Kann man, wenn man inhaftiert ist, Verträge abschließen?
Also, Ich bin minderjährig & mein Vater ist inhaftiert (Im Knast) aber Offenen Vollzug.
Er hat mir versprechen das ich einen neuen Handy Vertrag bekomme.
Letztens wo ich ihn drauf angesprochen habe sagte er, wenn man inhaftiert ist, ist man nicht berechtigt Verträge abzuschließen, also er sagt, weil er im Knast ist, darf er keine Verträge abschließen.
An alle die sich mit dem Bereich gut auskennen & sich wirklich sicher sind.
Stimmt die Aussage, das wenn man im Knast ist keine Verträge abschließen darf ?
5 Antworten
keine ahnung ob das stimmt. was willst du denn mit einem handy-vertrag? eine prepaid-karte tuts auch.
Hexe121967 meint das ernst oder
was hat das mit "stecken geblieben" zu tun? was meinst du kannst du mit einem vertrag was ich mit einer prepaidkarte nicht kann?
ich?
nein, der te soll mir antworten.
Strafgefangene sind nicht entmündigt. Es gibt zunächst keine Vorschrift die ihnen verbietet Verträge abzuschließen, sofern sie in der Lage sind sie zu erfüllen. Allerdings können sie nicht uneingeschränkt, zumindest über einen Teil ihrer Gelder, verfügen, sich somit diese Verträge genehmigen lassen. Bei Verträgen in denen die Finanzlast nicht gleichbleibend ist wird die Genehmigung versagt. Damit wird verhindert das der Justizfiskus am Ende für nicht erfüllte Verträge haftbar gemacht werden kann.
nein das geht nicht
wo steht das ?
Also kann man keine Verträge abschließen ?
Ob er Verträge abschließen kann/darf, weiß ich leider nicht. Aber spätestens bei der Schufaauskunft wird es Probleme geben. Ich glaube nämlich nicht, dass ein Anbieter mit einem Inhaftierten einen Handyvertrag abschließt.
Wenn er nicht gerade wegen Vertragsvergehen im Gefängnis ist, und ihm vom Gericht verboten wurde Verträge abzuschließen, dann darf er das auch. Wenn er im offenen Vollzug in einen Laden geht, weiß doch keiner das er weggesperrt ist.
In welcher Generation bist du denn stecken geblieben ?