Mutter will ohne "OK" vom Vater mit Kind wegziehen - Unterlassungserklärung möglich?
FIKTIVER Fall:
- Gemeinsames Kind 11 Monate
- Beide Eltern haben alle Rechte geteilt
- Eltern sind frisch getrennt
- Mutter möchte, obwohl sie durch den Vater & die eigene Anwältin weiß, dass sie nicht ohne das "OK" des Vaters das Kind mitnehmen darf, einfach mit Kind umziehen
- Vater will sich "nur" rechtlich dagegen wehren und nicht das Kind festhalten, da es sonst nur zum Ausraster der Mutter kommt
Die Mutter verstößt ja eindeutig gegen deutsches Recht, indem sie das Kind - besonders obwohl sie weiß, dass sie es nicht darf - mitnehmen will.
(Dass die Mutter umziehen darf ist klar & easy! Es geht darum, dass sie einfach das Kind mitnehmen will)
FRAGE:
- Kann der Vater eine Unterlassungserklärung erwirken, sodass die Mutter mit einer potentiellen Geldstrafe vom Umzug abgehalten wird?
- Was für Lösungen / Ideen gibt es sonst noch?
6 Antworten
Der fiktive Vater sollte definitiv mit seinem fiktiven Anwalt reden, der ihm all die fiktiven Fragen rechtssicher beantworten kann und darf.
Das reine Wollen der Mutter verstößt übrigens nicht gegen irgendein Recht. Dafür muss sie es schon auch tun.
Es wäre sehr sinnvoll, der Mutter mitzuteilen, dass das a) teuer für sie wird, und b) ein Gericht aufgrund ihres Wegzugs durchaus entscheiden könnte, dass das Kind künftig beim Vater lebt und sie nur ein Umgangsrecht bekommt.
Der Vater hat keine Chance, den Umzug der Mutter zu verhindern (wenn sie nicht gerade nach Afghanistan, Sachsen oder irgendeine andere Katastrophengegend zieht). Stellt der Vater sich quer - was er erst einmal rechtlich tun kann -, so muss das Familiengericht entscheiden. Das Gericht entscheidet nur nach der Gesetzeslage, aber nicht danach, wer vorher irgendwelche Erklärungen abgegeben hat. Und bei einem so kleinen Kind, das ja offenbar jetzt schon die Mutter als Hauptbezugsperson hat, wird das Gericht mit hoher Wahrscheinlichkeit zugubsten der Mutter entscheiden.
Allerdings darf unter dem Umzug das Umgangsrecht des Vaters nicht mehr als nötig leiden. Die Mutter ist deshalb verpflichtet, dem Vater bei der Durchführung des Umgangs entgegen zu kommen. Zum Beispiel mit längeren Umgangszeiten am Stück, wenn der Umgang seltener stattfinden kann.
Wenn sie einfach umzieht passiert nichts. Kommt sie dem Vater nicht entgegen, passiert nichts. Im Gegenteil. Wenn Mutti das Kind nur lang genug entzieht, hat der Vater noch schlechtere Chancen. Das Kontinuitätsprinzip. Das Kind muss geschützt werden. Die deutschen Gerichte sind da schlicht noch in den 50er Jahren verblieben. Und danach gehört das Kind der Mutti und Papa soll arbeiten gehen.
Unsinn. Nicht die Gerichte haben ein Familienbild der 50-er Jahre, sondern die Eheleute selbst praktizieren ein solches Familienbild. Es ist in den allermeisten Fällen - und offenbar auch hier - so, dass während der bestehendenen Ehe die Mutter die Kinder betreut, während der Vater "arbeiten geht". Nicht, weil die Gerichte ihnen das so vorgeschrieben haben. Und wenn es dann zur Trennung kommt, muss das Gericht eben feststellen, dass aufgrund der bisherigen Situation die Mutter de Hauptbezugsperson für das Kind ist. Das kann das Gericht ja nicht einfach ignorieren. Also: die Lebensweise der Eheleute VOR der Trennung entscheidet bereits darüber, wie es NACH der Trennung weitergeht.
Ach weißt Du. Ich habe das hier im Bekanntenumfeld gerade erlebt. Sie, stockbesoffen tritt, beißt, bewirft ihn und schmeißt ihn (nüchtern und völlig ruhig) mit der Polizei aus der gemeinsamen Wohnung raus. Nach 10 Tagen kommt er wieder. Wohnung leergeraümt. Sie irgendwo in Süddeutschland. Meldet sich da über ein Jahr nicht an. Zahlen darf er trotzdem. Jetzt darf er sein Kind da besuchen. Nur ist sie jedesmal nicht da.
Jetzt besteht sie auf betreutem Umgang beim JA. Nur erscheint sie da nicht. Und das Gericht entscheidet über eine Umgangsaussetzung damit das Kind zur Ruhe kommt. Also erzähl doch hier nichts. Er ist entsorgt. Wie es ihm geht interessiert nicht.
Schade, dass du es nicht verstanden hast: es geht um das Wohl des Kindes, nicht um "Ansprüche" des Vaters und auch nicht um eine Bestrafung der Mutter.
Du willst doch nicht etwa Afghanistan und Sachsen in einen Topf werfen, lach.
Ich stamme ursprünglich selbst aus Sachsen. Da tust Du mir aber weh.
😪
Es ist dort schlechter geworden, seitdem Du weggegangen bist :-)
Naja, die Mutter ist ja ein freier Mensch und darf leben wo sie will.
Wenn beide Elternteile das Sorgerecht haben, müssen die sich in dem Fall halt einigen. Die Mutter ist keinesfalls verpflichtet irgendwo wohnen zu bleiben. Schlimmstenfalls muss eben ein Gericht die Sorgerechtsfrage neu klären. Da zieht dann ggf. ein Elternteil den Kürzeren und das wollen wohl beide nicht riskieren ;)
Also: einigen, vernünftig sein. Alles andere gibt Scherereien ohne Ende.
Kann der Vater eine Unterlassungserklärung erwirken, sodass die Mutter mit einer potentiellen Geldstrafe vom Umzug abgehalten wird?
Nein, natürlich nicht.
Was für Lösungen / Ideen gibt es sonst noch?
Vernünftig miteinander umgehen und sich einigen. Vor allem um des Kindes Willen.
Da zieht dann ggf. ein Elternteil den Kürzeren und das wollen wohl beide nicht riskieren ;)
Wer den Kürzeren zieht, liegt wohl auf der Hand.
Vor allem um des Kindes Willen.
In Deutschland gilt - leider - , Mutterwohl ist Kindeswohl. Da steht das Kindeswohl keineswegs am 1. Stelle.
Die Mutter darf hinziehen wo sie mag, aber net mit dem Kind
Wie gesagt, da müssen sich die Eltern einig werden, denn eine gerichtliche Anordnung dass sie da wohnen bleiben muss wo sie jetzt wohnt wird es nicht geben. Sie bekommt entweder das Sorgerecht zugesprochen und der Vater hat komplett verloren oder andersrum. Deshalb: Vernünftig sein und einigen. Kinder vor Gericht zerren geht gar nicht.
War könnte sie daran hindern. Unsere Frauengerichte mit Sicherheit nicht.
Du kannst kaum was dagegen tun, eine Strafe wird nicht in jedem Fall jemand davon abhalten, etwas zu tun, das nicht legal ist.
Du kannst aber viel tun, um die Stimmung zu bessern und damit möglicherweise den Entzug verhindern. Dazu musst Du sicher einiges an Deiner Haltung ändern und mehr zugeben, als Du willst. Sie sicher auch. Ihr habt ja beide eine sehr unterschiedliche Meinung. Wenn da nur eine Seite nachgibt, wird das nicht funktionieren.
Wenn da nur eine Seite nachgibt
Beim Wegzug gibt es nichts nachzugeben. Weg ist weg. Je nach Entfernung kann es dem Umgang des Vaters mit dem "gemeinsamen" Kind sehr, sehr problematisch bis (fast) unmöglich machen.
- Sie gewinnt beim Wegzug
- Er verliert dabei
Was gibt es da für einen Vater nachzugeben ?
Dazu musst Du sicher einiges an Deiner Haltung ändern
Der Fakt, der von der Mutter geschaffen werden soll, hat mit seiner Haltung wenig/nichts zu tun.
Die Meldebehörde sollte keinen Umzug vornehmen, wenn der Vater des Kindes auch das Sorgerecht besitzt. Sollten Mutter und Kind aus dem vorher gemeinsamen Haushalt ausziehen bedarf es i.d.R. Die Zustimmung beider Elternteile.
Im Endeffekt ist das eine Sache, die das Jugendamt bzw. Gericht klären muss.
Pruust. In welcher Welt lebst Du? Mutti zieht einfach um - fertig. Papa sieht das Kind nicht mehr. Sein Problem. Mutti meldet sich nicht um? "Hatte Angst vor Vater". Kein Problem. Es gibt für kinderentziehende Frauen keine Folgen. Außer dass sie Geld einfordern können.
Das meinst Du nicht ernst, oder? Deutsche Gerichte, die ein Kind beim Vater lassen, weil Mutti unkooperativ ist? In welcher Traumwelt lebst Du?