Warum ist ein pränataler Vaterschaftstest in Deutschland nicht möglich?

14 Antworten

Hallo Franz577

Die Antwort ist ganz einfach das Gesetz ist von 2009 bis vor 5 Jahren war es jedoch nicht möglich so einen Vaterschaftstest ohne Risiko einer Fehlgeburt durchzuführen.

Man musste damals ein etwa 1 Prozentiges Risiko durch eine Fruchtwasseruntersuchung eingehen das bedeutet dass 100 Kinder gestorben wären wenn nur 10.000 Frauen diesen Test hätten machen lassen da ist es nur richtig sowas zu verbieten.

Heutzutage wo man das einfach über fetale Zellen im Blut der Mutter untersuchen kann spräche nicht viel dagegen einen solchen Test zu erlauben nachdem die legale Abtreibungsfrist abgelaufen ist.

Davor wird man es nicht erlauben eben um zu verhindern dass Kinder aufgrund körperlicher Merkmale abgetrieben werden man könnte so ja alles feststellen von Vaterschaft über Geschlecht bis hin zu groben Körpermerkmalen wie Haarfarbe, Augenfarbe.

Da möchte der Gesetzgeber einfach verhindern dass Eltern Evolution spielen und Mittels Abtreibung selektieren.

LG

Darkmalvet

Franz577 
Beitragsersteller
 28.11.2017, 14:45

Ok, sind ein paar neue Aspekte darunter, die mir bis dato noch nicht bekannt waren.

Aber nach der legalen Abtreibungsfrist ist so ein Test natürlich weitgehend uninteressant, denn dann kann man auch gleich bis nach der Geburt damit warten.

Evolution spielen soll ja auch niemand, weshalb ich auch keine Auskünfte über Haar- oder Augenfarbe, Geschlecht etc. erlauben würde.

Aber daran, wer der Vater ist, darf eine Frau schon berechtigtes Interesse haben.

Ebenso daran, ob das Kind evtl. eine Krankheit oder Behinderung haben wird (sofern das zu dem Zeitpunkt schon feststellbar ist).

So eine Untersuchung kann gefährlich für das ungeborene Kind sein. Man muss ja an Material kommen, das man genetisch untersuchen kann. 

carn122004  28.11.2017, 11:00

Das stimmt nicht mehr.


Seit ca. 5 Jahren langt im Prinzip ein Bluttest bei Mutter und allen potentiellen Kindsvätern, sofern keine zu enge Verwandschaft zwischen den Beteiligten vorliegt (z.b. Kindsväter sind Brüder oder ein Kindsvater ist Bruder/Vater/Sohn der Schwangeren; aber dann hat man eh noch ganz andere Probleme).


Solche Tests sollen ab 9. SSW p.m. möglich sein und beinhalten kein Risiko für das ungeborene, halt außer dem, dass es abgetrieben wird, wenn der falsche Kandidat "gewonnen" hat.

Franz577 
Beitragsersteller
 28.11.2017, 11:19
@carn122004

Eben, damit wäre dann auch das Argument, daß es ein Risiko für den Fötus darstellt, außer Kraft gesetzt.

Honeybee89  28.11.2017, 12:28
@Franz577

Ist es nicht. Denn auch eine Abtreibung ist ein Risiko für den Fötus. Diese führt nämlich immer zum Tod...!

Franz577 
Beitragsersteller
 28.11.2017, 15:19
@Honeybee89

Was du nicht sagst!

Das kann eine Frau im legalen Zeitraum aber immer machen und wird sie vermutlich im Zweifel auch, wenn sie jegliches Risiko ausschließen will!

Menuett  28.11.2017, 15:26
@Franz577

Es gibt keinen legalen Zeitraum in Deutschland. Man braucht hier eine Indikation für eine Abtreibung.

carn122004  28.11.2017, 15:31
@Menuett

Naja, er meint halt die rechtswidrige aber straffreie Abtreibung nach § 218a Abs. 1 StGB.

Die kann - und wird vielleicht auch - von Frauen zur Abtreibung genutzt, wenn unter den potentiellen Kindsvätern einige aus Sicht der Frau ungeeignete Kandidaten sind.

Hier auf GF hat mal eine definitiv gefragt, ob sie irgendwie testen kann, weil ohne Gewissheit, ob es der gewünschte Kindsvater ist, würde sie auf jeden Fall abtreiben.

Franz577 
Beitragsersteller
 28.11.2017, 15:34
@carn122004

Eine Entscheidung, die ich sehr gut nachvollziehen kann.

Honeybee89  28.11.2017, 15:37
@Franz577

Ja, leider ist zumindest das Abtreiben in den ersten drei Monaten straffrei in Deutschland. Aber zumindest versucht der Staat die Kinder zu schützen, die sterben würden, wenn der Vater nicht passt!

Franz577 
Beitragsersteller
 28.11.2017, 15:49
@Honeybee89

Was ihm aber auch nicht gelingt, solange die Frauen dafür nur ins nahe Ausland gehen müssen.

Honeybee89  28.11.2017, 16:37
@Franz577

Man kann eben nicht alles verhindern. Ist ja mit anderen Gesetzen auch nicht anders (Stichwort Steuern). Aber zumindest ist die Hürde etwas größer, nach Österreich zu fahren.

Die Gesetze in anderem Ländern liegen nicht in der Verantwortung des deutschen Staates, aber nur weil beim Nachbarn ein Gesetz gilt, muss Deutschland dies ja hier nicht ändern, wenn Deutschland eben anderer Meinung ist.

Franz577 
Beitragsersteller
 28.11.2017, 10:48

Und dafür muss das Ungeborene selbst angepiekst werden?

Geht das nicht über das Fruchtwasser oder auf anderem Weg?

Wollmauskatze  28.11.2017, 10:57
@Franz577

Bei der Entnahme des Fruchtwassers kann das Kind verletzt oder eine Fehlgeburt ausgelöst werden. 

Eine Frau, die wissentlich ungeschützten Sex mit mehreren Männern hatte und dann schwanger wird, ist übrigens selten dämlich und hoffentlich die absolute Ausnahme. 

Franz577 
Beitragsersteller
 28.11.2017, 11:18
@Wollmauskatze

Und an Unfälle bzw. Verhütungspannen denkst du jetzt überhaupt nicht, oder?

Keine Verhütungsmethode ist zu 100% sicher.

MaraMiez  28.11.2017, 11:33
@Franz577

Nee, aber wenn man schon meint, mit mehreren Männern quasi zeitgleich Sex haben zu müssen, aber von einigen davon nicht schwanger werden wollen würde, muss man eben schauen, dass man so gut wie möglich verhütet, zur Not eben doppelt.

Weil man auch bis nach der Geburt mit so was warten kann und es danach kein Risiko für Mutter und Kind ist.

Wenn man einer Kindesgefährdung so leicht aus dem Weg gehen kann, einfach indem man etwas abwartet, dann sollte das immer gemacht werden.

Franz577 
Beitragsersteller
 28.11.2017, 10:50

Ja, nur nach der Geburt kann man nichts mehr machen, falls das Ergebnis nicht so ist, wie man es sich erhofft hätte.

Wird aber noch relativ früh festgestellt, daß der Vater nicht derjenige ist, den die Mutter gerne als Vater hätte, dann kann sie das Kind noch abtreiben.

Ansonsten muss sie halt "vorsorglich" abtreiben, wenn sie dieses Risiko ausschließen will. Und das finde ich jetzt auch nicht so gut.

carn122004  28.11.2017, 10:58
@Franz577

"Ja, nur nach der Geburt kann man nichts mehr machen, falls das Ergebnis nicht so ist, wie man es sich erhofft hätte."

Da hast du doch den Plan gut erfasst; Ziel des Gesetzgebers ist gerade, das nichts gemacht wird, also dass kein Mensch getötet wird, weder vor noch nach der Geburt.

"Ansonsten muss sie halt "vorsorglich" abtreiben, wenn sie dieses Risiko ausschließen will. Und das finde ich jetzt auch nicht so gut."

Ob der Plan des Gesetzgebers funktioniert, ist natürlich als unbekannt anzusehen.

GanMar  28.11.2017, 11:12
@Franz577

Wird aber noch relativ früh festgestellt, daß der Vater nicht derjenige
ist, den die Mutter gerne als Vater hätte, dann kann sie das Kind noch abtreiben.

Du meinst also, Kinder von einem "unerwünschten Vater" hätten nicht das Recht, auf die Welt zu kommen? Und im nächsten Jahrzehnt sinken dann die Geburtschancen für Kinder, die nicht blond werden und keine blauen Augen bekommen? Merkst Du, worauf das hinauslaufen könnte?

MaryLynn87  28.11.2017, 11:14
@Franz577

Was für ein gequirrlter Käse. Eine Frau die ein Kind abtreibt, weil sie nicht den Wunschvater bekommen hat, hat sie sowieso nicht mehr alle. Die Entscheidung für oder gegen ein Kind sollte nicht vom Vater abhängig sein.

Und wenn es mehrere potentielle Väter gibt, dann hat es sowieso einen Fehler in der Beziehung. Selbst wenn "der Richtige" der Erzeuger ist.

Und daher ist das Gesetzt gut und Sinnvoll.

 

Ich bin übrigens für Abtreibung. Aber ein Kind sollte keinem Risiko ausgesetzt sein, wenn es denn zur Welt kommen soll. Es hat ein Recht auf ein gesundes Leben - egal wer es gezeugt hat. Das Verletzungsrisiko und lebenslange Folgeschäden ist einfach zu groß.

Franz577 
Beitragsersteller
 28.11.2017, 11:24
@GanMar

Solange eine Abtreibung bis zu einem gewissen Zeitpunkt grundsätzlich straffrei ist, dann muss ich leider sagen: Nein, haben sie nicht.

Solange die Mutter bis zu einem gewissen Zeitpunkt noch straffrei darüber entscheiden kann, ob sie dieses ungeborene Leben töten will oder nicht, solange hat dieses ungeborene Leben keinerlei Rechte.

Also Abtreibung bis Datum X grundsätzlich straffrei (also auch auf Verdacht), aber es ist nicht erlaubt, vorher feststellen zu lassen, wer der Vater ist.

Da fehlt mir irgendwie die Logik.

GanMar  28.11.2017, 11:24
@MaryLynn87

Es hat ein Recht auf ein gesundes Leben - egal wer es gezeugt hat.

So ist es und verständlicher kann man es nicht ausdrücken!

Franz577 
Beitragsersteller
 28.11.2017, 11:49
@GanMar

Recht auf Gesundheit gibt es nicht bzw. kann man nicht einklagen.

Wer ohne Fremdverschulden erkrankt, kann niemanden dafür verantwortlich machen.

Honeybee89  28.11.2017, 12:23
@Franz577

Das ist hier aber nicht das Thema...

carn122004  28.11.2017, 12:34
@Franz577

"Solange die Mutter bis zu einem gewissen Zeitpunkt noch straffrei darüber entscheiden kann, ob sie dieses ungeborene Leben töten will oder nicht, solange hat dieses ungeborene Leben keinerlei Rechte."

Das Bundesverfassungsgericht teilt deine Meinung nicht:

http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv088203.html

"
1.
Das Grundgesetz verpflichtet den Staat, menschliches Leben, auch das
ungeborene, zu schützen. Diese Schutzpflicht hat ihren Grund in Art. 1
Abs. 1 GG; ihr Gegenstand und - von ihm her - ihr Maß werden durch Art. 2
Abs. 2 GG näher bestimmt. Menschenwürde kommt schon dem ungeborenen
menschlichen Leben zu. Die Rechtsordnung muß die rechtlichen
Voraussetzungen seiner Entfaltung im Sinne eines eigenen Lebensrechts
des Ungeborenen gewährleisten. Dieses Lebensrecht wird nicht erst durch
die Annahme seitens der Mutter begründet.


2. Die Schutzpflicht für das ungeborene Leben ist bezogen auf das einzelne Leben, nicht nur auf menschliches Leben allgemein.

3. Rechtlicher Schutz gebührt dem Ungeborenen auch gegenüber seiner Mutter.

"

Und alle staatlichen Stellen teilen deine Meinung offiziell natürlich auch nicht, weil die staatliche Stelle andernfalls gegen das GG verstoßen würde.

Franz577 
Beitragsersteller
 28.11.2017, 15:21
@carn122004

Dann ist die straffreie Abtreibung bis zu einem gewissen Zeitpunkt aber ein Widerspruch dessen.

carn122004  28.11.2017, 15:26
@Franz577

Nein, da Strafen kein Selbstzweck sind und dementsprechend auf sie verzichtet werden kann, wenn der Zweck der Strafe - hier Schutz ungeborener - anders auch und/oder besser erreicht werden kann.

Um es vielleicht in deinen Worten zu formulieren:

Wenn man Abtreibung pauschal verbietet, gehen die Frauen halt zu illegalen Abtreibern oder nach Holland oder Österreich. Was ist damit gewonnen? Ein paar Abtreibungen weniger und ein paar tote Frauen auf Küchentischen mehr.

Wenn man stattdessen alle Frauen durch eine Beratung schleust, hat man dank des Hilfsangebots und der Beratung ebenfalls ein paar Abtreibungen weniger, aber weniger tote Frauen auf Küchentischen.

Keine Ahnung, warum man dem Gesetzgeber Widersprüchlichkeit vorwerfen sollte, wenn er die zweite Option mehr mag.

Menuett  28.11.2017, 15:27
@Franz577

Nach der Geburt kann man ein Kind zur Adoption freigeben.

Franz577 
Beitragsersteller
 28.11.2017, 15:38
@carn122004

Ja, und ebenso verhält es sich auch mit dem Verbot des pränatalen Vaterschaftstests.

Denn gehen die Frauen dafür halt auch nach Österreich.

Also was spräche hier dann für eine ähnliche Entwicklung?

Franz577 
Beitragsersteller
 28.11.2017, 15:39
@Menuett

Und das ist dann der Weisheit letzter Schluss, oder wie?

Babyklappe, Adoption usw., na toll...

Honeybee89  28.11.2017, 15:57
@Franz577

Es ist schön, dass es in Deutschland die Möglichkeit der Babyklappe oder Freigabe zur Adoption und weitere verschiedene Hilfsangebote gibt. Alles besser, als das ungeborene Kind zu töten. Das sieht zumindest der Staat so und in diesem Fall bin ich mit dem Staat einer Meinung. Um die Babyklappe zu umgehen, kann man ja VORM Geschlechtsverkehr Vorkehrungen treffen. Es gibt zig Möglichkeiten zur Verhütung und mit einem Mann, den man nicht als Vater wünscht, muss man ja keinen Geschlechtsverkehr haben. Hier spreche ich natürlich nur vom freiwilligen Sex.

Das Verbot des pränatalen Gentests ist ein Versuch des Staates, Abtreibungen zu minimieren. Genau wie alle anderen staatlichen Hilfsangebote. Ob es am Ende was hilft, kann man natürlich nur schwierig testen.

Aber es sollte hier doch wahrscheinlich keine Diskussion werden, wann Leben beginnt? Für mich beginnt es in der ersten Sekunde der Befruchtung des Eies und das Leben ist von da an schützenswert. Für dich beginnt es scheinbar erst bei der Geburt. Und für welche Meinung soll sich jetzt der Staat entscheiden? Es wird bei jedem Gesetz Leute geben, die dafür sind und welche die dagegen sind. Wie soll der Staat allen gerecht werden?

carn122004  28.11.2017, 15:59
@Franz577

"Also was spräche hier dann für eine ähnliche Entwicklung?"

Eventuell nichts; wie ich in meiner Antwort bereits sagte, könnte eine Umstellung sogar zum Schutz ungeborener sinnvoll sein, wenn halt die Konstellation "treibt ab, wenn unsicher, und trägt aus, wenn richtiger KV" deutlich häufiger ist als die umgekehrte.

markusher  29.11.2017, 07:32
@Franz577

die frauen die sich freiwilig auf den weg nach ösiland begeben um eine solche vaterschaftsklärende fruchtwasserentnahme zu machen ist verschwindend gering - denn sie müssen es zahlen können: behandlungskosten, arztkosten, reisekosten, hotelkosten.

Franz577 
Beitragsersteller
 29.11.2017, 07:53
@markusher

@markusher

Darum geht es ja nicht, denn wäre es hier erlaubt, würden sie es vermutlich genauso selbst zahlen müssen.

Und die Reise- und Hotelkosten sind da vermutlich noch der kleinste Posten.

Franz577 
Beitragsersteller
 29.11.2017, 08:02
@Honeybee89

So hart das für dich klingen mag, aber in Zeiten der Überbevölkerung halte ich bei einer ungewollten Schwangerschaft tatsächlich die Abtreibung für besser als das Austragen und die Freigabe zu Adoption. Die Weltbevölkerung wächst immer mehr und warum sollen dann auch noch ungewollte Kinder geboren werden?

Möglich, daß damit einem kinderlosen Ehepaar eine Freude gemacht werden kann, aber damit stiehlt sich eine Frau meiner Meinung nach noch viel mehr aus ihrer Verantwortung als wenn sie einfach abtreiben würde.

Auch kann es für sie psychisch deutlich belastender sein, wenn sie das Kind geboren und gesehen hat und es dann trotzdem weggibt.

Da ist die emotionale Bindung, wenn auch vielleicht nur unterbewusst, doch deutlich größer und das kann vielleicht irgendwann in ihrem Leben mal zu einem Trauma führen.

Honeybee89  29.11.2017, 16:05
@Franz577

Jetzt packst du plötzlich das Argument "Überbevölkerung" aus =D

Und wieder: sie muss es ja nicht zur Adoption freigeben, es gibt auch daneben noch sehr viele Hilfsangebote.

Aber letztendlich muss sie nunmal mit den Konsequenzen ihres Handelns leben und Verantwortung übernehmen. In welcher Form sie das macht, ist ihr überlassen.

Abtreibung ist ja straffrei, (ich würde sie auch nicht verbieten lassen, auch wenn ich dagegen bin), also wo ist dein Problem? Dass sie nach GV mit mehreren Männern und dann eintretender Schwangerschaft nicht mehr den Vater aussuchen kann? Das hätte sie vor dem Geschlechtsverkehr gekonnt, ohne dass der Staat sich einmischt, also ist doch alles gut!!!

Franz577 
Beitragsersteller
 01.12.2017, 08:46
@Honeybee89

Das mit der Überbevölkerung ist eine Tatsache und kein Argument, das ich "plötzlich" auspacke.

Ich habe es bisher nur nicht erwähnt, aber wenn jemand nahezu in jedem Fall nur das Austragen des Kindes als die einzig richtige Option betrachtet, dann muss ich auch diesen Aspekt noch ins Feld führen.

Weil ein Eingriff in den Mutterleib und am Fötus immer ein gewisses Risiko ist. Eine falsch angesetzte Nadel kann einen hohen Schaden Verursachen, dafür will sich kein Arzt verantworten müssen.

Eine Vaterschaft ist leichter und unkomplizierter nach der Geburt zu klären.

"Warum soll aber eine Frau dann evtl. ihr restliches Leben darunter leiden müssen, wenn sie von jemandem schwanger ist, von dem sie aber
nicht schwanger sein will?

Eine Legalisierung dieses Tests würde meiner Meinung nach sogar
Abtreibungen verhindern, denn so treiben viele Frauen vielleicht
"vorsorglich" ab, aber würden es nicht tun, wenn sie wüßten, daß der
Vater der "Richtige" war."

Die Antwort ist doch durch Selberdenken auffindbar.

Denn so wie du meinst, dass Abtreibungen vielleicht vermieden werden, weil die Frau bei Unsicherheit abtreibt und damit der Pränatest eine Chance bieten würde, dass der ungeborene Mensch nicht getötet wird;

könnte halt wer anders - z.b. der Gesetzgeber - meinen, dass Abtreibungen vielleicht gerade eher passieren, da die Frau bei Unsicherheit nicht abtreibt - könnt ja doch vom richtigen sein - und damit der Pränatest gerade eine Chance bieten würde, dass der ungeborene Mensch getötet wird, wenn dann halt doch der falsche rauskommt.

Da du keine statistisch valide Untersuchung finden wirst, ob denn der Fall, Frau würde wegen Unsicherheit abtreiben und Sicherheit wäre einzige Chance für das Leben des Kindes, oder der Fall, Frau würde bei Unsicherheit nicht abtreiben und Sicherheit ist die einzige Chance  für den Tod des Kindes, ist es eine willkürliche Bauchentscheidung, die der Gesetzgeber nunmal anders getroffen hat als du das machen würdest.

Ferner haben auch ungeborene Menschen Menschenwürde, womit Tests zu erlauben, die beabsichtigt über Leben und Tod entscheiden, mgl. anders zu werden ist als Tests zu verbieten, die vielleicht zur Rettung beitragen könnte.

Ferner spielt eine Rolle, dass Abtreibung aus einem Grund ala "mir passt der Kindsvater nicht" sowieso rechtswidrig (aber straffrei, wenn entsprechend § 218a Abs. 1 StGB) ist, womit die Erlaubnis und dann ggf. Finanzierung solcher Tests quasi Förderung von rechtswidrigem Verhalten/Einstellungen wäre; sowas vermeidet man als Staat eigentlich auch ganz gerne.

Franz577 
Beitragsersteller
 28.11.2017, 11:17

Und warum ist man da in Österreich scheinbar komplett anderer Auffassung?

Das andere Kulturkreise und Ethnien solche Dinge anders sehen, lasse ich mir ja noch eingehen.

Aber Österreich kann man dazu jetzt nicht unbedingt zählen.

carn122004  28.11.2017, 12:26
@Franz577

"Und warum ist man da in Österreich scheinbar komplett anderer Auffassung?"

Weil in Ö das dortige oberste Gericht eine Fristenregelung ohne sonstige Einschräkungen für zulässig befunden hat, die Fristenregelung damit gleichrengig neben z.b. Lebensgefahr für die Schwangere ist, womit eine Abtreibung nach Fristenregelung seitens des Gesetzgebers gerade nicht zwingend als rechtswidrig angesehen wird.

Hingegen hat das oberste Gericht in D explizit wörtlich festgestellt, dass eine Abtreibung nach Fristenregelung rechtswidrig zu sein hat:

http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv088203.html

"15. Schwangerschaftsabbrüche, die ohne Feststellung einer Indikation nach der Beratungsregelung vorgenommen werden, dürfen nicht für ge-rechtfertigt (nicht rechtswidrig) erklärt werden."

"Aber Österreich kann man dazu jetzt nicht unbedingt zählen."

In dem Punkt in gewisser Weise schon; denn D hat in Anbetracht der Naziverbrechen eine ganz andere Haltung zu Menschenrechten als Ö.

Deshalb hat sich D als übergeordnete und unabänderbare Staatsaufgabe die Achtung der Menschenwürde gegeben.

Das gibt es in Ö nicht, siehe z.b. da:

https://diepresse.com/home/innenpolitik/1419599/OeVP-will-Menschenwuerde-in-Verfassung-verankern

wo halt eine Partei mal vorschlägt, die Menschenwürde in der Ö Verfassung zu erwähnen.

Deshalb hat der Staat in D zwingend eine andere Herangehensweise; während in Ö man erstmal fragen muss, ob denn in der Ö Verfassung irgendwo Rechte/Schutz für ungeborene vorgesehen ist, stellt sich in D eine ganz andere Frage zuerst:

Könnte es ein Mensch sein/Menschenwürde haben?

Wenn ja, dann interessiert es einen feuchten Kehrricht, was irgendwer meint, sagt, abstimmt oder beschließt: Der Staat hat sich um den Schutz ungeborener zu bemühen. Egal was irgendwer dazu meint (Meinungen sind dann aber natürlich relevant, wie der Schutz erzielt werden soll und vor allem wie man gleichzeitig die Rechte der Schwangeren achtet).

Einen solch unabdingbaren Schutzzwang, wenn es denn Mensch sein könnte, kennt Ö nicht.

Das ist ein kultureller Unterschied.

Ferner:

- im ersten Schwangerschaftsurteil ist dieser Kulturunterschied aufgrund der Naziverbrechen nahezu explizit erwähnt:

http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv039001.html

"
Dem Grundgesetz liegen Prinzipien der
Staatsgestaltung zugrunde, die sich nur aus der geschichtlichen
Erfahrung und der geistig-sittlichen Auseinandersetzung mit dem
vorangegangenen System des Nationalsozialismus erklären lassen.
Gegenüber der Allmacht des totalitären Staates, der schrankenlose
Herrschaft über alle Bereiche des sozialen Lebens für sich beanspruchte
und dem bei der Verfolgung seiner Staatsziele die Rücksicht auch auf das
Leben des Einzelnen grundsätzlich nichts bedeutete, hat das Grundgesetz
eine wertgebundene Ordnung aufgerichtet, die den einzelnen Menschen und
seine Würde in den Mittelpunkt aller seiner Regelungen stellt. Dem
liegt, wie das Bundesverfassungsgericht bereits früh ausgesprochen hat
(BVerfGE 2, 1 [12]),
die Vorstellung zugrunde, daß der Mensch in der Schöpfungsordnung einen
eigenen selbständigen Wert besitzt, der die unbedingte Achtung vor dem
Leben jedes einzelnen Menschen, auch dem scheinbar sozial "wertlosen",
unabdingbar fordert und der es deshalb ausschließt, solches Leben ohne
rechtfertigenden Grund zu vernichten.

"

(Aus dem Grund finde ich es immer amüsant, wenn irgendwer über "Lebensrechtler" schimpft, wenn sie bei Abtreibung Holocaust oder Naziverbrechen erwähnen: Unser ehrenwertes Bundesverfassungsgericht hat das nach sorgfältigster Prüfung höchstselbst und offiziell und schriftlich getan; ist also gar nicht so krass.)

- wie in Schwangerschaftsabbruch I ebenfalls erwähnt, wurde im Parlamentarischen Rat 1949 explizit angesprochen, ob Art. 2 Abs.2 GG auch den Schutz des Lebens ungeborener beinhaltet oder ob es einer extra Erwähnung bedarf; eine extra Erwähnung wurde für unnötig befunden

Dementsprechen ja, es gibt da relevante Kulturunterschiede zwischen Ö und D, da sich D halt aufgrund der Naziverbrechen "verpflichtet fühlt", während die Ös sich natürlich damit aus der Affäre ziehen, dass es doch nur die bösen Ds waren.

Franz577 
Beitragsersteller
 28.11.2017, 15:12
@carn122004

Wahnsinn, jetzt muss sogar für Abtreibungsentscheidungen, die alleine nur die Mütter selbst treffen und betreffen, die Nazivergangenheit herhalten.

Unser Volk verblödet doch immer mehr, da fällt einem wirklich nichts mehr dazu ein.

Deutschland und seine dunkle Vergangenheit, die ewige Erbschuld.

Wie viele nachfolgende Generationen werden darunter noch leiden müssen?

Es ist wirklich nur noch zum Kotzen...

carn122004  28.11.2017, 15:16
@Franz577

Das Urteil Schwangerschaftsabbruch I ist aus Mitte der 70ger; die Naziverbrechen zu erwähnen, würde das BVerfG heute wohl nicht mehr machen.

Aber es gehört eben zum Hintergrund, um zu erläutern, warum zwischen den sonst rechtkulturell sonst doch ähnlichen D und Ö da sich solche Unterschiede entwickelt haben.

Franz577 
Beitragsersteller
 28.11.2017, 15:35
@carn122004

Ja, aber ähnlich wie bei dem schwachsinnigen §175 wird es vermutlich auch hier mal ein Umdenken geben und man wird irgendwann nicht mehr verstehen können, warum es überhaupt mal solche Gesetze gab.

Die Menschheit entwickelt sich (hoffentlich) weiter...

Honeybee89  28.11.2017, 15:46
@Franz577

Ja, hoffentlich entwickelt sich die Menschheit weiter. Hoffentlich sind irgendwann Abtreibungen gar nicht mehr nötig, da die Gesellschaft genügend aufgeklärt ist und mehr Verantwortung übernimmt für ihr Handeln. Das ist aber wohl nur Wunschdenken...

Franz577 
Beitragsersteller
 28.11.2017, 15:48
@Honeybee89

Ja, im Paradies leben wir leider nicht...

carn122004  28.11.2017, 15:51
@Franz577

Ich vermute mal, es ist 218 gemeint und nicht 175.


"wird es vermutlich auch hier mal ein Umdenken geben und man wird irgendwann nicht mehr verstehen können, warum es überhaupt mal solche Gesetze gab."

Falls das Umdenken zu wenig Denken enthält und vor allem auf Unverständnis der bestehenden Gesetzeslage beruht, handelt man sich unter Umständen ernsthafte und unerwünschte Konsequenzen ein.

Denn eine stümperhafte Abschaffung des § 218 StGB könnte rechtlich die Wirkung eines Versuchs der politischen Mehrheit gleich kommen, mittels Mehrheitsbeschluss ungeborenen die Menschenwürde abzuerkennen, und somit einem Versuch, staatlicherseits eine solche Befugnis zur Aberkennung der Menschenwürde zu etablieren.

carn122004  28.11.2017, 15:56
@carn122004

Tschuldigung, meine Dummheit; der 175 war ja der § bezüglich Homosexualität. Ok, dann war 175 also doch gemeint.

Ändert aber nichts daran, dass Denken ein wichtiger Punkt beim Umdenken vom 218 wäre.