Unterhaltszahlung Amt verlangt Lebenslauf

3 Antworten

Ich kann mir das halt nur so erklaeren, wenn der Unterhalt derzeit nicht in der Mindesthoehe bezahlt wird, da deine Frau ggf. nicht genug Einkommen hat, dass sie im Rahmen der erhoehten Erwerbsobliegenheit durch den Lebenslauf pruefen wollen, wie die Aussichten deiner Frau auf eine entsprechende Stelle mit ausreichendem Einkommen sind, denn da steht ja alles wichtige drin.

Die Ausbildungen und Qualifikationen, wie lange sie ggf. auch einem Job raus ist usw.

Wenn sie mit ihrem damaligen Mann ein gemeinsames Kind hat und dieses beim Vater lebt,dann ist sie ihrem Kind zum Barunterhalt verpflichtet !

Hat sie denn den geforderten Unterhalt immer zahlen können ?

Denn sie ist einem minderjährigen oder gleichgestellten Kind verstärkt zum Unterhalt verpflichtet,also müsste alles zumutbare unternehmen um ihren Unterhaltspflichten nachkommen zu können.

Das könnte dann das Jugendamt ggf.aus diesem Lebenslauf entnehmen,wann und wo sie berufstätig war.

MrCookie1 
Beitragsersteller
 13.01.2015, 20:20

Hallo isomatte,

Danke für deine Antwort. Das Sie dazu verpflichtet ist Unterhalt zu zahlen ist sehr wohl uns bewusst. Es geht hierbei nicht um Nachforderung oder ähnliches sondern um einen Neuantrag des Ex Partners. Was bringt es also dem Amt wenn Sie sehen als was Sie bisher gearbeitet hat zumal ein Lebenslauf erstmal der Theorie enstpricht?

isomatte  13.01.2015, 21:00
@MrCookie1

Wenn es um Kindesunterhalt geht,da kann ich auch nur mutmaßen was das Jugendamt damit bezwecken möchte !

Es könnte durchaus sein,dass deine Frau einen erlernten Beruf hat,in dem sie ein besseres Einkommen erzielen könnte,diesen aber nicht mehr ausübt und in ihrer jetzigen Tätigkeit weniger Einkommen erzielt als es möglich wäre.

Dann könnte das Jugendamt meines Wissens ein zu erzielendes Einkommen annehmen und den zu zahlenden Unterhalt nach diesem Einkommen berechnen.

Aber wie gesagt,dass ist nur eine Vermutung von mir.

Das Jugendamt selbst kann keinen Lebenslauf "verlangen", sondern lediglich Auskünfte zum erlernten Beruf bzw. der ausgeübten Tätigkeit..

Würden diese verweigert, könnte nur ein Gericht die Vorlage entsprechender Unterlagen fordern, die Kosten gingen dann allerdings zu Lasten der unterhaltspflichtigen Frau.)

Sollte die Frau nicht wenigstens den Mindestunterhalt für das Kind zahlen, weil ihr Einkommen dazu nicht ausreichend ist, könnte so geprüft werden, ob sie aufgrund ihrer Berufsausbildung/ Quaslifikatione... eine besser bezahlte Tätigkeit annehmen könnte, ihr also ein "fiktives" Einkommen angerechnet werden könnte, nachdem dann der Unterhalt berechnet wird (s. "erhöhte Erwerbsobliegenheit").