Darf ich Beweisfotos mit einer Person darauf machen?
Hey, Mal angenommen ich sehe, dass auf einem Feldweg ein Junge (der den Führerschein noch nicht besitzt) mit seinem Vater das Fahren übt. Wenn ich nun diese anhand des Kennzeichen oder dem Namen anzeige, steht es doch Aussage gegen Aussage und dem Jungen passiert nichts. Liege ich da richtig?
Wenn ich nun aber ein Foto erstelle, worauf die Straftat festgehalten wurde habe ich ja vor Gericht ein Beweismaterial. Doch darf der Richter dieses in seine Entscheidung mit einfließen lassen? Wie wird er sich entscheiden? Oder darf ich den Vater und Sohn solange festhalten bis die von mir bestellte Polizei eintrifft?
Vielen Dank im voraus für die kompetenten Antworten auf meine Frage. Ich wäre überglücklich wenn mir jemand helfen könnte.
Mfg
15 Antworten
Nun natürlich darfst du ein Beweisfoto machen.
Ich muss aber ehrlich sagen, dass ich es ziemlich ehm sagen wir assozial fände, wenn du den Jungen deswegen anzeigen würdest. Schließlich wirst du dadurch nicht gefährdet und sonst auch niemand. Klar ist es rechtlich nicht erlaubt, aber meiner Meinung nach sollte man seinen Mitmenschen nicht unnötig einen "reinwürgen".
Das würde nur Nachbarschaftsstreit oder Freundschaftsstreit herausbeschwrören. Im endeffekt hättest du auch nichts davon, wenn du ihn anzeigst.
und mal ehrlich: fast jeder, der die Möglichkeit hat, fährt mal ins Feld und übt dort das Fahren.
Ich bin mir aber gerade nicht sicher, ob du das mit dem Fahren-Üben nur als Beispiel genommen hast, daher entschärfe ich das Ganze etwas und gehe davon aus, dass du ihn wegen einer solchen Bagatelle nicht anzeigen würdest.
Update: Ich habe gerade gesehen, dass du besagter Junge wärst ;) also meiner Meinung nach kannst du das gerne machen! und wie gesagt, macht das fast jeder mal, der die Möglichkeit hat.
Und wie auch schon gesagt, müsste man dir echt was böses wollen, wenn man sowas anzeigen würde.
Entschuldigung nochmal, ich hatte die Frage dahingehend falsch verstanden, das tut mir leid:)
Grüße und viel Spaß beim Üben
Ich bin der Junge, habe nur aus einem anderen Blickwinkel erzählt...
Bist Du Dir sicher daß der Feldweg nicht irgendeinem Bauern gehört?
Ansonsten kannst Du natürlich Fotos machen. Allerdings reicht Deine Zeugenaussage ebenfalls aus.
Es ist egal, wem der Feldweg gehört. Anscheinend ist er öffentlich zugänglich, sonst könnte sich der Fragesteller nicht dort aufhalten.
Somit ist dort das Fahren ohne Führerschein nicht erlaubt.
Ein Foto wäre auch nicht hilfreicher, als eine müdliche Aussage.
Mein Vater hat mit mir auch auf Feldwegen das Fahren geübt. Wir haben uns allerdings solche gesucht, wo wir sehen konnten, wenn sich jemand nähert.
Hallo,
sicherlich gibt es das Recht am eigenen Bild, aber wenn eine Straftat dokumentiert wird, dürfte dies anders aussehen.
Mit dem fahren ist Auslegungssache und auf einem Bild wird man kaum belegen können, dass das Auto fuhr oder gestanden hat.
Da müsste man schon eine ganze Bilderserie machen, da man sonst behaupten kann, dass der Motor abgeschaltet war und man nur die Funktionen erklären wollte.
Jeder weiß, dass es eine Ausrede ist, aber belegen kann man es nicht.
Falls die Polizei auftauchen sollte, könnte sie eventuell ein wenig Spielraum haben und es bei einer Verwarnung belassen.
Aber den Denunzianten würde ich mir merken und falls es möglich ist mit Anzeigen überziehen.
Da werde ich dann kreativ.
Ist dir sowas pasdiert, oder fragst Du nur?
Ich würde auch auf einem Feldweg üben. Der Übungsplatz hier kostet 20€ für 45min :D
Wenn man ein Bild macht, ist es ja indirekt verboten, wenn die Personen zu erkennen sind. Die Polizei selbst, darf es nicht als Beweis annehmen, sondern nur der Richter.
Es kann also sein, dass du damit überführt wirst, kann aber genauso gut nicht sein. Kommt auf den Richter an..
Am besten einen Bekannten fragen, der ein größeres Grundstück hat, oder einen Bauern :D
Wenn man ein Bild macht, ist es ja indirekt verboten, wenn die Personen zu erkennen sind.
Bitte mal kurz den entsprechenden Paragraphen zitieren, Danke.
Hinweis: "Recht am eigenen Bild", Links zu irgendwelchen Internetseiten o.ä. sind kein Zitat.