
Warum willst Du ihn davon abhalten? Nach einer Hüftoperation ist man doch nicht GaGa, sondern hat alte, bereits verlorene Lebensqualität zurück gewonnen.
das sagt dir der arzt, was du darfst und was nicht, danach muss sich die versicherung richten
die haftpflichtversicherung muss eh immer zahlen und wenn ein 8 jähriger mit einem bein fährt...
er sieht auf seinem nachhauseweg von der schule einen unabgeschlossenen pkw
exculpiert, außerdem haftet die haftpflicht immer, weil der pkw versichert ist, nicht der fahrer
auch wenn ein schwein fährt haftet sie
Autofahren ist erst nach Wiedererlangung der vollen Leistungsfähigkeit im Straßenverkehr möglich, wenn der Patient in der Lage ist, ohne Unterarmstützen sicher zu laufen und das linke Bein operiert wurde. Patienten nach rechtsseitigem Kunstgelenkersatz sollten erst nach sechs Wochen selbstständig PKW fahren, um genügend Muskelkraft zum Betätigen des Bremspedales im Notfall zu haben. Besonders bei tieferliegenden Autositzen ist auf das Unterlegen einer dicken Sitzerhöhung zu achten.
Ich Laufe schon seit 2 jahren an Gehstützen, habe ein steifes Bein und fahre Auto. Beim letzten TÜV meins Fahrzeuges hat niemand etwas gesagt, " warum ich mit Gehstützen Autofahre:" Selbsr bei einer Verkehrskontrolle hat die Polizei nichts gesagt. ganz einfach, weil mit einem Automatik, das linke Bein gar nicht gebarucht wird. Es gibt sogar Menschen die im Rollstuhl sitzen und Auto fahren. Man muß nichtsicher Laufen um Autofahren zu können. LG spieli
spieli, so ist es. DH
Manche Leute können zwar gut laufen, dafür sind aber ihre Reaktionsfähigkeiten eingeschränkt, die sind die größere Gefahr im Straßenverkehr.
Da sollte er sich von seinem Arzt bescheinigen lassen, dass er wieder fahren DARF. Bei einem Unfall könnte man ihm auf jeden Fall eine Mitschuld geben.
Kommt nicht gut, wenn er dann dort mit Krücken aussteigen muss.
Warum sollte das nicht gut ankommen, wenn er austeigt und eine Gehhilfe hat? Das hat doch keinen Einfluss auf seine Fahrkünste? Das geht doch vielen Menschen so. Oder wären diejenigen, die dann in einen Rollstuhl umsteigen noch schlechtere Autofahrer und immer Schuld an einem Unfall?
Deine Logik ist nicht so ganz nachvollziehbar. :(
Irrtum bei einem 8 jährigen währen die Eltern dran.Unterlassene Aufsichtspflicht.