Kann man, wenn man inhaftiert ist, Verträge abschließen?

5 Antworten

keine ahnung ob das stimmt. was willst du denn mit einem handy-vertrag? eine prepaid-karte tuts auch.

BlvckMxffvcka 
Beitragsersteller
 16.09.2015, 15:51

In welcher Generation bist du denn stecken geblieben ?

Hexe121967  16.09.2015, 15:54
@BlvckMxffvcka

was hat das mit "stecken geblieben" zu tun?  was meinst du kannst du mit einem vertrag was ich mit einer prepaidkarte nicht kann? 

Hexe121967  16.09.2015, 15:57
@Mupf05

nein, der te soll mir antworten.

Strafgefangene sind nicht entmündigt. Es gibt zunächst keine Vorschrift die ihnen verbietet Verträge abzuschließen, sofern sie in der Lage sind sie zu erfüllen. Allerdings können sie nicht uneingeschränkt, zumindest über einen Teil ihrer Gelder, verfügen, sich somit diese Verträge genehmigen lassen. Bei Verträgen in denen die Finanzlast nicht gleichbleibend ist wird die Genehmigung versagt. Damit wird verhindert das der Justizfiskus am Ende für nicht erfüllte Verträge haftbar gemacht werden kann.

nein das geht nicht

Lexa1  16.09.2015, 15:52

wo steht das ?

Mupf05  16.09.2015, 15:54
@Lexa1

meine Mutter weis das ich nicht

Mupf05  16.09.2015, 15:55
@Mupf05

doch du hast recht

BlvckMxffvcka 
Beitragsersteller
 16.09.2015, 15:52

Also kann man keine Verträge abschließen ?

Ob er Verträge abschließen kann/darf, weiß ich leider nicht. Aber spätestens bei der Schufaauskunft wird es Probleme geben. Ich glaube nämlich nicht, dass ein Anbieter mit einem Inhaftierten einen Handyvertrag abschließt.

Wenn er nicht gerade wegen Vertragsvergehen im Gefängnis ist, und ihm vom Gericht verboten wurde Verträge abzuschließen, dann darf er das auch. Wenn er im offenen Vollzug in einen Laden geht, weiß doch keiner das er weggesperrt ist.