Darf ich den Mieter vor die Tür setzen?
Hallo, mein Mieter hat zum 01.09.2014 einen neuen Mietvertrag in einem anderen Ort unterschrieben. Ich habe die Wohnung darauf hin schon zum 01.09.2014 weiter vermietet. Jetzt hat mein alter Mieter gesagt das er nicht auszieht. Kann ich Ihn vor die Tür setzen???
13 Antworten
Selbst wenn der Mieter den bestehenden Vertrag gekündigt haben solle - wie kannst du die Wohnung weitervermieten, die für die tatächliche vertraggemäße Nutzung gar nicht zur Verfügung steht. Könnte sogar sein, dass du noch schadensersatzpflichtig bist.
Hallo, mein Mieter hat zum 01.09.2014 einen neuen Mietvertrag in einem anderen Ort unterschrieben.
Hoffentlich hat der Mieter auch zum 30.08.2014 gekündigt. Falls nein, man darf in Deutschland soviele Wohnungen anmieten wie man will - in der Regel scheitert die Sache nur am nicht vorhandenen Geld. -:)
Jetzt hat mein alter Mieter gesagt das er nicht auszieht. Kann ich Ihn vor die Tür setzen???
Wenn er gekündigt hat, mußt Du zunächst der stillschweigenden Fortsetzung des Mietverhältnisses gem. § 545 BGB ausdrücklich schriftlich widersprechen. Um den Mieter vor die Tür setzten zu können, benötigst Du ein Räumungsurteil. Die Kündigung des Mieters dürfte hier bereits als Anerkenntnis gelten. Eine Kündigung kann man nicht zurücknehmen.
Ich habe die Wohnung darauf hin schon zum 01.09.2014 weiter vermietet.
Dann kannst Du den Mieter bezüglich des eventuellen Schadenersatzes an den Nachmieter (Einlagerung der Möbel, Hotel-/Pensionsaufenthalt) in Regreß nehmen. Die Sache wird also für den NochMieter, vorausgesetzt, daß er überhaupt das Mietverhältnis bei Dir gekündigt hat, teuer.
Falls der Nochmieter nicht gekündigt hat, bleibst Du auf diesem Schadenersatz an den Nachmieter allerdings sitzen.
Kann ich Ihn vor die Tür setzen???
Grds. kann ein Mietverhältnis auch durch übereinstimmend erklärten Aufhebungsvertrag fristlos beendet werden. Hierfür bedarf es keiner Schriftform.
Nur wird es dafür Glaubhaftmachung oder Zeugen brauchen, wenn der Mieter nicht auszieht und der vorgetragenen Beedigung des Mietvertrages widerspricht :-(
Da kann man nur langwierige Räumungsklage erheben, Schadensersatz geltend machen, den der Nachmieter mit wirksamem Vertrag selbstverständlich fordert, wenn sein Vertrag nicht erfüllt werden kann und nur abwarten, wie das Gericht hier entscheidet.
G imager761
Hat Dein Mieter denn ordnungsgemäß gekündigt? Dass er einen neuen Mietvertrag unterschrieben hat, heißt ja nicht gleichzeitig, dass er seine jetzige Wohnung bei Dir gekündigt hat... Und wenn er nicht gekündigt hat, kannst Du ihn auch nicht vor die Tür setzen...
Hat Dein Mieter gekündigt? Andernfalls hat er einen gültigen Mietvertrag. Es ist erlaubt mehrere Wohnungen gleichzeitig anzumieten. Man muss dann eben auch nur für mehrere Wohnungen Miete / NK zahlen.
Wie hast Du die Wohnung denn weitervermietet? Warst Du mit einem Interessenten in der Wohnung, ohne Einverständnis des Mieters? Das ist nicht erlaubt.
Du hast die Wohnung jetzt doppelt vermietet.