Darf ich "Automatik" fahren, wenn ich noch auf Krücken laufe,weil ich mein linkes Bein noch nicht zu 100% strecken/beugen kann und nicht voll belasten darf?
Ich habe gesehen, dass sich die Meinungen scheiden. Ich würde mich freuen wenn mir ein Fachmann eine klare Aussage geben könnte ob ich fahren darf oder nicht. Weiter Frage ich mich was passiert wenn eine allgemeine Verkehrskontrolle vorgenommen wird. Können die mir die Fahrererlaubnis entziehen?
Besten Dank vorab.
4 Antworten
Hallo Dumbo2015,
wenn Du in eine Verkehrskontrolle kommen würdest, passiert Garnichts, denn es gibt kein generelles Verbot, mit eingeschränkter Bewegungsfähigkeit durch Gips ein Kraftfahrzeug zu führen.
Du darfst ein Kraftfahrzeug nur dann nicht führen, wenn Du aufgrund der Erkrankung das Fahrzeug nicht sicher führen kannst.
Ein Gips am linken Fuß führt aber zu keiner Einschränkung beim Führen eines Automatikfahrzeuges.
Somit ist es weder in verkehrsrechtlicher, noch in versicherungstechnischer Hinsicht ein Problem mit eingegipsten linken Fuß ein Automatikfahrzeug zu führen.
Die Fahrerlaubnisverordnung sagt im Bezug auf körperliche Mängel nur folgendes aus:
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§ 2 Fahrerlaubnis‐Verordnung – Eingeschränkte Zulassung
(1) Wer sich infolge körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen nicht sicher im Verkehr bewegen kann, darf am Verkehr nur teilnehmen, wenn Vorsorge getroffen ist, daß er andere nicht gefährdet. Die Pflicht zur Vorsorge, namentlich durch das Anbringen geeigneter Einrichtungen an Fahrzeugen, durch den Ersatz fehlender Gliedmaßen mittels künstlicher Glieder, durch Begleitung oder durch das Tragen von Abzeichen oder Kennzeichen, obliegt dem Verkehrsteilnehmer selbst oder einem für ihn Verantwortlichen.
(2) Körperlich Behinderte können ihre Behinderung durch gelbe Armbinden an beiden Armen oder andere geeignete, deutlich sichtbare, gelbe Abzeichen mit drei schwarzen Punkten kenntlich machen. Die Abzeichen dürfen nicht an Fahrzeugen angebracht werden. Wesentlich sehbehinderte Fußgänger können ihre Behinderung durch einen weißen Blindenstock, die Begleitung durch einen Blindenhund im weißen Führgeschirr und gelbe Abzeichen nach Satz 1 kenntlich machen.
(3) Andere Verkehrsteilnehmer dürfen die in Absatz 2 genannten Kennzeichen im Straßenverkehr nicht verwenden.
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Im § 2 der FeV wird also sogar ausdrücklich da drauf eingegangen, dass man Fahrzeuge auch mit körperlicher Beeinträchtigung führen darf, wenn man mithilfe technischer Einrichtungen Vorsorge getroffen hat, dass man andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet. Ist wie in Deinem Fall der linke Fuß eingegipst, ist so eine Einrichtung zum Beispiel das Automatikgetriebe, da hierbei der linke Fuß zur Bedienung des Fahrzeuges nicht benötigt wird.
Schöne Grüße
TheGrow
die Frage ist nicht, "wie sieht es mit deinem Bein aus", denn solange es nicht das Bein ist, welches die Pedalen bedient, ist hier keine Fährlässigkeit gegeben.
Probleme sehe ich eher im Bereich "Medikamente" und die daraus resultierende Fahrtauglichkeitsminderung. Wenn du noch Analgetika nimmst kann es sein, dass du nicht fahren solltest.
Zusätzlich kann es sein, dass dein Vertrag spezielle Regeln enthält, die dies ausschliessen.
Ein Verstoss gegen die STVO liegt nur vor, wenn dein Pedalbedienendes Bein bewegungseingeschränkt ist, dies scheint mir nicht gegeben.
LG
PS: Ich bin kein Versicherungsexperte :-)
dann ist die Sache für mich recht eindeutig. Spielraum für andere Interpretationen seh ich da nicht wirklich :-P
aber es gibt ja immer 2 Meinungen ^^
Geht bei Automatik.
ich würd sagen das geht denn so oder so brauchst du ja nur das rechte Bein und auch ohne Gibs im Notfall würde dir das Linke nicht helfen.
Darf ich "Automatik" fahren,
Dies kann dir hier im Forum niemand beantworten.
Daher solltest Du dich an den behandelnden Arzt wenden, der dir dies mit Sicherheit beantworten kann.
Gruß N.U.
Hey, schon mal Danke für deine Antwort. Ich nehme keinerlei Medikamente mehr, außer ein Mittelchen gegen Thrombose. Es ist auch die 5 Woche post OP.